Die Politik muss ihre neuen Kontrollore in Ruhe arbeiten lassen, die Richter müssen beweisen, dass sie wirksamen Rechtsschutz zu bieten vermögen.
BENEDIKT KOMMENDA (Die Presse)
Im Rechtsschutz bleibt zu diesem Jahresbeginn kein Stein auf dem anderen: Ab sofort kann jeder, der mit der Entscheidung einer Verwaltungsbehörde unzufrieden ist, direkt ein Gericht anrufen. Niemand braucht sich mehr durch Instanzenzüge in der Verwaltung zu kämpfen oder eine von mehr als 120 weisungsfreien Sonderbehörden oder Senaten anzurufen. Als zweite Instanz gibt es von Arbeitslosengeld bis Zoll, von Gewerbeschein bis Polizeistrafe nur noch ein Verwaltungsgericht. Auch wenn das je nach Ort und Gegenstand das Verwaltungsgericht eines Bundeslands oder das Bundesverwaltungs- oder das Bundesfinanzgericht sein kann: Es ist ein Totalumbau mit dem Ziel, die Verfahren einfacher zu machen, sie zu verkürzen und mehr das Recht als die Politik sprechen zu lassen.
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