
Justiz: Fahrverbot nach Urteil auch bei kleinen Delikten führt zu Jobverlust.
Ricardo Peyerl (Kurier)
Der Bewährungshilfe-Verein Neustart schlägt Alarm: Regelmäßig wird Klienten nach Verurteilungen, die in gar keinem Zusammenhang mit dem Lenken eines Fahrzeuges oder mit Alkoholkonsum stehen, der Führerschein entzogen.
Eine bedingte Strafe wegen Nötigung, Körperverletzung oder räuberischen Diebstahls reicht schon, um Verkehrsunzuverlässigkeit anzunehmen. Wobei die Behörde die gesundheitliche Eignung des Verurteilten gar nicht prüft, sondern den Führerschein automatisch für mehrere Monate entzieht. Die Folge dieser „versteckten Nebenstrafe“, wie sie Winfried Ender von Neustart Vorarlberg nennt, ist häufig der Jobverlust und damit erst recht das Abrutschen.