
Mögliche Störungen sind keine „allgemeine Gefahr“ nach dem SPG.
Der VfGH ist dem Anfechtungsantrag des LVwG Tirol gefolgt und sprach aus, dass das von der BH Landeck bei dem Konzert von Andreas Gabalier im März 2024 in Ischgl verhängte Platzverbot im Bereich der Bühne gesetzwidrig war.