Europäischer Gerichtshof erklärt YouTube zum Menschenrecht

youtube türkDie Türkei hat mit der Blockade des Video-Portals YouTube von Mai 2008 bis Oktober 2010 nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Meinungsfreiheit verletzt.

Die über zwei Jahre andauernde Blockade habe keine gesetzliche Grundlage gehabt, befanden die Richter am 01.12.2015 in Straßburg.

Deshalb habe die Türkei gegen die Informationsfreiheit verstoßen, so das Gericht. Es gab damit drei Juristen der Universitäten Izmir, Istanbul und Ankara Recht. Diese hatten geklagt, dass die Blockade ihr Recht eingeschränkt habe, Informationen zu empfangen und weiterzugeben. Gegen das Urteil kann Berufung beantragt werden, die allerdings abgelehnt werden kann.

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Deutschland: Verwaltungsgericht erklärt Beschlagnahme eines Privatgebäudes für Flüchtlinge als unzulässig

73850Die Stadt Lüneburg hatte ein privates Grundstück für sechs Monate beschlagnahmt, um das bereits teilentkernte Gebäude auf eigene Kosten wieder herzurichten und dort bis zu 50 Flüchtlinge unterzubringen.

Gegen diese Beschlagnahme hatte der Grundstückeigentümer ein Rechtsmittel (vorläufiger Rechtsschutzantrag) an das Verwaltungsgericht Lüneburg erhoben. Das Gericht gab diesem Antrag statt und gewährte die aufschiebende Wirkung.

Gegen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat die Stadt Lüneburg eine Beschwerde an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht erhoben. Dieses hat die Beschwerde abgewiesen und festgestellt, dass zur Bewältigung der von der Hansestadt geltend gemachten Notlage bei der Beschaffung von Unterkünften für Flüchtlinge eine Beschlagnahme privaten Eigentums nur dann in Betracht komme, wenn der Gesetzgeber zuvor im Einzelnen geregelt hat, unter welchen Voraussetzungen dies möglich sein soll.

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Regierung will „Normenflut“ mit neuem Gesetz bremsen

orf-atViele ÖNORMEN wurden durch Gesetz oder Verordnung für verbindlich erklärt.

Die Wirtschaft, grundsätzlich Nutznießerin von Normen, beklagt inzwischen eine „Normenflut“. Jetzt hat die Bundesregierung ein neues Normengesetz zur „Entrümpelung“ des Normenwesens in Österreich angekündigt. Dieses soll auch dafür sorgen „dass es kein Eigenleben des Normungsinstituts“ gibt.

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Sikh mit Turban darf nicht auf Motorradhelm verzichten

derstandard.atEin Helm verletzt nicht das Grundrecht auf Religionsfreiheit, sagt das Verwaltungsgericht Freiburg

Anhänger der Sikh-Religion, die einen Turban tragen, dürfen beim Motorradfahren in Deutschland nicht auf einen Helm verzichten. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg in einem Urteil vom 29. Oktober entschieden, das am Dienstag veröffentlicht wurde.

Geklagt hatte ein Mann aus Konstanz, der 2005 der Religion der Sikhs beigetreten war. Weil ihm diese vorschreibe, immer einen Turban zu tragen, hatte er 2013 beantragt, keinen Helm nutzen zu müssen. Die Stadt Konstanz lehnte das jedoch ab.

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Staatsschutzgesetz: Kritik an fehlender Kontrolle durch unabhängige Gerichte

© ORF.at/Roland Winkler

Die Rechtsanwaltskammer und die Richtervereinigung kritisieren das neue Staatsschutzgesetz. Kern der Kritik ist die fehlende richterliche Kontrolle der Sicherheitsverwaltung.

Der geplante Rechtsschutzbeauftragte habe zwar eine richterliche Ausbildung, sei aber nicht als Richter tätig, kritisiert der Präsident der Richtervereinigung, Werner Zinkl. „Dort wo Richter drauf steht, sollte auch Gericht drin sein“, meint er.

Immerhin gehe es beim Staatsschutz um erhebliche Grundrechtseingriffe. Und: Die Betroffenen wären nicht einmal einer Straftat verdächtig.

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Staatsschutzgesetz: Neuer Rechtsschutz kommt später

StandardDer neue Rechtsschutz-Dreiersenat, den SPÖ und ÖVP als Kompromiss für die Kontrolle des neuen Staatsschutzes präsentiert haben, wird noch etwas auf sich warten lassen.

Der amtierende Rechtsschutzbeauftragte Manfred Burgstaller hat noch einen Vertrag bis 2019 und soll diesen auch erfüllen, hieß es im VP-Klub. Seine Stellvertreterinnen haben Verträge bis Ende 2016.

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Klage gegen Eheverbot für homosexuelle Paar

Das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare, das ab 01.01.2016 in Kraft tritt, könnte Auswirkungen auf das Eheverbot haben. Fünf Regenbogen-Familien haben beim Verwaltungsgericht Wien eine Beschwerde gegen das Verbot eingebracht. Den Beitrag in der ORF TVTHEK ansehen …

Polen: Ex-Präsident des Verfassungsgerichts warnt

orf-atRecht und Gerechtigkeit (PiS) heißt die Partei, die jetzt in Polen das Sagen hat – doch für Aufsehen sorgt sie Kritikern zufolge mit dem Gegenteil.

Die Regierung von Ministerpräsidentin Beata Szydlo habe bereits zweimal gegen das Verfassungsrecht verstoßen, werfen ihr polnische Medien und hochrangige Juristen vor.

Unmittelbar nach ihrem Amtsantritt beschlossen die Nationalkonservativen nämlich gleich eine umstrittene Gesetzesänderung und begnadigten zudem ein prominentes Parteimitglied. „Bald leben wir in einem totalitären System“, warnte Andrzej Zoll, ehemaliger Präsident des polnischen Verfassungsgerichts, im Gespräch mit der Tageszeitung „Gazeta Wyborcza“.

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Menschenrechtsgericht: Schleierverbot im Krankenhaus

verschleiertDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage einer muslimischen Sozialarbeiterin abgewiesen, die in Frankreich nicht verschleiert in einem Krankenhaus arbeiten darf.

Das Tragen eines Schleiers durch eine Krankenhausangestellte könne das Recht der Patienten auf Gleichbehandlung verletzen, stellten die Straßburger Richter am Donnerstag fest.

Die heute 64 Jahre alte Frau war im Oktober 1999 von einem Krankenhaus in der Pariser Vorstadt Nanterre angestellt worden, wo sie am Empfang arbeitete. Ende 2000 wurde der Vertrag der Frau nicht verlängert, weil sie sich weigerte, ihren Schleier abzunehmen. Die Krankenhausleitung begründete diese Disziplinarmaßnahme damals mit den Beschwerden mehrerer Patienten.

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Paris setzt Menschenrechtskonvention teilweise aus

orf-atNach den Pariser Anschlägen mit 130 Toten hat Frankreich die Europäische Menschenrechtskonvention teilweise ausgesetzt.

Davon habe die Pariser Regierung den Generalsekretär des Europarats, Thorbjörn Jagland, in Kenntnis gesetzt, teilte ein Sprecher der paneuropäischen Staatenorganisation heute in Straßburg mit.

 Inhaftierung eines Verdächtigen ohne richterlichen Beschluss

Frankreich begründet die Maßnahme mit dem nach den Anschlägen vom 13. November ausgerufenen Ausnahmezustand, der mittlerweile auf drei Monate verlängert wurde. Dabei beruft sich die Pariser Linksregierung auf Artikel 15 der Konvention.

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