Neue Richter mit politischem Hintergrund lassen die Wogen hochgehen. Ein Personalsenat hat nicht, wie sonst üblich, über die Bestellung entschieden. Gericht und Land verteidigen die Kür: „Keine Polit-Heinis.“
Von Thomas Rossacher, Kleine Zeitung
Richten es sich die Parteien sogar auf Gerichten? Diese Streitfrage hält die Steiermark seit mehr als einer Woche in Atem. Auslöser war die Bestellung von 14 Landesverwaltungsrichtern: Zumindest fünf hatten (oder haben) einen eindeutig politischen Hintergrund. Freilich: Die Wahl fiel auf echte Fachleute und diese „sind keine Polit-Heinis“, betont der Leiter der Landespersonalabteilung, Bernhard Langmann. Tatsache ist aber: Ein Personalsenat hat nicht, wie sonst üblich, über die Bestellung entschieden. Irgendein Hearing? „Gab es in dieser Übergangsphase nicht. Wir kennen ja die Leute“, sagt Gerhard Gödl, Leiter des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) und ab 2014 Chef des steirischen Verwaltungsgerichts (LVG). Gödl selbst war übrigens Büroleiter eines Landesrates und „musste durch zwei Hearings“, bevor er 2011 die Senatsstelle erhielt.
Im neuen Landesverwaltungsgericht wird das Personal des Unabhängigen Verwaltungssenats übernommen.
Das Verwaltungsgerichtsbarkeits- Ausführungsgesetz 2013 (BGBl. Nr. I 33/2013) enthält eine Reihe von Bestimmungen, die bereits mit 1. Juli 2013 in Kraft getreten sind.
Das Ö1-Mittagsjournal hat in Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung nachgefragt, wo der Anspruch auf Transparenz und Sauberkeit ja besonders hoch sein müsste. Die Chefin der Wiener Grünen war ebenso wenig erreichbar wie der Klubobmann im Gemeinderat, aber es wird versichert, dass alles transparent ablaufe. So seien von den 60 Mitgliedern des Unabhängigen Verwaltungssenates alle bis auf einen als Verwaltungsrichter übernommen worden.
Einladung zum Symposion „Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesfinanzgericht“ 