Studierende müssen künftig eher vor Gericht

Verwaltungsgerichtsbarkeitsanpassung streicht Senatszuständigkeit bei Einsprüchen

Oona Kroisleitner, DER STANDARD

Wien – Ungerechte Benotungen, Probleme bei der Anrechnung von Auslandssemestern oder falsche Berechnungen der Studienbeihilfe – Beispiele dafür, womit Studierende künftig vors Gericht ziehen müssen. Grund dafür ist die 2012 beschlossene Novelle zur Verwaltungsgerichtsbarkeit, welche nur noch eine zweistufige Gerichtsbarkeit vorsieht.

Im Studienjahr 2011/12 gingen am Senat der Uni Wien über 200 Rechtsmittel ein. Durch die Streichung des Senats im Instanzenzug landen diese Beschwerden in Zukunft alle vor dem Bundesverwaltungsgericht.

ÖH-Vorsitzende Janine Wulz befürchtet dadurch eine zusätzliche Hürde für Studierende Einspruch gegen die Uni zu erheben, da „Studierende de facto ihre Lehrenden vor Gericht zerren“ müssten.

Ein Kompromiss sei allerdings durch die Stellungnahmemöglichkeit der Senate vor Gericht erreicht worden, so Wulz. Helmut Fuchs, Senatsvorsitzender der Uni Wien, sieht den Gesetzesentwurf als das “ Bestmögliche, das aus der Verfassungslage herauszuholen war“. Die Senats-Gutachten würden weiterhin deren Beteiligung und das Einfließen ihrer Expertise garantieren, außerdem seien sie „so gut wie bindend“.

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