Eine UVS-Entscheidung könnte weiterreichende Folgen haben – nämlich die Aufhebung dieser Bestimmungen im WAG (§35) wegen Verfassungswidrigkeiten.
Renate Graber, Der Standard
Die Verfassungsrichter prüfen Bestimmungen zu internen Regeln in Banken. Ausgelöst hat das Ex-Raiffeisen-Bankchef Ludwig Scharinger, nachdem er zu 9000 Euro Verwaltungsstrafe verdonnert worden war.
Wien – Der Ex-Chef der Raiffeisen Landesbank Oberösterreich (RLB OÖ), Ludwig Scharinger, hat Ende 2011 eine Verwaltungsstrafe über 9000 Euro ausgefasst. Grund: Die Bank hatte zuvor interne Leitlinien zur Vermeidung von Interessenkonflikten innerhalb des Instituts nicht angewendet, Scharinger als Chef war dafür verantwortlich. Das hat damals der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) rechtskräftig entschieden; und damit im Wesentlichen einen Strafbescheid der Finanzmarktaufsicht (FMA) bestätigt.
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