von Gero Schmied
Quelle: UVSaktuell 2009/01
(Mephisto in Goethes Faust I)[1]
Ein jüngeres Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes gibt dem Prüfungsmaßstab der freien Beweiswürdigung eine ungewöhnliche Bedeutung
Quelle: UVSaktuell 2009/01
Lopatka lobt UFS bei der diesjährigen Vollversammlung und hebt Vorzüge gegenüber der deutschen Finanzgerichtsbarkeit hervor. Der UFS soll unedingt erhalten bleiben.
Eine Lösung sieht der VwGH in der Einrichtung von Landesverwaltungsgerichten, ähnlich wie in Deutschland oder in der Schweiz. Diese könnten den Verwaltungsgerichtshof, aber auch den Verfassungsgerichtshof entlasten, sagt Jabloner: „Die Beschwerdeflut, der sich die beiden Gerichtshöfe gegenübersehen, kann nur dadurch gemildert werden, dass bereits in einer früheren Instanz eine gerichtsförmige Kontrolle der Verwaltung auf möglichst …