Neben Österreich wurden Belgien, Zypern, Deutschland, Litauen, Polen, Schweden und die Niederlande aufgefordert, für die vollständige Einhaltung der Rückführungsrichtlinie zu sorgen.
Die Kommission richtete an die betroffenen acht EU-Länder eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Sollten innerhalb von zwei Monaten keine Verbesserungen erfolgen, kann die Behörde die betreffenden Staaten vor dem EuGH klagen und finanzielle Sanktionen verhängen.