Der Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofs für das Jahr 2010 wurde von Bundeskanzler Werner Faymann gemeinsam mit dem Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofs 2010 vor kurzem dem Nationalrat vorgelegt (III-266 dB.).
Um den Erledigungsrückstand vollständig abbauen und die Verfahrensdauer nachhaltig reduzieren zu können, hält der VwGH eine Strukturreform der Verwaltungsgerichtsbarkeit für unerlässlich.
Nachdem zuletzt, wie im Bericht festgehalten wird, ein Stillstand des Reformprozesses zu verzeichnen gewesen sei, hoffen die Verwaltungsrichter nun auf eine Umsetzung des Regierungsfahrplans 2011-2013, der in Bezug auf die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit die Vorlage eines Regierungsentwurfs für den Winter 2011 in Aussicht stellt.
In einem Inteview mit der Presse vom 2.9.2011 nahm Staatssekretär Josef Ostermayer zur Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit Stellung.
„Man könnte sagen, unsere Auftragslage ist gut“. Mit unüberhörbarem Sarkasmus kommentiert ein Senatsmitglied die kistenweise Anlieferung von Fremdenakten in den letzten Tagen. Anlass ist ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes zu den Rechtsfolgen der verspäteten Umsetzung der Rückführungsrichtlinie.