
In der Verwaltung wird kein Stein auf dem anderen bleiben
Dr. Gerhart Holzinger, Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Dr. Dieter Kolonovits, Präsident des Verwaltungsgerichtes Wien und Mag. Hermann Hansmann, Partner des Veranstalters PHH Rechtsanwälte, diskutierten bei einer Veranstaltung letzte Woche in Wien die neuen Herausforderungen durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle.
Die Diskussionsteilnehmer waren sich einig, dass in der österreichischen Verwaltung kein Stein auf dem anderen bleiben wird und die Vielzahl der Änderungen noch gar nicht abschließend überblickt werden kann.
„Die neue österreichische Verwaltungsgerichtsbarkeit ist die wichtigste Weiterentwicklung des Rechtsstaates seit der Einführung der österreichischen Verwaltungsgerichtsbarkeit 1876. Im Sinne der Waffengleichheit sollen sich Bürger und Behörde vor dem Verwaltungsgericht gleichberechtigt gegenüberstehen, leider ist dieses Prinzip noch nicht lückenlos verwirklicht“, erläutert RA Mag. Hermann Hansmann. Zu bedenken sei jedoch, dass die angestrebte Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte im Detail noch nicht ausreichend umgesetzt worden sei.
Nicht einmal Staatsanwälte sind offenbar vor dem sorglosen Umgang mit der Internet-Plattform Facebook gefeit.
Ab Oktober 2015 sollen nach Plänen der EU-Kommission alle Neuwagen in der EU mit dem automatischen Notrufsystem eCall ausgestattet sein.
„Mit innerer Überzeugung“ (Spielfilm), Regie Rémy Burkel
Durch Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht Hoffnung, dass unabhängiger als früher Vergaben geprüft werden.
Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung zur Zl. B 628/2013 vom 12. Dezember 2013 klargestellt, dass es verfassungsrechtlich unbedenklich ist, wenn im Verwaltungsstrafverfahren die Erbringung gemeinnütziger Leistungen anstelle des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe nicht vorgesehen wird.