Bund und Länder sind sich einig: Landesverwaltungsgerichtshöfe sollen schon 2013 mit der Arbeit beginnen
Quelle: Salzburger Nachrichten
Die Regierungsspitze demonstrierte nach ihrem Treffen zur Verwaltungsreform am Freitagnachmittag Reformeifer. Nach teils jahrelangen Diskussionen verkündeten sie nun unter anderem eine Einigung bei der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Zunächst soll die jahrelange Diskussion um die Verwaltungsgerichte ein Ende haben: Unter anderem sollen rund 120 weisungsfrei gestellte Berufungssenate und Sonderbehörden aufgelöst, dafür neun „Verwaltungsgerichte der Länder“ und auf Bundesebene zwei Verwaltungsgerichte errichtet werden. Die dabei zuletzt offenen Kostenfragen wurden dadurch gelöst, dass die Länder für die drei vereinbarten Projekte bis 2014 jährlich 20 Mio. Euro vom Bund bekommen.
Jabloner: Für den Verwaltungsgerichtshof macht es einen großen Unterschied, „ob vor ihm bereits ein Richter tätig war oder ein Angehöriger eines Verwaltungstribunals.“
„Perspektive 15.000! Was tun?“ Unter diesem Thema stand die am 7.10.2011 beim UVS Wien abgehaltene Dienststellenversammlung.
Jabloner und Holzinger schlossen sich der Forderung von FPÖ-Abgeordnetem Peter Fichtenbauer an, bei der Auswahl der RichterInnen der Verwaltungsgerichte besondere Sorgfalt walten zu lassen.
Bestehende Strukturen nützen