
Der EuGH hat in seinem Erkenntnis vom 27.11.2025, C-356/24, wichtige Klarstellungen zur Anerkennung von Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst getroffen, insbesondere bei Beförderung im öffentlichen Dienst nach freiem Ermessen. Anlass war ein Fall des Landes Kärnten, in dem ein Beamter verlangte, dass seine früheren im Ausland erworbenen gleichwertigen Dienstzeiten vollständig berücksichtigt werden.






