Gebt den Verwaltungsgerichten ihre Chance

Die Politik muss ihre neuen Kontrollore in Ruhe arbeiten lassen, die Richter müssen beweisen, dass sie wirksamen Rechtsschutz zu bieten vermögen.

BENEDIKT KOMMENDA (Die Presse)

presse-logoIm Rechtsschutz bleibt zu diesem Jahresbeginn kein Stein auf dem anderen: Ab sofort kann jeder, der mit der Entscheidung einer Verwaltungsbehörde unzufrieden ist, direkt ein Gericht anrufen. Niemand braucht sich mehr durch Instanzenzüge in der Verwaltung zu kämpfen oder eine von mehr als 120 weisungsfreien Sonderbehörden oder Senaten anzurufen. Als zweite Instanz gibt es von Arbeitslosengeld bis Zoll, von Gewerbeschein bis Polizeistrafe nur noch ein Verwaltungsgericht. Auch wenn das je nach Ort und Gegenstand das Verwaltungsgericht eines Bundeslands oder das Bundesverwaltungs- oder das Bundesfinanzgericht sein kann: Es ist ein Totalumbau mit dem Ziel, die Verfahren einfacher zu machen, sie zu verkürzen und mehr das Recht als die Politik sprechen zu lassen.

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Rückblick 2013

Unsere Homepage wurde im Jahr 2013 etwa 120.000 mal besucht. In 2013 gab es 377 neue Beiträge, damit vergrößerte sich das Archiv  auf 917 Beiträge.  Mit 1.509 Besuchern war der 8. Juli der geschäftigste Tag des Jahres.  

Hanschitz: Funktionierende Verwaltungsgerichtsbarkeit braucht unabhängige Gerichte

Aus Anlass der Gründung der Verwaltungsrichter-Vereinigung nahm die neu gewählte Präsidentin Christa Hanschitz zur Umsetzung der Verfassungsreform Stellung.

„Die Einrichtung der Verwaltungsgerichte wird für die Bürger nur dann eine glaubwürdige Verbesserung des Rechtsschutzes bringen, wenn an der Unabhängigkeit der neuen Gerichte keine Zweifel bestehen“, so Hanschitz. Nach wie vor sei aber in einigen Ländern die dienstrechtliche Stellung der Landesverwaltungsrichter nicht ausreichend abgesichert und gebe es angreifbare Konstruktionen beim Disziplinarrecht und im Bereich der Justizverwaltung der Gerichte.

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VUVS wird Verwaltungsrichter-Vereinigung

VRV-Logo IVBei ihrer jährlichen Vollversammlung hat die UVS-Vereinigung eine umfangreiche Änderung ihrer Statuten beschlossen.

Ziel war es, die Arbeit der Interessenvertretung den geänderten Rahmenbedingungen, welche durch das Inkrafttreten der B-VG-Novelle zur Einrichtung neuer Verwaltungsgerichte eingetreten sind, anzupassen. Nach den Statuten können künftig alle Richter an den Verwaltungsgerichten erster Instanz Mitglieder werden, unabhängig davon, ob es sich um Bundesverwaltungs- oder Landesverwaltungsrichter handelt.

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Verwaltung: Neue Ära am Höchstgericht

Die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit führt den Verwaltungsgerichtshof ab Jahresbeginn auf seine Kernfunktion zurück.

 (Die Presse)

Bild: (c) APA/BUNDESHEER/PETER LECHNER (BUNDESHEER/PETER LECHNER)
Bild: (c) APA/BUNDESHEER/PETER LECHNER

Rudolf Thienel, der zum Jahreswechsel vom Vizepräsidenten zum Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) aufrückt, und seine neue Stellvertreterin Anna Sporrer übernehmen die Führung des Hauses in einer Schlüsselphase: Ab sofort soll sich der VwGH nämlich stärker auf seine Kernfunktion konzentrieren, als Höchstgericht wichtige Rechtsfragen zu klären.

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„vuvs.at“ wird „verwaltungsrichter.at“

Mit dem Inkrafttreten der B-VG-Novelle zur Einführung von Verwaltungsgerichten am 1. Jänner 2014 hat sich auch unser Internet-Auftritt geändert: Die Web-Seite „verwaltungsrichter.at“ soll – mehr noch, als dies in der Vergangenheit möglich war – eine Plattform zum Informations- und Erfahrungsaustausch für alle Verwaltungsrichter werden. Das betrifft die neu übertragenen Aufgaben genauso wie das neue Verfahrensrecht oder die Dienst- und Organisationsrechte der neuen Gerichte.

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Seminar zum Europäischen Asylrecht

In Kooperation zwischen dem Europäischen Richteraustauschprogramm EJTN und der UVS-Vereinigung fand vom 12. bis 13. Dezember 2013 ein Seminar zum Europäischen Asylrecht am UVS Wien statt. An diesem Seminar haben 41 Richterinnen und Richter aus 20 EU-Mitgliedstaaten teilgenommen, Moderator der Veranstaltung war Hofrat Peter Nedwed vom Verwaltungsgerichtshof in Wien. Die Unterlagen für dieses Seminar und …

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VwGH: Ausbildung zum „ärztlich geprüften Aurachirurgen“ fällt nicht unter Ärztegesetz

Der Beschwerdeführer hatte als Betreiber der Praxis „Die Heilsame Praxis“ im Internet als „zertifizierter Aurachirurgie-Trainer“ eine Ausbildung zum/r „ärztlich geprüften Aurachirurg“ angeboten.

Laut Homepage gab es dafür einen Abschluss mit „ärztlich geprüftem Zertifikat“. Der Beschwerdeführer bezeichnet sich selbst als „zertifizierten Aurachirurgie-Trainer“.

Der UVS Wien hatte in seiner Entscheidung ausgesprochen, damit werde vom Beschwerdeführer die Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufes vorgetäuscht. Der Beschwerdeführer gehe in seiner Annahme fehl, aus dem allgemeinen Sprachverständnis könne klar gefolgert werden, dass die Bezeichnung „Aurachirurg“ zur Vortäuschung einer Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufes nicht geeignet sei.

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Kärntner Glücksspiel-Lizenzen entzogen

Novomatic und Amatic verlieren Berechtigung für Automatenbetrieb

Die drei Tage vor der Kärntner Landtagswahl am dritten März still und heimlich vergebenen Glücksspiellizenzen sind widerrufen worden. Einer entsprechenden Beschwerde des unterlegenen Bieters Merkur (gehört zur deutschen Gauselmann-Gruppe) wurde vom Unabhängigen Verwaltungssenat stattgegeben.

Der zuständige Landesrat Christian Ragger (FPÖ) will der Landesregierung bei der nächsten Sitzung im neuen Jahr alle möglichen Konsequenzen aus der Entscheidung vorlegen. Eine Möglichkeit wäre die Berufung beim Verwaltungsgerichtshof, wofür es aber keine Mehrheit geben dürfte. „Die Neuregelung und Reduzierung des Kleinen Glücksspiels in Kärnten ist nach der Entscheidung ungewiss“, erklärte Ragger. Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) will nun einen Ausstieg aus dem Kleinen Glücksspiel prüfen, wie er der APA sagte. Ragger spricht sich dagegen aus.

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