Infrastrukturministerin will große Straßen- und Bahnprojekte von einer neuen Behörde in ihrem Haus prüfen lassen und nicht mehr im Umweltministerium. Eine Entscheidung, die der Bundesregierung nicht gefällt.
GEORG RENNER (Die Presse)
Notwendig ist ein solcher Schritt, weil sich der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), der im UVP-Gesetz eigentlich als zweite und letzte Überprüfungsbehörde für solche Verfahren vorgesehen ist, im vergangenen Oktober für unzuständig erklärt hat: Es verstoße gegen EU-Recht, dass die Parteien nur den VwGH anrufen können – er könne nämlich nur das Verfahren überprüfen und nicht das Projekt selbst, wie es das Unionsrecht aber von einer Überprüfungsinstanz verlange.