558 Sonderbehörden werden aufgelöst und Abteilungen zusammengelegt. Montag wird die Verwaltungsreform zur Begutachtung versandt.
Von Peter Nindler, Tiroler Tageszeitung
Hinter dem Zungenbrecher „Tiroler Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz“ verbirgt sich laut LH Günther Platter der Startschuss „zur größten Verwaltungsreform der letzten Jahrzehnte in Tirol“. Am Montag wird der Gesetzesentwurf zur Begutachtung versandt. Die Verwaltungsreform vollzieht sich auf zwei Schienen: Zum einen wird der vom Bund beschlossenen Einrichtung der Landesverwaltungsgerichtshöfe Rechnung getragen, andererseits kommt es im Amt der Tiroler Landesregierung zu Reformen und Deregulierungen.
Die Auswirkungen sollen vor allem für den Bürger spürbar werden. Die Instanzenzüge werden auf die Landesverwaltungsgerichtshöfe verlagert. Einen Einspruch gegen den Bescheid der Agrarbehörde behandelt ab 2014 der Landesverwaltungsgerichtshof und nicht mehr der Landesagrarsenat. Auch auf Gemeindeebene kommt es zu Veränderungen. Zwar hätte nach Entscheidungen des Bürgermeisters der Gemeindevorstand Berufungsinstanz bleiben können, doch Land und Gemeindeverband einigten sich darauf, diese Aufgabe ebenfalls dem Landesverwaltungsgerichtshof zu übertragen.