Führerschein­ent­zug als „versteckte Nebenstrafe“

Foto: KURIER/Gerhard Deutsch

Justiz: Fahrverbot nach Urteil auch bei kleinen Delikten führt zu Jobverlust.

Ricardo Peyerl (Kurier) 

Der Bewährungshilfe-Verein Neustart schlägt Alarm: Regelmäßig wird Klienten nach Verurteilungen, die in gar keinem Zusammenhang mit dem Lenken eines Fahrzeuges oder mit Alkoholkonsum stehen, der Führerschein entzogen.

Eine bedingte Strafe wegen Nötigung, Körperverletzung oder räuberischen Diebstahls reicht schon, um Verkehrsunzuverlässigkeit anzunehmen. Wobei die Behörde die gesundheitliche Eignung des Verurteilten gar nicht prüft, sondern den Führerschein automatisch für mehrere Monate entzieht. Die Folge dieser „versteckten Nebenstrafe“, wie sie Winfried Ender von Neustart Vorarlberg nennt, ist häufig der Jobverlust und damit erst recht das Abrutschen.

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Angriff auf den Rechtsstaat – die Politik schweigt

Nationalbankpräsident Claus Raidl: Nominierung von Richtersenaten anschauen

Die Diskussionen rund um die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur dritten Landepiste des Flughafens Wien reißen nicht ab. Der Tenor der öffentlichen Berichterstattung verdichtet sich immer mehr zu einem Angriff auf den Rechtsstaat selbst.

Hatte Flughafenvorstand Günther Ofner in einem Interview bereits Bewilligungsverfahren „a la Erdogan“ zum Vorbild erklärt, nimmt sich jetzt auch der Präsident der Nationalbank, Claus Raidl,  kein Blatt mehr vor dem Mund. Raidl stellt die Frage „ob sich die Politik womöglich die Art und Weise der Zusammensetzung beziehungsweise Nominierung von Richtersenaten am Bundesverwaltungsgericht anschauen sollte.“

Angriff auf die innere Organisation des Bundesverwaltungsgerichts und dessen Unabhängigkeit von der Politik

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„Weg mit allen Symbolen, weg mit Kreuz und Kerzen“

Die Politik solle nicht ständig auf neue Strafen setzen, fordert Strafrichter-Vertreter Friedrich Forsthuber. Er würde den Richtern neben Kreuz und Kopftuch auch Parteipolitik verbieten. Darüber hinaus äußert sich Forsthuber, Präsident des Landesgericht für Strafsachen Wien, in einem Interview im „Standard“ u.a. zur notwendigen Sicherstellung der Bürger-und Freiheitsrechte durch den Rechtsstaat, zum „Placebo“-Effekt des Strafrechts und …

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Flughafen Wien: Türkisches Bewilligungsverfahren als Vorbild ?

Günther Ofner: In der Türkei wäre das nicht passiert!

Aufhorchen lässt Flughafenvorstand Günther Ofner in einem Interview zur  Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes über die dritte Landepiste mit folgendem Statement:

 

„In Istanbul wird in Kürze der größte Flughafen der Welt vor unseren Toren eröffnet werden, mit sechs Start- und Landebahnen. Und der wurde in weniger als fünf Jahren genehmigt und errichtet.“

Ein Grund sich näher anzusehen, wie die Abwicklung dieses Projektes dort tatsächlich erfolgt ist.

Umweltproteste und Baustopp 

Bereits zu Beginn des Genehmigungsverfahrens im Jahr 2013 gab es erste Berichte über Proteste von Umweltschützer gegen den geplanten Bau des größten Flughafens der Welt, immerhin sollten fast 700.000 Bäume gefällt werden.

Im Juni 2015 bremste das oberste Verwaltungsgericht der Türkei den Bau des neuen Großflughafens.

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Rechtsanwälte-Präsident kritisiert Kritik

Rechtsanwälte-Präsident Rupert Wolff zeigte sich „verblüfft“ über die Kritik an den Richtern.

Es entstehe der Eindruck, „dass man versucht, Richter insgesamt einzuschüchtern und gefügig zu machen“. Wolff ist überzeugt, dass bei den Amtsmissbrauchs-Ermittlungen der Staatsanwaltschaft „nichts herauskommt“. Das wäre auch angebracht – und das richtige rechtsstaatliche Vorgehen, betonte Wolff am Donnerstag.

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Ermittlungen gegen Verwaltungsrichter: Mayer von strafrechtlichem Vorwurf überrascht

Klimaschutz ist wichtiger als wirtschaftliche Interesse: Mit dieser Begründung haben drei Richter des Bundesverwaltungsgerichts im Februar den Bau einer dritten Piste am Wiener Flughafen untersagt. Mit dieser Entscheidung haben sich die Drei mächtige Feinde gemacht und sich – wie es aussieht – gewaltige Schwierigkeiten eingehandelt. Umweltschutz vor Arbeitsplätzen und vor Profit, Vertreter von Politik und …

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Bankgeheimnis: Bundesfinanzgericht versagt Finanzverwaltung Konteneinschau

foto: apa/herbert pfarrhofer

Die Finanz kommt nicht so einfach an Kontodaten, wie sich das manche Steuerfahnder erhofft haben.

Seit Oktober des Vorjahres existiert das Kontenregister, das bereits 1.756-mal abgefragt wurde. Doch wollen die Prüfer nicht nur wissen, wer ein Konto hat, sondern welche Summen darauf liegen und welche Transaktionen vorgenommen wurden, muss eine Einschau vorgenommen werden. Eine der Bedingungen: die Bewilligung durch einen Richter des Bundesfinanzgerichts.

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Rechtspanorama am Juridicum / Dritte Piste: „Keine Anmaßung des Gerichts“

Das Bundesverwaltungsgericht war berechtigt, in der Causa Schwechat eine inhaltliche Entscheidung zu treffen, sagen Experten. Das heiße aber noch nicht, dass das Verbot des Flughafenausbaus auch richtig war. Die Debatte, ob sich Gerichte zu stark in die Politik einmischen, erhielt durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) neue Nahrung. Das Gericht untersagte eine dritte Piste am …

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Grundrechtsexpertin: Gesetzlicher Gottesbezug in der Vereidigung „weder zeitgemäß noch notwendig“

„Schwurgarnitur“ foto: robert newald

Wer Zeuge vor Gericht und Christ ist, der möge den Daumen und die zwei ersten Finger der rechten Hand vor dem Kruzifix und den brennenden Kerzen emporheben und folgende Worte sprechen: „Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden einen reinen Eid.“ 

Klingt nach einem Prozess aus dem 19. Jahrhundert? Aus dieser Zeit stammt die Regelung auch. Gültig ist das „Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung“ hingegen bis heute.

Katharina Mittelstaedt (Der Standard)

Höhere Strafen

Das gefällt nicht jedem. Diskutiert wird die Neutralität von Gerichten derzeit vor allem in Form eines Kopftuchverbots für Richterinnen und Staatsanwältinnen – wobei es derzeit keine gibt, die ein solches trägt. Die Eidesformel bleibt hingegen auch durch das im neuen Regierungsprogramm festgeschriebene „Neutralitätsgebot“ unberührt. „Da gibt es Handlungsbedarf“, sagt Maria Wittmann-Tiwald, Präsidentin des Handelsgerichts und Vorsitzende der Fachgruppe Grundrechte der Richtervereinigung.

In Zivilprozessen wird in der Regel davon abgesehen, Zeugen zu vereidigen. Der Kläger und der Beklagte sind zuerst immer ohne Eid zu befragen – manchmal wird danach eine weitere Befragung unter Eid beantragt. Die Folge der Eidesablegung ist für Zeugen, dass eine Falschaussage höher bestraft wird. Für Kläger und Beklagten ist eine Falschaussage sogar nur dann strafbar, wenn ein Eid abgelegt wurde. Immer müssen Schöffen und Geschworene schwören, auch hier ist im Gesetz ein Gottesbezug vorgesehen. „Das kommt somit in der Praxis oft vor“, sagt Wittmann-Tiwald.

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EuGH-Generalanwältin: Verwaltungsgericht kann auch Ankläger sein

Aber nur unter besten Umständen – nicht Aufgabe der Richter, Glücksspielmonopol zu rechtfertigen.

Das Glücksspielgesetz (GSpG) beschäftigt wieder einmal den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Am Donnerstag hat sich die EuGH-Generalanwältin zu Verwaltungsstrafverfahren gegen Automatenbetreiber geäußert. Es kann unter Umständen zulässig sein, dass die Verwaltungsgerichte Richter und Kläger in einem sind. Aber es ist nicht ihre Aufgabe, das Glücksspielmonopol zu rechtfertigen. Das müsse der Staat tun.

Der EuGH folgt dem Generalanwalt oder der Generalanwältin in vier von fünf Fällen. Die sogenannten Schlussanträge sind nur Empfehlungen.

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