Wien: Dienstposten für LandesrechtspflegerInnen des Verwaltungsgerichtes ausgeschrieben

Gemäß § 4 des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien werden Dienstposten für Landesrechtspflegerinnen und Landes-rechtspfleger des Verwaltungsgerichtes Wien ausgeschrieben.

Der mit den zu besetzenden Dienstposten verbundene Aufgabenbereich umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:

– Mitarbeit bei den den Mitgliedern des Verwaltungsgerichtes Wien als Einzel-richterin bzw. Einzelrichter, der oder dem sie jeweils zugeordnet sind, zugewiesenen Angelegenheiten, insbesondere die eigenständige Erledigung von Geschäften (vgl. § 25 VGWG).

– Eigenständige Führung und Erledigung der Verfahren über Beschwerden in den in Arbeitsgebieten zusammengefassten Angelegenheiten, sofern die Angelegen-heit dem Mitglied, dem die Landesrechtspflegerin bzw. der Landesrechtspfleger zugeordnet ist, als Einzelrichterin bzw. Einzelrichter zugewiesen ist (vgl. § 26 VGWG).

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Graz: Behörde lehnt Berufung nach fünf Jahren ab

Ein Grazer versucht seit 2007 vergeblich, ein Grundstück zu bebauen. Der Bescheid der Baubehörde auf eine Berufung aus dem Jahr 2007 wurde erst jetzt zugestellt. Die Vorgehensweise der Behörde empfindet er als „Schikane“. Es ist vor allem das Datum auf dem Brief, das den Puls von Hubert Bischof steigen lässt: Der Grazer wollte auf seinem …

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Erstmals Einsatz von blinden Richtern in Österreich

justiziaPilotprojekt startet im Bundesverwaltungs- und Bundesfinanzgericht

„Wenn es um die Ausübung des Richteramts geht, verstärken sich die Vorurteile und Ängste gegenüber blinden und sehbehinderten Menschen: Ein blinder Mensch kann sich von seinem Gegenüber ja kein objektives Bild machen, wie soll da ein Lokalaugenschein durchgeführt werden können?“, meinte ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg heute, Mittwoch, im Zuge der Plenardebatte zur Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Während es in Deutschland etwa 60 blinde Richter gebe, seien in Österreich blinde und stark sehbehinderte Menschen bislang von der Ausübung des Richterberufes ausgeschlossen. Huainigg zeigte sich erfreut, dass nun im Zuge der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle blinde und stark sehbehinderte Richter möglich werden sollen.

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Auschreibung: 80 Planstellen von Richter/innen des Bundesverwaltungsgerichtes

Gemäß Art.151 Abs.51 Z1 B-VG idF BGBl.I Nr.51/2012 i.V.m. § 28 Abs. 5 BVwGG gelangenbeim Bundesverwaltungsgericht mit 1. Jänner 2014 voraussichtlich 80 Planstellen von Richter/innen des Bundesverwaltungsgerichtes zur Besetzung.

Bewerbungen von Frauen um die ausgeschriebenen Planstellen sind besonders erwünscht.  Das Auswahlverfahren sieht die Absolvierung eines Assessment-Center/Hearings vor.

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Salzburg: Landesregierung beschließt einstimmig Vorlage für ein Landesverwaltungsgerichtsgesetz

Die Gesetzesvorlage enthält die zur Einrichtung des Landesverwaltungsgerichtes in Salzburg erforderlichen Organisations- und Dienstrechtsbestimmungen. Art 135 Abs. 1 B-VG räumt die Möglichkeit ein, in Bundes- oder Landesgesetzen die Mitwirkung von Laienrichtern an der Rechtsprechung vorzusehen. Die Vorlage enthält außerdem die entsprechenden organisatorischen Vorkehrungen für die Mitwirkung von Laienrichtern an der Rechtsprechung. Neu vorgesehen ist auch …

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Neue Gerichte: Opposition in Wien will Gesetz anfechten

UVS Wien Gang2
Foto: PAP-Archiv

„Die Presse“, Print-Ausgabe, 28.01.2013

Wien: Der Start in die neuartige Kontrolle der Verwaltung durch zwei Verwaltungsgerichte des Bundes und neun der Länder läuft in Wien nicht rund. Die Oppositionsparteien FPÖ und ÖVP wollen das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien mit einem Drittelantrag aus dem Landtag beim Verfassungsgerichtshof anfechten. Das Gericht wird ab 2014 den Unabhängigen Verwaltungssenat ablösen. Seine Unabhängigkeit ist nach Einschätzung der Opposition aber nicht gewährleistet.

Für die Abgeordneten Dietbert Kowarik (FP) und Wolfgang Ulm (VP) reichen die Probleme von der Führung des Gerichts bis zu den Rechtspflegern. Die beiden kritisieren, dass der vierköpfige Geschäftsverteilungsausschuss vom politisch bestellten Präsidium beherrscht werde: Der Präsident kann bei Stimmengleichheit mit seinem Dirimierungsrecht im Verein mit dem Vizepräsidenten die beiden anderen Richter überstimmen und die Geschäftsverteilung provisorisch erlassen; dann folgt eine Neuwahl der gewählten Mitglieder. „Präsident und Vizepräsident entscheiden im Alleingang, wer für welche Agenden zuständig ist“, sagt Ulm zur „Presse“. Außerdem stößt er sich an der „großen Macht der Rechtspfleger“, die faktisch viele Verfahren dominieren würden. Dabei unterstünden sie dienst- und besoldungsrechtlich weiter dem Magistrat, dessen Entscheidungen sie zu überprüfen hätten. Diese Mitarbeiter würden nicht einmal aus den bisherigen Magistratsabteilungen ins Gebäude der Richter übersiedeln, sondern nur ihr Briefpapier austauschen. „Die SPÖ und der Magistrat wollen ihre Macht nicht aufgeben“, so Ulm.

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Burgenland: Weichen für Landesverwaltungsgericht gestellt

Manfred Grauszer
Manfred Grauszer

Ab 2014 wird ein Landesverwaltungsgericht den Unabhängigen Verwaltungssenat ablösen

Der Landtag hat am 24.1.2013 eine erste und wesentliche Entscheidung zur Vorbereitung der am 1.1.2014 vorgesehenen Aufnahme der Tätigkeit des Burgenländischen Landesverwaltungsgerichts getroffen. Er hat ein Landesverwaltungsgerichts-Übergangsgesetz beschlossen, das es der Landesregierung erlaubt, schon in Kürze den Präsidenten, Vizepräsidenten und die RichterInnen dieses neuen Gerichts zu bestellen. Sie sollen aus dem Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland (UVS) übernommen werden und wegen der personellen Kontinuität für ein hohes Qualitätsniveau der Rechtsprechung auch beim neuen Gericht sorgen. „Zusätzliche RichterInnen können auch schon heuer bestellt werden, damit sie sich auf ihre Aufgabe vorbereiten können“, erklärt Mag. Manfred Grauszer, Präsident des Unabhängigen Verwaltungssenats Burgenland.

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Wien: VwG-PräsidentIn ausgeschrieben

Frauen sind besonders nachdrücklich zur Bewerbung eingeladen.

Die Ernennung erfolgt durch die Landesregierung aufgrund einer vom Amt der Landesregierung vorgenommenen öffentlichen Ausschreibung nach Begutachtung der Bewerberinnen und Bewerber durch eine Kommission, der Vertreterinnen und Vertreter aus der Gerichtsbarkeit, Wissenschaft und Verwaltung angehören, nach Maßgabe der höheren Befähigung, der besseren Verwendbarkeit sowie der Leitungseignung. Die Ernennung erfolgt unbefristet. Für die zu besetzende Stelle gebührt ein gemäß § 9 Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz festgelegtes Gehalt.

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Tirol: Christoph Purtscher und Albin Larcher werden zum Präsidenten bzw. Vizepräsidenten des Landesverwaltungsgerichts ernannt.

Landesverwaltungsgericht wird zügig umgesetzt. Gestern wurden von der Landesregierung die personellen Weichen gestellt.

Im Oktober 2012 legte die Tiroler Landesregierung mit einem entsprechenden Beschluss die gesetzlichen Grundlagen für das neue Landesverwaltungsgericht. Um Zeitverzögerungen durch die bevorstehende Landtagswahl zu vermeiden, wurden bereits heute von der Landesregierung auf Antrag von LH Günther Platter und LR Johannes Tratter die personellen Weichen gestellt. Die künftigen Verwaltungsrichter Dr. Christoph Purtscher und Dr. Albin Larcher werden zum Präsidenten bzw. Vizepräsidenten des Landesverwaltungsgerichts ernannt.

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