Tagung: „Die neuen Landesverwaltungsgerichte“

Tirol: Das Institut für Föderalismus veranstaltet gemeinsam mit der Universität Innsbruck im Frühjahr eine Tagung zum Thema „Die neuen Landesverwaltungsgerichte. Grundlagen – Organisation – Verfahren“. Die hochkarätig besetzte Veranstaltung findet am 11. und 12. April 2013 in der Aula der Universität Innsbruck statt. Details entnehmen Sie dem untenstehenden Programm. [PDF-Download]

Litauische VerwaltungsrichterInnen zu Besuch am UVS Wien

Eine gute Zeit hatten die Litauischen VerwaltungsrichterInnen für ihren Wienbesuch gewählt und waren von der vorweihnachtlichen Stimmung der Stadt begeistert. Aber auch die fachliche Komponente des Besuches kam nicht zu kurz. Das umfangreiche Programm wurde einmal mehr von unserem Mitglied Edith Zeller, Genaralsekretärin der Vereinigung Europäischer Verwaltungsrichter, bestens organisiert. Die KollegInen der sehr jungen Litauischen …

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Wien: Keine Einigung zu Verwaltungsgericht

Der Wiener Landtag wird am Montag außerplanmäßig zusammenkommen, weil sich die Mandatare am Donnerstag nicht über den Gesetzesentwurf über das Verwaltungsgericht einigen konnten. Der Beschluss muss bis Jahresende erfolgen.

Normalerweise braucht es für die Beschlussfassung eine einfache Mehrheit – außer es erfolgen, so wie am Donnerstag, erste und zweite Lesung des Gesetzes gleich hintereinander. Dann wird eine Zweidrittelmehrheit verlangt.

Nun müssen die Mandatare neuerlich über das Regelwerk abstimmen, wobei dann die einfache Mehrheit ausreicht. Dafür wird eigens eine Landtagssitzung am Montag einberufen, die um 10.00 Uhr beginnt. Fragestunde und Aktuelle Stunde wird es keine geben. Laut Vorgabe des Bundes muss der Beschluss über das Verwaltungsgericht bis zum Jahresende erfolgen.

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Wiener Landtag: Organisations- und Dienstrecht für Verwaltungsgericht Wien beschlossen

In seiner Sitzung vom 13. Dezember 2012 hat der Wiener Landtag nur mit den Stimmen der Regierungsparteien (SPÖ/Grüne) die Rechtsgrundlagen für das Verwaltungsgericht Wien beschlossen.

In der Debatte wurde seitens der Wiener ÖVP ihre Ablehnung damit begründet, dass die Bestellung des neuen Gerichtspräsidenten intransparent sei, die Besetzung des Geschäftsverteilungsausschusses nicht verfassungskonform sei und die Rechtspfleger nach der Gesetzesvorlage zu „Nebenrichtern“ würden, welche vom Magistrat dienst –und besoldungsrechtlich abhängig seien. Seitens der Wiener FPÖ wurden diese Bedenken geteilt und die Verfassungswidrigkeiten des Entwurfs im Einzelnen dargelegt. Insbesondere wurde kritisiert, dass in den Gesetzen die Entschließung des Nationalrates zur Schaffung eines einheitlichen Richterbildes weitgehend unberücksichtigt geblieben ist.

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Opposition zerpflückt Entwurf für Wiener Verwaltungsgericht

Wien – Nach scharfer Kritik während der Begutachtung soll nun am Donnerstag ein überarbeiteter Gesetztesentwurf zum neuen Landesverwaltungsgericht dem Wiener Landtag vorgelegt und beschlossen werden. Über solche Einrichtungen werden künftig alle Bundesländer verfügen.

Der Standard 12.12.2012

In den Augen der FPÖ wurden jedoch nur minimalste Änderungen vorgenommen – die Unabhängigkeit der neuen Gerichte sei weiterhin in Gefahr, sagt der Wiener Klubchef Johann Gudenus. Zwar habe die rot-grüne Wiener Regierung die umstrittene „Notfallkompetenz“ des Präsidenten, der demnach in sämtliche Verfahren hätte eingreifen können, wieder gestrichen. Doch dass der Präsident von der Landesregierung direkt bestellt werden kann und den Richtern die Fälle zuteilen darf, widerspreche laut Gudenus sogar dem Menschenrecht auf ein faires Verfahren, weil die Richter nicht unabhängig agieren könnten.

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Verwaltungsgerichtsbarkeits- Ausführungsgesetz 2012: Bericht des Verfassungsausschusses

Vorstellung gegen Rechtspfleger-Entscheidungen Gemäß Art. 135a Abs. 1 B-VG kann im Gesetz über die Organisation des Verwaltungsgerichtes die Besorgung einzelner Arten von Geschäften Rechtspflegern übertragen werden. Für jene Fälle, in denen das Verwaltungsgericht durch Rechtspfleger entscheidet, sollen die Parteien des Verfahrens die Möglichkeit haben, Vorstellung beim zuständigen Mitglied des Verwaltungsgerichtes zu erheben. Mit dem Einlangen …

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„Föderaler Wettbewerb“ der Länder bei Erlassung dienstrechtlicher Vorschriften für Verwaltungsrichter 2

Zu dem am 22. November 2012 zu diesem Thema veröffentlichten Beitrag ersucht Christian Ranacher, Leiter des Verfassungsdienstes Tirol, um folgende Ergänzung bzw. Richtigstellung:

Dem B-VG ist ein ‚einheitliches Richterbild‘, verstanden als bundesverfassungsgesetzlich bis in Einzelheiten vorgegebene Einheitlichkeit der (dienst)rechtlichen Stellung von Justizrichtern einerseits und von Verwaltungsrichtern andererseits (mit der Konsequenz entsprechender inhaltlicher Bindungen für den einfachen Organisations- und Dienstrechtsgesetzgeber), nicht zu entnehmen. Diesbezüglich habe ich mich insbesondere auch den Argumenten von Dr. Segalla, meinem Vorredner, angeschlossen.

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Verwaltungsgericht Wien: „Richter nicht unabhängig“

ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl ortet Verfassungswidrigkeit

Knapp vor der geplanten Beschlussfassung zur gesetzlichen Einrichtung eines Landesverwaltungsgerichts für Wien meldet Wolfgang Gerstl, Verfassungssprecher der ÖVP im Nationalrat, massive Bedenken gegen das rot-grüne Konzept an: Gerstl hält den Entwurf, der am Donnerstag im Landtag beschlossen werden soll, für verfassungswidrig.

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 10.12.2012)

Zwar sei der Tätigkeitsbereich der Rechtspfleger gegenüber früheren Planungen beschränkt worden – und damit Bedenken unter anderem der ÖVP Rechnung getragen worden. Aber, so Gerstl zur „Presse“ weiter: „Die Zusammensetzung des Geschäftsverteilungssenats bleibt unserer Meinung nach verfassungswidrig.“ Der Senat solle nämlich aus vier Mitgliedern bestehen, von denen zwei von der Landesregierung bestellt würden; darunter sei der Präsident, der bei Stimmengleichheit ein Dirimierungsrecht habe.

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