

Im Europasaal der Edmundsburg fand kürzlich die Bundesländertagung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) statt.
Die seit 2007 alle zwei Jahre abgehaltene Tagung dient sowohl der fachlichen aber auch kollegial-geselligen Begegnung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VfGH. Aktuelle und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter auch die LVwG-Präsidenten Johannes Fischer und Armin Ragossnig sowie Richter und Richterinnen der Verwaltungsgerichte, nutzten die Tagung als Forum für einen regen Austausch zu den einzelnen Vortragsthemen, die sich mit verschiedenen Aspekten der Verwaltungsorganisation befassten.
Neben den einleitenden Worten von VfGH-Präsident Gerhart Holzinger sprachen auch Verfassungsrichter Georg Lienbacher, der als Hausherr fungierende Vizerektor der Universität Salzburg, Rudolf Feik, und die Präsidentin des Salzburger Landtags, Brigitta Pallauf.
Der wissenschaftliche Diskurs stand in diesem Jahr unter dem Thema „Verwaltung für die Bürger“.

Die Baustelle war wegen archäologischer Funde drei Jahre lang eingestellt, das Verwaltungsgericht bemühte sich redlich, durch seine Entscheidungen den Baufortschritt zu beschleunigen. In einem Jahr soll die Baustelle beendet sein. Auch bei der Präsentation der Fälle wurde deutlich, dass die Entscheidungen des Gerichtes, welches in einem gediegenen ehemaligen Hotel („Londres“) untergebracht ist, das Erscheinungsbild der Stadt ganz wesentlich mitbestimmen.

Den Themen „Versammlungsfreiheit“, „Recht auf ein faires Verfahren“ und „Zugang zu öffentlichen Informationen“ kam im Hinblick auf die politische Situation besondere Brisanz zu, zumal aus Sicherheitsgründen Verwaltungsgerichte bereits aus der Ostukraine in den Westen verlegt werden mussten. Gerade bei Fragen der Versammlungsfreiheit stehen die ukrainischen RichterInnen vor dem Problem, dass diese durch kein nationales Gesetz gewährleistet wird.
Die Richterinnen können hier ausschließlich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zurückgreifen. Und hier zeigt sich auch, dass die mangelnde strukturelle Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte in der Ukraine ein wesentliches Erschwernis zur Durchsetzung der Versammlungsfreiheit darstellt.
Der 18. Deutsche Verwaltungsgerichtstag wird vom 1. bis zum 3. Juni 2016 in Hamburg stattfinden.
Was sind die wesentlichsten Erfahrungen der Personalsenate bei den ordentlichen Gerichten und welche Problemstellungen können im Rahmen der Dienstaufsicht auftreten; das waren die Fragenstellungen, die von Katharina LEHMAYER, Präsidentin des Landesgerichtes Linz, in ihrem sehr überzeugenden und praxisbezogenen Vortrag analysiert wurden.