Österreich bekommt ab 1. Jänner neue Landesverwaltungsgerichte, aber schon jetzt geraten sie in den Verdacht der Parteipolitik.
Morgenjournal, 8.7.2013 Bernt Koschuh
Grund sind Richterbestellungen in der Steiermark. Die bestellten Richter kommen teilweise aus den Klubs der Parteien und aus Regierungsbüros. Die Vereinigung der bisherigen Richter in den Bundesländern protestiert heftig.
Die Gründung der Landesverwaltungsgerichte sei ein Jahrhundertprojekt und bedeute eigentlich, dass die Politik Macht abgibt, sagen Richtervertreter. Denn die neuen Gerichte werden die bisherigen Aufgaben von 120 Behörden übernehmen, vor allem die der Rechtsabteilungen in den Landesregierungen – beispielsweise die Beurteilung, ob Baugenehmigungen oder die Vergabe öffentlicher Aufträge rechtmäßig waren. Aber speziell im sogenannten Reformland Steiermark scheint sich die Politik schwer zu tun mit dem Macht abgeben. Am Freitag wurde via „Kleine Zeitung“ bekannt, dass die Landesregierung als neue Richter unter anderen eine ehemalige Mitarbeiterin des SPÖ-Landeshauptmannbüros, eine ÖVP-Klubmitarbeiterin und einen FPÖ-Klubchef bestellt hat.
„Um zu einem Happy End zu kommen, brauchen wir auch das Verständnis von Bund, Land, der ÖBB und der Asfinag“, sagte Arnold Schiefer, der letzte Chef der Alpine Bau, am Sonntag in der ORF-Sendung „Im Zentrum“. Sie alle sollten bevorzugt die Nachfolgeunternehmen der Alpine die Bauaufträge „abarbeiten“ lassen. Ein wichtiges Signal an die Mitarbeiter, dass es nahtlos weitergehen kann. Für den Moderator der Sendung, Peter Pelinka, ist es ganz logisch, dass die Baustellen von den neuen Unternehmen übernommen werden: „Die Gürtelbrücke, das ist eine riesige Baustelle, die dauert ja sonst noch länger.“
BVwG-Präsident Harald Perl : „Von dieser Reform wird letztlich auch der Wirtschaftsstandort profitieren“
Der Gerichtshof kommt zum Schluss, dass bei einer verfassungskonformen, das Verbot der Doppelbestrafung gemäß Art 4 Abs 1 7. ZPEMRK berücksichtigenden Auslegung der Strafbestimmung des § 52 Glückspielgesetz für die Zuständigkeit ausschließlich darauf abzustellen ist, ob ein Einsatz von mehr als 10 EUR pro Spiel ermöglicht wird, nicht aber darauf, ob im konkreten Fall vom jeweiligen Spieler Einsätze von mehr oder weniger als 10 EUR geleistet werden.