
Nach einem Bericht in der Zeitung Standard müssen die Oberlandesgerichte (OLG) Wien und Innsbruck Lohnsteuer für Überstunden von Richter:innen nach einer Lohnsteuerprüfung für die Jahre 2021 bis 2025 nachzahlen. Richter:innen seien fünf Überstunden im Monat ausbezahlt worden, ohne dass dafür Arbeitszeitaufzeichnungen existieren. Diese Vorgehensweise sei zwar zwischen Justiz- und Finanzministerium akkordiert gewesen und resultiere aus der freien Zeiteinteilung der Richter:innen als Ausfluss der Unabhängigkeit. Aufgrund der strengen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes müsse von dieser Vorgehensweise abgegangen werden; ohne Arbeitszeitaufzeichnungen gebe es keine Steuerbefreiung. Grundsätzlich werde vom Finanzamt nicht bezweifelt, dass Überstunden anfallen, was auch durch eine Arbeitsauslastung von Richter:innen im Schnitt von 120 Prozent belegt sei.







