Verwaltungsgerichte: Richter auf Reisen

Das neue Verfahrensrecht für die Verwaltungsgerichte beschert den Beiteiligten rege Reisetätigkeit

Die vom Parlament letztlich beschlossene Fassung des VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013, bringt hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit der Landesverwaltungsgerichte in Verwaltungsstrafverfahren eine bemerkenswerte Neuerung:

Die bislang bewährte Regelung hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit der UVS in Verwaltungsstrafverfahren nach § 51 Abs. 1 VStG, die an den Sitz der bescheiderlassenden Behörde anknüpft, sollte zunächst durch die Regierungsvorlage übernommen werden (vgl. § 3 VwGVG, RV 2009, GP XXIV). Anlässlich der parlamentarischen Behandlung wurde § 3 VwGVG einer umfassenden Änderung unterzogen, die dazu führte, dass sich die örtliche Zuständigkeit der Landesverwaltungsgerichte im Bescheidbeschwerdeverfahren und im Säumnisbeschwerdeverfahren nunmehr nach § 3 AVG richtet. Davon abweichende Bestimmungen in § 38 VwGVG wurden für das Verwaltungsstrafverfahren nicht getroffen. Demnach wird sich künftig die örtliche Zuständigkeit (sofern nicht § 3 Z 1 und 2 AVG zur Anwendung kommen) in der Mehrzahl der Fälle nach dem Hauptwohnsitz (Aufenthalt) des Beschuldigten (§ 3 Z 3 AVG) richten.

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Gerichtsreform könnte VIE-Bescheid verzögern

Die anstehende Reform der österreichischen Verwaltungsgerichte könnte das derzeit beim Umweltsenat laufende Berufungsverfahren zum Bau der dritten Piste am Flughafen Wien um mehrere Monate verzögern.

Der Grund der möglichen Verzögerung: Mit 1. Jänner 2014 gibt es den derzeit zuständigen Umweltsenat nicht mehr. Dann ist das neue Bundesverwaltungsgericht zuständig.

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Besserer Rechtsschutz für Schüler

zeugnis Gesetzesentwurf des BMUKK: Schüler und Eltern müssen bei Beschwerden nicht mehr zum Landesschulrat, sondern zum unabhängigen Verwaltungsgericht.

Was tun, wenn es Probleme in der Schule gibt, die weder der Lehrer noch der Direktor lösen können? Bisher konnten sich Schüler und Eltern an die Schulinspektoren wenden. Da diese fast alle selbst ehemalige Lehrer sind, sind sie nicht immer objektiv. Beim KURIER-Schüleranwalt beschweren sich viele Eltern, dass ihre Argumente bei den Behörden gar nicht gehört werden. Ab 2014 soll das anders werden. Dann soll eine unabhänigige Instanz geschaffen werden, an die sich Betroffene wenden können. Statt zum Inspektor gehen sie dann zum Verwaltungsgericht.

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Regierungsvorlage: FNG-Anpassungsgesetz

Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem das BFA-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Grenzkontrollgesetz sowie das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 geändert werden (FNG-Anpassungsgesetz) als PDF …

Kurz für Volksanwaltschaft als Schlichtungsstelle

Ostermayer: Rechtlich bindende Entscheidungen nur durch unabhängiges Verwaltungsgericht garantiert ÖVP-Staatssekretär Sebastian Kurz gehen die vorgelegten Pläne der SPÖ zur Reform des Amtsgeheimnisses nicht weit genug. Er spricht sich für eine Schlichtungsstelle „außerhalb des Systems“ aus, wenn einem Bürger eine Information verwehrt wird. Statt einer alleinigen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts hält Kurz hier eine Zuständigkeit der Volksanwaltschaft …

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Verwaltungsgerichtsbarkeits- Ausführungsgesetz 2013: Änderungen bereits in Kraft!

Mit dem Verwaltungsgerichtsbarkeits- Ausführungsgesetz 2013 wurde  nicht nur das VwGVG erlassen, sondern sind auch zahlreiche andere Gesetzesänderungen erfolgt. Einige Änderungen traten bereits mit Ablauf Februar 2013 in Kraft.

Insbesondere erfolgten Abänderungen von Bestimmungen des EGVG, des AVG, des VStG, des VVG und des ZustellG, welche bereits mit 1. März 2013 in Geltung stehen:

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Vorarlberg: Landesverwaltungsgericht nimmt ab 1. Jänner 2014 seine Arbeit auf

Am Vortag hatte sich der Konsens bereits abgezeichnet, gestern stimmten alle vier Landtagsparteien geschlossen für das neue Landesverwaltungsgericht.

von Andreas Dünser, VN

Der neue Gerichtshof wird damit ab 1. Jänner 2014 seine Arbeit aufnehmen – und, kraft Definition, über Beschwerden der Bürger gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörden im Land entscheiden. „Das ist ein rechtsstaatlicher und föderaler Fortschritt“, freute sich Landesrätin Bernadette Mennel gestern, stellvertretend auch für andere Politiker.

„Nicht mehr nach Wien“

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