Die Tradition der jährlichen Treffen wird auch 2017 fortgesetzt!
diesmal im Naturhotel Steinschaler Dörfl im Pielachtal.
Thema: Identität(en): Wer sind wir und was macht uns aus?
31. März – 2. April 2016 im Pielachtal/NÖ
Thema: Identität(en): Wer sind wir und was macht uns aus? 31. März – 2. April 2016 im Pielachtal/NÖ Anmelden: ab sofort bis 15. Februar 2017 unter: weiss@steinschaler.at mit Kopie an sophie.mueller@justiz.gv.at Bitte vollen Namen, Funktion, Dienststelle angeben! Programm …
Das Maiforum findet dieses Jahr am Freitag, den 12. Mai 2017 (von 9.00 bis 14.00 Uhr) im Landhaus in Innsbruck statt. Die Veranstaltung wird von den Standesvertretungen der Verwaltungsrichter gemeinsam mit dem Landesverwaltungsgericht Tirol organisiert. Das genaue Programm folgt in Kürze. Die Teilnahme ist für Richterinnen und Richter, die Mitglieder einer der Standesvertretungen sind, kostenlos. …
Die Tradition der jährlichen Treffen wird auch 2017 fortgesetzt!
diesmal im Naturhotel Steinschaler Dörfl im Pielachtal.
Thema: Identität(en): Wer sind wir und was macht uns aus?
31. März – 2. April 2016 im Pielachtal/NÖ
1. HUMAN RIGHTS TALK: Human rights under pressure – Exceptional circumstances as the new normal in Europe?
Tuesday, 18 October 2016 at 19:00
Dachgeschoss Juridicum (Schottenbastei 10-16, 1010 Vienna).
2. GRUNDRECHTETAG der Österreichischen Rechtsanwälte
Terrorismusbekämpfung, Verfassungsschutz und Grundrechte
Dienstag, 22. November 2016, Einlass 10.45 Uhr
Wirtschaftsuniversität Wien, LC, Festsaal 1, Welthandelsplatz 1, 1020 Wien
Zum 70. Jahrestag der Urteilsverkündung im Nürnberger Prozess fand am 1.10.2016 im historischen Saal 600 des Schwurgerichtsgebäudes, in dem diese Urteile gesprochen wurden, eine Konferenz statt.
Bei der Eröffnung sprach unter anderem die US-Justizministerin Loretta Lynch. Sie betonte die Notwendigkeit einer internationalen Strafgerichtsbarkeit, die in Nürnberg ihren Anfang nahm. Der Krieg dürfe nicht der letzte Richter sein, so Lynch und die Menschheit müsse den Kampf gegen die Straflosigkeit fortsetzen.
Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess gilt als Grundstein für das Völkerstrafrecht der Gegenwart. Der berühmteste der Nürnberger Prozesse ist der „Hauptkriegsverbrecherprozess“, der vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 vor einem eigens hierzu eingerichteten alliierten Militärgerichtshof abgehalten wurde. Nach neun Monaten Verhandlung wurden am 30. September und am 1. Oktober 1946 die Urteile im Hauptkriegsverbrecherprozess verlesen: Zwölf Angeklagte wurden zum Tode verurteilt, drei zu lebenslanger Haft und vier zu langjährigen Haftstrafen. Drei Angeklagte sprach das Gericht frei.
Am 22. und 23. September 2016 fand – wiederum in den Räumlichkeiten des Juridicum der Universität Wien – das diesjährige Forum Verwaltungsgerichtsbarkeit unter dem Generalthema „Der Weg zur richterlichen Entscheidung“ statt.
Der Dachverband der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter (DVVR) erweiterte mit seinem Beitrag die Sicht auf das Generalthema.
Der Sprecher des Dachverbandes, Markus Thoma, variierte das Thema in den Facetten „Der Weg zur richterlichen Entscheidung in Asylsachen“, „Der Weg zum (einheitlichen) Richteramt“ und „Wege zur richterlichen Entscheidung“ im internationalen Kontext.
So wie bei allen Beitrittswerbern seit dem Jahr 2002 ist auch für die Republik Serbien die Einrichtung von Verwaltungsgerichten erster Instanz eine „Conditio sine qua non“ für einen EU-Beitritt.
Da seitens der EU-Kommission bei den Beitrittsverhandlung dieses Jahr das Kapitel „Justiz“ eröffnet wurde, verstärkt Serbien seine Anstrengung, um europäische Rechtsschutz-Standards zu erfüllen.
Auf Einladung des serbischen Verwaltungsgerichts wurde im Rahmen einer zweitätigen Studienreise österreichischer Verwaltungsrichterinnen und Richter der serbische „Status-quo“ und die österreichische Reform der altungsgerichtsbarkeit ausführlich diskutiert.
Serbien befindet sich in einer ähnlichen Situation wie Österreich im Jahr 1990, vor Einrichtung der Unabhängigen Verwaltungssenate: Es gibt nur ein Verwaltungsgericht, welches als Rechtsschutzinstanz für alle Verwaltungssachen in ganz Serbien zuständig ist. Vorgelagert sind nur erstinstanzliche und zweitinstanzliche Behörden, die nach den Worten des Präsidenten des Kassationsgerichtshofes mit den Bürgern “ping-pong“ spielen.
Der Schutz von Grund- und Freiheitsrechten hat für die Verwaltungsgerichte eine besondere Bedeutung, war doch das Erfordernis einer gerichtlichen Kontrolle verwaltungsbehördlicher Entscheidungen so etwas wie der Geburtshelfer sowohl für die Unabhängigen Verwaltungssenate im Hinblick auf Art 6 EMRK als auch für die Verwaltungsgerichte im Hinblick auf Art 47 der EU-Grundrechtecharta. Aber auch in der ordentlichen …
Als ein mit Anlegerverfahren befasster Richter ging Harald Wagner, Obmann der Wiener Sektion der Richtervereinigung, in seinem Vortrag der Frage nach, ob bzw. wie im richterlichen Alltag der Spagat zwischen hohen Qualitätsanforderungen und hohem „Output“ gelingen kann.
Er griff dazu auf die Erfahrungen aus Massenverfahren, welche in den letzten Jahren beim Handelsgericht anhängig geworden waren, zurück. So zeigten die Erfahrungen am HG Wien, dass eine Bewältigung des Arbeitsanfalls ein hohes Maß an Spezialisierung der befassten Richterinnen und Richter notwendig macht.
Um einen laufenden Informationsaustausch unter den RichterInnen zu gewährleisten, wurden interne Datenbanken eingerichtet und zur Sicherstellung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung wurde versucht, zusammengehörige Verfahren durch Verfahrensverbindung zu konzentrieren, wobei diese Maßnahme nicht immer den gewünschten Erfolg brachte.
Die Auswirkungen der Digitalisierung aller Lebensbereiche wurden im Arbeitskreise über den elektronischen Rechtsverkehr ebenso erörtert wie bei den Fragestellungen zum Zugang zur Information oder im Arbeitskreis über die Wissensgenerierung im Verwaltungsprozess.
Die Vorträge in dem von der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ) betreuten Arbeitskreis zum Thema: „Implications of new IT-developments in courts on the work of judges – a European perspective“ machten deutlich, dass zwar die Geschwindigkeit der Änderungen der richterlichen Arbeitsweise durch den Einsatz von IT-Technologie in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich hoch ist und auch das Problembewusstsein in Bezug auf diese Entwicklungen sehr unterschiedlich ausgeprägt ist, das Tempo dieser Entwicklung aber jedenfalls rasant zunimmt.