Die Vorwürfe gegen die Regierung wegen der jüngsten Richterbestellungen sind nicht ganz fair. Aber sehr verständlich.
Von Andreas Koller
Postenschacher! Mit diesem Vorwurf ist seit Tagen die Regierung konfrontiert. Es geht um die Bestellung von 80 Richtern für das neue Bundesverwaltungsgericht.
Nun wurde die Liste veröffentlicht. Es stellte sich heraus, dass zwei der neuen Richterinnen zuvor in Ministerkabinetten gearbeitet haben. Zwei von 80! Da dies zu wenig skandalträchtig war, kam ein wenig Sippenhaftung ins Spiel: Einer der neuen Richter ist der Sohn einer früheren schwarzen Volksanwältin, der andere der Sohn eines früheren schwarzen Klubdirektors, wurde enthüllt. Na und? Beide erfüllen das Anforderungsprofil für die Richterposten, die übrigens alles andere als glamourös sind. Die Bundesverwaltungsrichter werden in einem ausgedienten Finanzamt in der Wiener Vorstadt residieren, werden im Jahr an die 40.000 Fälle bearbeiten, davon ein Gutteil Asylverfahren, und werden nach dem Beamtenschema bezahlt. Es handelt sich um juristische Knochenjobs.
Gestern hat der Bundespräsident die umstrittene Bestellung der 80 neuen Richter für die ebenfalls neuen 11 Verwaltungsgerichte bestätigt. Doch die Kritik an der Bestellung reißt nicht ab. Einige der neuen Richter kommen direkt aus Ministerbüros von SPÖ und ÖVP. Die Vereinigung der bisherigen Verwaltungsrichter befürchtet, dass durch den Anschein der Parteilichkeit vermehrt Urteile angefochten werden können.
Regierung und Präsident Perl bestreiten „parteipolitische Einflussnahme“ auf das Verwaltungsgericht.
Laut „Presse“-Recherchen könnte bei der Auswahl der neuen Verwaltungsrichter Parteipolitik im Spiel gewesen sein.
Die Grünen wollen der „fachlichen und persönlichen Einigung“ der von der Bundesregierung vorgesehenen Richter nachgehen. Für die Auswahl der Richter durch die Landesregierungen ist eine vergleichbare Initiative nicht bekannt.