Deutscher Bundesgerichtshof lässt Auto-Videos als Beweismittel zu

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat die Aufnahmen sogenannter Dashcams als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt.

Die Aufnahmen verstießen zwar gegen das Datenschutzrecht – da aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten, sei dies nachrangig. Das permanente Aufzeichnen bleibt dennoch unzulässig, die Richter verwiesen hier auf das Datenschutzgesetz. Diese Unzulässigkeit führt aber nicht dazu, dass die Bilder in Zivilprozessen nicht verwertet werden dürfen. Es sei immer eine Frage der Abwägung im Einzelfall.

In Österreich ist die Verwendung einer Dashcam an sich datenschutzrechtlich unzulässig“, so Martin Hoffer, Chefjurist des ÖAMTC.

Kameras sollen Aufnahmen selbst überschreiben

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„Ohrfeige für ehrliche Firmen“

Der Wegfall des Kumulationsprinzips bei Verwaltungsstrafen macht Sozialbetrug lukrativer

Ismael V. arbeitet als Schaler auf einer Wiener Baustelle in der Nähe des Hauptbahnhofs. Obwohl er von Anfang an nur in Wien arbeitet, ist er offiziell bei einer slowakischen Entsenderfirma angemeldet. „Zu fünft mussten wir in einer Unterkunft von nur 20 Quadratmetern leben“, schildert der Bauarbeiter. Nach drei Monaten erhält er keinen Lohn mehr. So wie ihm ergeht es auch 30 anderen Bauarbeitern. „Viele konnten sich nicht einmal mehr etwas zu essen leisten“, erzählt Ismael V. Er selbst bleibt auch noch auf den Behandlungskosten nach einem Arbeitsunfall – er verletzte sich an einem Nagel – sitzen.

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Verwaltungsverfahrensgesetze (3): Mehr Konsequenz bei Strafen gegen Unternehmen gefordert

Experten lassen in Gutachten für Tagung in Salzburg mit Ruf nach verschärfter Verantwortlichkeit von Verbänden aufhorchen.

Das Unternehmensstrafrecht bedürfe einer verstärkten Anwendung, um die beabsichtigte Prävention zu bewirken; daneben sollte auch im Verwaltungsstrafrecht eine eigene Verantwortlichkeit von Verbänden eingeführt werden: Diese Thesen vertreten die Gutachter für die Abteilung Strafrecht des 20. Österreichischen Juristentags, der nächste Woche in Salzburg stattfindet.

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Verwaltungsverfahrensgesetze (2): Kumulationsprinzip endet 2020

Die Regierung will das Kumulationsprinzip in Verwaltungsstrafverfahren ab 2020 aufheben. Das sieht ein Mittwoch in Begutachtung geschickter Entwurf des Justizministeriums vor. Bis dahin soll es außerordentliche Strafmilderung für solche Fälle geben.

Außerdem erhält die Polizei mehr Rechte: Die zwangsweise Identitätsfeststellung soll auch dann möglich sein, wenn ein Verdächtiger nicht auf frischer Tat ertappt wird.

Das Kumulationsprinzip besagt, dass bei Verwaltungsdelikten jedes Vergehen einzeln bestraft wird. Damit werden z.B. Arbeitszeitverletzungen in Großkonzernen, die mehrere tausend Mitarbeiter betreffen, härter bestraft als in kleinen Firmen mit einigen wenigen Mitarbeitern. Ab 2020 soll es dagegen nur noch eine einzelne Strafe geben. Im Gesetzesentwurf des Justizministeriums heißt es dazu: „Hat jemand durch eine Tat (…) ein und dieselbe Verwaltungsvorschrift mehrmals verletzt (…) ist eine einzige Strafe zu verhängen. Die Strafhöhe bleibt durch die verletzte Verwaltungsvorschrift begrenzt.“

Bei geringem Verschulden milderes Vorgehen

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Datenschutz (2): Datenschutzbehörde könnte EU-widriges Gesetz ignorieren müssen

 

foto: apa/dpa/kaestle

Die unabhängige  Datenschutzbehörde (Art 8 Abs. 3 EU-Grundrechtecharta) könnte durch die von den Regierungsparteien beschlossenen Datenschutzgesetzen in eine Zwickmühle geraten. Denn womöglich verstoßen heimische Gesetze gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Dann dürfte die Datenschutzbehörde das nationale Gesetz nicht anwenden.

Ein Knackpunkt ist etwa die Formulierung, dass Unternehmen „bei erstmaligen Verstößen“ verwarnt statt sanktioniert werden. „Die Kompetenzen der Datenschutzbehörde und ihre Verpflichtung zur Sanktionierung ergeben sich unmittelbar aus der Datenschutzgrundverordnung“, sagt der EU-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht zum STANDARD, „dass der nationale Gesetzgeber das ausschließt, ist nichtig.“

„Völlig überflüssig“

„Da sie sehr vage formuliert ist, könnte sie EU-rechtlich halten, in dieser sehr wohlwollenden Lesart wäre sie aber dann komplett überflüssig“, sagt die Juristin Angelika Adensamer, die bei den Datenschützern von epicenter.works tätig ist, zu der betroffenen Passage. Auch der IT-Rechtsexperte Lukas Feiler von der Kanzlei Baker McKenzie denkt, dass der Datenschutzbehörde „in schwerwiegenden Fällen nichts anderes übrig bleiben wird“, als Unternehmen auch beim ersten schweren Verstoß gegen die DSGVO zu ahnden.

Schlupfloch Betriebsgeheimnis

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Datenschutz (1): Neues Gesetz im Kreuzfeuer der Kritik

(c) imago/photothek (Thomas Trutschel/photothek.net)

Die österreichische Umsetzung der EU-Datenschutzverordnung sieht keine Bestrafung für öffentliche Stellen vor. Auch für betroffene Unternehmen gibt es nun erhebliche Aufweichungen.

In der Theorie sieht die neue Datenschutzverordnung der EU weitreichende Rechte für Verbraucher vor. Datenmissbrauch – wie im jüngsten Skandal um 87 Millionen Facebook-Nutzer, deren Profile für den US-Wahlkampf herangezogen wurden – soll ab dem Inkrafttreten der Verordnung am 25. Mai der Vergangenheit angehören. Doch die österreichische Auslegung der Verordnung lässt erahnen: Allzu viel Optimismus ist nicht angebracht. Die neuen Regeln sollen hierzulande nämlich nur für private Unternehmen gelten; öffentliche und privatrechtlich agierende Stellen mit gesetzlichem Auftrag werden von Geldbußen gänzlich ausgenommen.

So steht es dezidiert in der Umsetzung zum Datenschutzgesetz, das am vergangenen Freitag mit den Stimmen von Türkis-Blau den Nationalrat passierte. Behörden haben also weiter freie Hand im Umgang mit personenbezogenen Daten, ohne eine Bestrafung befürchten zu müssen. Was bereits kritisiert wird, ist mit EU-Recht vereinbar, wie Europarechtler Walter Obwexer im Gespräch mit der „Presse“ erklärt.

„Fast ungarische Dreistigkeit“

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Bewilligungsverfahren: Beschleunigung per Verordnung

© WKÖ

Konzentration, Effizienzsteigerung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren. Das ist ein zentraler Punkt im Regierungsprogramm.

Dessen Umsetzung soll durch ein sogenanntes „Standortentwicklungsgesetz“ bereits  mit 1. Jänner 2019 erfolgen.

Geplant ist, dass Minister und Ländervertreter zu standortrelevanten Vorhaben gehört werden können, ein Expertengremium soll Empfehlungen abgeben. Die Sozialpartner sollen in diesem Expertengremium nicht vertreten sein, berichtete „Die Presse“ am Mittwoch. Zweimal pro Jahr soll überprüft werden, ob ein Vorhaben im Interesse der Republik ist – wenn ja, soll die Regierung per Verordnung diverse Verfahren beschleunigen können.

Lob aus der Wirtschaft

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Filmtipp: „Das Kongo-Tribunal“

Immer häufiger werden Theater-Prozesse zu einem Format für die Aufarbeitung aktueller politischer Themen. In der schweizer-französischen Festwochen-Produktion „Please, Continue (Hamlet)“ wollten die Theatermacher aufzeigen, wie unpräzise und zufällig Rechtsprechung mit Laienbeteiligung sein kann.

Beim Justizdrama „Terror“ geht der Schriftsteller Ferdinand von Schirach in einem fiktiven Prozess der Frage nach, ob es erlaubt ist, unschuldige Menschen zur Rettung anderer unschuldiger Menschen zu töten.

Im TV-Film „Monsanto-Tribunal“ wird dem weltgrößter Agrochemie-Konzern und Hersteller des umstrittenen Pflanzenschutzmittels „Glyphosat“ in Den Haag  „ein Prozess gemacht“.

Der Film „Das Kongo Tribunal“ des Schweizer Regisseurs Milo Rau durchleuchtet anhand eines Tribunals vor Ort im Ostkongo (Mai 2015) und in Berlin (Juni 2015) die Gründe und Hintergründe für den seit bald 20 Jahren andauernden Krieg im Gebiet der Großen Seen.

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EU-Staaten: Mehr als eine halbe Million positive Asylbescheide im Jahr 2017

Laut den aktuellen Zahlen der EU-Statistikbehörde Eurostat wurde im Jahr 2017 in allen EU-Staaten zusammen insgesamt 538.000 Personen ein positiver Asylbescheid ausgestellt. Das sind fast 25 % weniger als noch im Jahr 2016.

Deutschland erteilt 60 % aller positiven Asylbescheide in der EU

Dabei fällt auf, dass allein ein Staat für mehr als 60 % der positiven Entscheide verantwortlich ist: Deutschland, das rund 325.400 Menschen Schutz gewährte. Frankreich wird in absoluten Zahlen auf Platz zwei gereiht und stellte im Vorjahr 40.600 Asylbescheide aus. Rechnet man die positiven Entscheidungen auf die Bevölkerungszahl hoch, liegt Österreich mit 3.865 aufgenommenen Personen pro einer Million Menschen auf dem zweiten Platz.

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Sicherheitspaket und Datengesetz beschlossen

REUTERS

Das Paket besteht aus einem Strafprozessrechtsänderungsgesetz, Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz, der Straßenverkehrsordnung und des Telekommunikationsgesetzes 2003 sowie einem Bundesgesetz, das die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der EU auf Basis der Gegenseitigkeit weiter ausbaut.

Überwachungsinstrumente werden erweitert

Mit der Novelle erhält die Polizei Zugriff auf einen Großteil der Überwachungskameras im öffentlichen Raum, werden anonyme Wertkarten-Handys verboten (Die Identität des Besitzers muss ermittelt werden können.), wird ein „Bundes-Trojaner“ ermöglicht und eine Art Vorratsdatenspeicherung light etabliert.

Der „Bundestrojaner“ meint den Einsatz staatlicher Spionagesoftware zur Überwachung verschlüsselter Nachrichten bzw. von Messengerdiensten wie Whatsapp und Skype im Internet. Die Software kann etwa bei Verbrechen mit einer Strafobergrenze von mehr als zehn Jahren, bei einem Verdacht auf terroristische Straftaten oder bei Straftaten gegen Leib und Leben sowie die sexuelle Integrität mit einer Strafobergrenze von mehr als fünf Jahren eingesetzt werden.

Weiters im Paket enthalten: In Verdachtsfällen wird künftig eine anlassbezogene Vorratsdatenspeicherung in Form eines „Quick-Freeze-Modells“ möglich sein. Auch wird es Behörden erleichtert, Briefe und Pakete zu beschlagnahmen, ohne dass sich der Beschuldigte in Haft befinden muss. (Siehe dazu die Parlamentskorrespondenz)

„Abgespecktes“ Datengesetz beschlossen

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