Vorarlberg: Bürgernah und doch umstritten

UVS Vorarlberg Neues Landesverwaltungsgericht ein juristischer Murks? Kontroverse in Vorarlberg.

von Andreas Dünser (Vorarlberger Nachrichten)

Das neue Gericht wird ab 2014 über Beschwerden der Bürger gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörden im Land entscheiden. Doch politisch ist das neue Konstrukt umstritten. Denn die Opposition bemängelt nicht nur, dass der Instanzenzug auf Gemeindeebene nicht verkürzt wurde. Sie sorgt sich auch um die Unabhängigkeit des neuen Gerichts.

„Das Landesverwaltungsgericht“, ärgert sich FPÖ-Chef Dieter Egger, „wird bloß der verlängerte Arm der Regierung und eine Schutzbehörde der Verwaltung.“ Laut Egger wurde die Chance auf ein wirklich unabhängiges Gericht vertan – indem weiterhin die Möglichkeit der Einflussnahme bestehe. Warum? Weil die Richter nach dem Landesdienstrecht angestellt und damit nicht pragmatisiert werden. „Ich bin kein Freund von Pragmatisierungen“, sagt Egger, „aber Richter gehören pragmatisiert.“ Denn so würden weisungsgebundene Landesbedienstete Richter, die auch in Sachen Wiederbestellung von höheren Gnaden abhängig seien. SPÖ-Chef Michael Ritsch legt nach: „Richter dürfen nicht weisungsgebunden sein.“ Ihn erzürnt auch die Tatsache, dass die Richter laut Gesetzesvorlage nur auf Sachverständige des Landes zurückgreifen und keine auswärtigen Experten beiziehen dürfen. In der Lesart der Opposition heißt das: „Ein Richter muss für seine Entscheidungen auf die Sachverständigen der Behörde zurückgreifen, die er zu kontrollieren hat.“ Eggers Ärger: „Von einer unabhängigen Gerichtsbarkeit ist das meilenweit entfernt.“

Bußjäger hält dagegen

Ist das neue Gericht also ein juristischer Murks, das seine angestrebten Ziele verfehlt? Experte Peter Bußjäger hält dagegen: „Es ist in föderaler Hinsicht positiv zu werten, dass es gelungen ist, den Rechtsschutz in der Verwaltung im Land selber einzurichten.“ Das neue Gericht, sagt der Leiter des Föderalismus-Instituts, „ist bürgernah – und entspricht auch einer langjährigen Länderforderung.“ Zumal es den Verwaltungsgerichtshof entlasten und damit zum Vorteil der Bürger auch zu einer gewissen Verfahrensbeschleunigung führen werde. Und: „Es ist verfassungsrechtlich auch alles vorgesehen, dass die Unabhängigkeit der Richter des neuen Gerichts gewahrt ist.“ Und dass die Richter des Landesverwaltungsgerichts Landesbedienstete seien, „das ist ja wohl logisch“.

Auch Grüne gegen ÖVP

Politisch aber ist das Ganze längst zum Problem geworden. „Das Gesetz über das Landesverwaltungsgericht muss nachgebessert werden“, fordert auch Grünen-Chef Johannes Rauch. Die in der Begutachtung zum Gesetz vorgebrachten Einwände – von der Rechtsanwaltskammer, dem Verfassungsdienst beim Bundeskanzleramt und der Personalvertretung – seien allesamt ignoriert worden. Rauchs Forderung: „Die Unabhängigkeit dieses Gerichts muss sichergestellt werden, Einflussmöglichkeiten der Landesregierung durch die Hintertür lehnen wir ab.“ Für Rechtsausschuss-Obmann Thomas Winsauer ist die Kritik „nicht nachvollziehbar“.

Den Vorwurf, die Richter könnten nicht unabhängig agieren, beantwortet Wins­auer mit einem Verweis auf den Gesetzesentwurf. Dort steht: „Die Mitglieder des Landesverwaltungsgerichtes sind in Ausübung ihres richterlichen Amtes unabhängig und an keine Weisungen gebunden.“ Pragmatisierungen im Landesdienst seien 2000 abgeschafft worden, daran halte man sich. Und abgesehen davon stünden ja gewisse dienstrechtliche Vorschriften wie etwa das Einhalten von Kernarbeitszeiten nicht in Widerspruch zu einer unabhängigen Arbeit. „Die Einrichtung dieses Gerichts“, sagt Winsauer, „war eine langjährige Forderung des Landtags.“ Ergo habe er nun auch „großes Interesse, dass das Gericht rasch seine Arbeit aufnimmt, damit die Bürger rascher zu einer Entscheidung kommen – und nicht lange Jahre auf den VwGH warten müssen.“

VorarlbergerNachrichten.at …

Drei große Portionen Stolz

© 2013 Impressum | AGB | Kontakt

Zum Seitenanfang

Teilen mit: