Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die dritte Piste am Flughafen Wien aus Umweltschutzgründen nicht gebaut werden darf, hat die Frage aufgeworfen, ob das Gericht Recht angewendet oder sich in die Politik eingemischt hat. Wie politisch dürfen oder müssen Gerichte entscheiden?
Montag, 13. März 2017, 18 Uhr
Dachgeschoß im Juridicum,
Schottenbastei 10-16, 1010 Wien
Digitalisierung und Soziale Medien als Herausforderungen für den gerichtlichen Grundrechtschutz „Prinzipiell ist das Internet keine eigene Welt. Prinzipiell muss also das Gleiche gelten wie in der sogenannten analogen Welt. Der gleiche Zugang, die gleichen Methoden, die gleichen Bewertungen, das gleiche Staatsverständnis und das gleiche Grundrechtsverständnis.“ (Deutscher Innenminister Thomas de Maiziere, Berlin, 26. April 2014) Stimmt …
Rund 150 Journalisten sind derzeit in der Türkei inhaftiert, mehr als anderswo auf der Welt. Der Großteil davon ohne formelle Anklage. Gleichzeitig nimmt der Druck der Regierung auf die Justiz zu, mit der Folge, dass es für die Betroffenen immer schwieriger wird, ihre Rechte vor einem Gericht zu verteidigen. Im Vorfeld des erwarteten Referendums über …
Thema: Identität(en): Wer sind wir und was macht uns aus? 31. März – 2. April 2016 im Pielachtal/NÖ Anmelden: ab sofort bis 15. Februar 2017 unter: weiss@steinschaler.at mit Kopie an sophie.mueller@justiz.gv.at Bitte vollen Namen, Funktion, Dienststelle angeben! Programm …
Das Maiforum findet dieses Jahr am Freitag, den 12. Mai 2017 (von 9.00 bis 14.00 Uhr) im Landhaus in Innsbruck statt. Die Veranstaltung wird von den Standesvertretungen der Verwaltungsrichter gemeinsam mit dem Landesverwaltungsgericht Tirol organisiert. Das genaue Programm folgt in Kürze. Die Teilnahme ist für Richterinnen und Richter, die Mitglieder einer der Standesvertretungen sind, kostenlos. …
Bei der Eröffnung sprach unter anderem die US-Justizministerin Loretta Lynch. Sie betonte die Notwendigkeit einer internationalen Strafgerichtsbarkeit, die in Nürnberg ihren Anfang nahm. Der Krieg dürfe nicht der letzte Richter sein, so Lynch und die Menschheit müsse den Kampf gegen die Straflosigkeit fortsetzen.
Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess gilt als Grundstein für das Völkerstrafrecht der Gegenwart. Der berühmteste der Nürnberger Prozesse ist der „Hauptkriegsverbrecherprozess“, der vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 vor einem eigens hierzu eingerichteten alliierten Militärgerichtshof abgehalten wurde. Nach neun Monaten Verhandlung wurden am 30. September und am 1. Oktober 1946 die Urteile im Hauptkriegsverbrecherprozess verlesen: Zwölf Angeklagte wurden zum Tode verurteilt, drei zu lebenslanger Haft und vier zu langjährigen Haftstrafen. Drei Angeklagte sprach das Gericht frei.
Am 22. und 23. September 2016 fand – wiederum in den Räumlichkeiten des Juridicum der Universität Wien – das diesjährige Forum Verwaltungsgerichtsbarkeit unter dem Generalthema „Der Weg zur richterlichen Entscheidung“ statt.
Der Dachverband der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter (DVVR) erweiterte mit seinem Beitrag die Sicht auf das Generalthema.
Der Sprecher des Dachverbandes, Markus Thoma, variierte das Thema in den Facetten „Der Weg zur richterlichen Entscheidung in Asylsachen“, „Der Weg zum (einheitlichen) Richteramt“ und „Wege zur richterlichen Entscheidung“ im internationalen Kontext.
Siegfried Königshofer, President of the Austrian Association of Administrative Judges; Jelena Ivanovic, President of the Administrative Court of Serbia; Dragomir Milojevic, President of the Supreme Court of Cassation; Johannes Eigner, Ambassador of the Republic of Austria in Belgrade; Kathrin Gabriel, Acting Head of Democratization Department, OSCE Mission to Serbia
So wie bei allen Beitrittswerbern seit dem Jahr 2002 ist auch für die Republik Serbien die Einrichtung von Verwaltungsgerichten erster Instanz eine „Conditio sine qua non“ für einen EU-Beitritt.
Da seitens der EU-Kommission bei den Beitrittsverhandlung dieses Jahr das Kapitel „Justiz“ eröffnet wurde, verstärkt Serbien seine Anstrengung, um europäische Rechtsschutz-Standards zu erfüllen.
Auf Einladung des serbischen Verwaltungsgerichts wurde im Rahmen einer zweitätigen Studienreise österreichischer Verwaltungsrichterinnen und Richter der serbische „Status-quo“ und die österreichische Reform der altungsgerichtsbarkeit ausführlich diskutiert.
Serbien befindet sich in einer ähnlichen Situation wie Österreich im Jahr 1990, vor Einrichtung der Unabhängigen Verwaltungssenate: Es gibt nur ein Verwaltungsgericht, welches als Rechtsschutzinstanz für alle Verwaltungssachen in ganz Serbien zuständig ist. Vorgelagert sind nur erstinstanzliche und zweitinstanzliche Behörden, die nach den Worten des Präsidenten des Kassationsgerichtshofes mit den Bürgern “ping-pong“ spielen.
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