Wien: Wesentliche Teile des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien beim Verfassungsgerichtshof angefochten

Die Oppositionsparteien im Wiener Landtag haben ihre Ankündigung wahrgemacht und eine umfangreiche Anfechtung des Organisationsgesetzes des Verwaltungsgerichtes Wien beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.

Es wurde nicht nur – wie bereits medial angekündigt – die Verfassungskonformität der Bestimmung über die Geschäftsverteilung in Zweifel gezogen, sondern darüber hinaus auch die Verfassungskonformität weiterer wesentlicher Organisationsbestimmungen, deren Überprüfung durch den VfGH auch für die Organisationsgesetze anderer Verwaltungsgerichte von Bedeutung sein könnte .

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Verwaltungsgericht Niederösterreich: Gravierende Bedenken der Rechtsanwaltskammer gegen Organisationsgesetz

In der Stellungnahme der Niederösterreichischen Rechtsanwaltskammer zum Organisationsgesetz für das Verwaltungsgericht NÖ werden schwerwiegende Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit einzelner Gesetzesbestimmungen geäußert.

NÖ RAKSo sei die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit der Amtsenthebung eines Richters mit der richterlichen Unabhängigkeit nicht vereinbar, da die Abberufung eines Richters nur durch ein richterliches Disziplinarerkenntnis erfolgen dürfe. Die vorgesehene Regelung ermögliche aber ein Vorgehen gegen „unbotmäßige“ Richter.

Nach Auffassung der Rechtsanwaltskammer ist es schlicht mit der Unabhängigkeit des Richteramtes unvereinbar, wenn fixe Dienstzeiten sowie die Bindung der Dienstleistung an einen bestimmten Dienstort angeordnet werden können. Dies führe letztlich dazu, dass eine Fülle sachlich nicht gerechtfertigter Regeln für die Ausübung der richterlichen Arbeit aufgestellt würden, die zu nicht gerechtfertigtem Druck und somit zu einer Aushöhlung der richterlichen Unabhängigkeit führten.

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Salzburg: Konsequenzen aus der Finanzaffäre

Beschluss des Untersuchungsausschusses zum Thema „Überprüfung des Finanzmanagements des Landes Salzburg seit 2001“ Mit einem abschließenden Antrag zu Konsequenzen aus der Finanzaffäre wird  Landesregierung  auf Basis der Erkenntnisse des Untersuchungs-Ausschusses u. A.  beauftragt, das Objektivierungsgesetz unter Beachtung einer zeitlich befristeten Bestellung von Führungskräften und eines individuellen Beschwerderechts an das Landesverwaltungsgericht grundlegend zu novellieren. Salzubrger Landeskorrespondenz …

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Jabloner: besorgt über Situation in Wien

Als Sternstunde des Parlaments bezeichnete der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, Clemens Jabloner, die Einführung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich.

Jabloner UOhne die konstruktive Mitwirkung der Oppositionsparteien wäre die Schaffung der verfassungsrechtlichen Grundlagen nicht möglich gewesen, betonte Jabloner anlässlich der Präsentation der zweiten Auflage von Thanner/ Vogl,  SPG-Kommentar, gestern im gelben Salon der Böhmischen Hofkanzlei.

Alle Beteiligten an diesem Projekt, das in seinem Umfang nicht unterschätzt werden dürfe, hätten großartige Arbeit geleistet. Angefangen von der Bundesregierung und den Landesregierungen, zu den Administrationen und den Verfassungsdiensten des Bundes und der Länder. Er selbst habe seit zwanzig Jahren, trotz Phasen des Zweifelns,  an diesen Weg geglaubt und letztlich Recht behalten.

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Vergaberecht und Datenschutzgesetz angepasst

Der Verfassungsausschuss hat für die Novelle des Bundesvergabegesetzes und des Datenschutzgesetzes grünes Licht gegeben. Damit werden auch diese Rechtsbereiche an die Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit anpassen werden. In Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 16.Oktober 2012, C‑614/10, wird im Bereich des Datenschutzes eine neue unabhängige Datenschutzbehörde eingerichtet werden, deren Bescheide beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden …

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Wien: Ergänzende Ausschreibung für Richter des Verwaltungsgerichtes

Bewerbung soll auch für erfahrene MitarbeiterInnen der Stadt Wien attraktiv werden Derzeit ist eine Novelle zum Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz – VWG-DRG in Ausarbeitung. Neben der aufgrund des Besoldungsabkommens erforderlichen Adaptierungen, sollen ergänzende Regelungen zur Besoldung der zukünftigen sonstigen Mitglieder des Verwaltungsgerichts vorgesehen werden. Durch eine höhere Einreihung im Zuge der Überleitung ins Schema VGW und/oder eine …

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Ersatzfreiheitsstrafen: Teurer Vollzug

Der Verfassungsgerichtshof hat mit in seiner Entscheidung B 1070/11-10 erstmals die Möglichkeit dafür eröffnet, dass im Bereich des Verwaltungsstrafrechts (für Finanzstrafvergehen) anstelle des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeiten geleistet werden können. In Deutschland will nun das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen das Strafrecht grundsätzlich reformieren. Grund dafür sind die enormen Kosten beim Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafen. Ob für …

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„Die neuen Landesverwaltungsgerichte“

FöderalismusinstitutBericht über die Tagung des Föderalismusinstitutes am 11. und 12. April 2013 an der Universität Innsbruck

Von Wolfgang Helm (UVS Wien)

Die verfassungsrechtliche Stellung der neuen Gerichte

Den ersten Teil über die Grundlagen der Reform eröffnete Gamper (Universität Innsbruck), die die Reform in die Nähe einer Gesamtänderung der Bundesverfassung rückte, deren Bauprinzipien massiv tangiert würden. Diese These erregte in der anschließenden Diskussion vehementen Widerspruch von Thienel (VwGH), der in den vermeintlichen Widersprüchen zu Baugesetzen substanzlose Konstrukte der Lehre erblickte und ausführte, die gerichtliche Kontrolle der Verwaltung sei vielmehr schon im B-VG von 1920 angelegt; ein Ausbau derselben verstoße gegen keines der Prinzipien.  Lienbacher (VfGH) verwies in seinem Vortrag auf die vielfältigen Bindungen an europäische Rechtsnormen, denen Organisations- und Materiengesetzgeber ausgesetzt sind. Zudem seien die Verfahrensgarantien des Art. 6 EMRK auf den neuen europäischen Grundrechtskatalog auszudehnen. Nach der Entscheidung des EuGH vom Oktober 2012 über die Datenschutzkommission sei zwar die Unabhängigkeit einer Kontrollstelle iS derDatenschutzrichtlinie gegenüber Art. 6 autonom auszulegen (dh nicht mit der Unabhängigkeit eines Gerichts/Tribunals gleichzusetzen);  in jedem Falle bedeute Unabhängigkeit aber nicht nur Weisungsfreiheit, sondern bedürfe auch organisatorischer Absicherung . Eine besonders strenge Anscheinsjudikatur pflege in dieser Hinsicht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

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Gesetz über das Landesverwaltungsgericht Burgenland vorgelegt

Burgenland_Wappen+endgNun hat auch das Land Burgenland einen Entwurf für ein Verwaltungsgerichts vorgelegt.

In diesem Entwurf werden Angelegenheiten der Justizverwaltung zwar grundsätzlich dem Präsidentin/dem Präsident zugewiesen, die Personal- und Raumverwaltung sollen aber weiterhin durch die Landesregierung geführt werden. Bei Besorgung der Justizverwaltungsangelegenheiten wird die Präsidentin/der Präsident weisungsfrei gestellt.

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