
Bereits seit Jahren richtet das Verwaltungsgericht Wien dringliche Appelle für mehr Personal an die Verantwortlichen in Verwaltung und Politik, da sich die ohnehin schon hohe Belastungssituation des Gerichtes laufend weiter verschärft. Im aktuellen Tätigkeitsbericht gibt das Gericht seiner Besorgnis Ausdruck, seine Handlungsfähigkeit zu verlieren.
Die neun schmalen Seiten des Berichtes machen deutlich, dass keine Verbesserung der Situation in Sicht ist, vielmehr müssen Mehrbelastungen durch Aufenthalts,- Staatsbürgerschafts- und Mindestsicherungsverfahren erwartet werden.
Als Folge der permanenten Überlastung können die gesetzlichen Entscheidungsfristen nicht mehr eingehalten werden. Dem Land Wien drohen daher Mehrkosten durch Fristsetzungsanträge bzw. können bei Verwaltungsstrafverfahren vermehrt Verjährungen eintreten.
Im Revisionsfall war über eine Lokalbetreiberin mit Straferkenntnis der BH Gmunden eine Geldstrafe verhängt worden, weil diese zwei „Postings“ auf der öffentlich einsehbaren Facebook-Seite des von ihr betriebenen Lokals veröffentlicht hatte, in denen ausdrücklich die Rede davon war, dass das Lokal „wieder asylantenfrei“ sei. Laut VwGH stellt dies eine mittelbare Diskriminierung dar und ist verboten.
Interview mit dem Vorsitzenden des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter (BDVR), Robert Seegmüller, über mangelhafte Asylbescheide, irreführende Statistiken und überlastete Gerichte
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat die Aufnahmen sogenannter Dashcams als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt.
Der Wegfall des Kumulationsprinzips bei Verwaltungsstrafen macht Sozialbetrug lukrativer
Experten lassen in Gutachten für Tagung in Salzburg mit Ruf nach verschärfter Verantwortlichkeit von Verbänden aufhorchen.
Die Regierung will das Kumulationsprinzip in Verwaltungsstrafverfahren ab 2020 aufheben. Das sieht ein Mittwoch in Begutachtung geschickter Entwurf des Justizministeriums vor. Bis dahin soll es außerordentliche Strafmilderung für solche Fälle geben.
