Verwaltungsalbtraum durch realitätsfremde Regelungen erwartet Wien (OTS)
Dort wo bisher der Lehrkörper und die Schulaufsicht Entscheidungen getroffen haben soll in Zukunft, bei einem Einspruch, das Verwaltungsgericht bemüht werden. Wurde bis dato zum Beispiel die Beeinspruchung des Nichtaufsteigens einer Schülerin oder eines Schülers in die nächsthöhere Klasse von pädagogischer Seite behandelt, so wird dies in Zukunft, von der Gerichtsbarkeit entschieden.
In einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem SLÖ-Vorsitzenden RR Reinhard Dumser äußerte sich Mag. Ulrike Mangl, Wiener Landesobfrau der ÖAAB-Pflichtschullehrer, im Cafe Landtmann kritisch.
„Als Wiener Landesobfrau der ÖAAB-Pflichtschullehrer fordere ich daher die Erhaltung der 1. Instanz als Entscheidungsebene. Die Schulinspektorinnen und Schulinspektoren können im Vorfeld viele Unklarheiten ausräumen und Beschwerden, sowie Berufungen hintanhalten“, so Mangl.