EuGH-Präsident Koen Lenaerts: Mehr Solidarität in der EU, keine Kürzung von Sozialleistungen für Asylberechtigte

"Man kann nicht sagen, die Flüchtlinge seien das Problem eines Staates", sagt der Präsident des EU-Gerichtshofs, Koen Lenaerts.
„Man kann nicht sagen, die Flüchtlinge seien das Problem eines Staates“, sagt der Präsident des EU-Gerichtshofs, Koen Lenaerts. / Bild: Die Presse

„Bei Asyl gibt es einfach keine Obergrenzen“

EuGH-Präsident Koen Lenaerts fordert im Interview mit der Tageszeitung Die Presse mehr Solidarität in der EU. Sozialleistungen für Asylberechtigte dürfe man nicht kürzen.

 

Die Presse: Die Reisefreiheit innerhalb der Union und insbesondere im Schengen-Raum gilt als eine große Errungenschaft Europas. Sehen Sie diese gefährdet?

Koen Lenaerts: Ich hoffe, dass sie nicht gefährdet ist. Sie ist die größte Errungenschaft für den Bürger, um den Mehrwert der EU zu entdecken. Es ist ganz wichtig, dass wir Binnengrenzen innerhalb des großen Raums der EU ganz locker und einfach überqueren können, ohne dabei behindert zu werden.

Der Flüchtlingsansturm an den Außengrenzen stellt Europa vor ganz neue Herausforderungen. Reichen die rechtlichen Instrumentarien der EU aus, um damit fertigzuwerden?

Wenn man keine Binnengrenzen mehr hat, werden die Außengrenzen zu Außengrenzen für alle. Europa muss deshalb kräftiger ausgerüstet werden, um die Außengrenzen zu überwachen, um Flüchtlinge zu registrieren, um Hotspots einzurichten, und um den Menschen, die einwandern wollen, schon dort zu begegnen.

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Land Oberösterreich will Mindestsicherung für Flüchtlinge kürzen

KURIERNach einem Bericht des „Kurier“ will die oberösterreichische Landesregierung am Donnerstag im Landtag eine Gesetzesänderung einbringen, auf deren Basis die Mindestsicherung halbiert werden soll.

Statt derzeit 914 Euro soll es für gewisse Gruppen künftig nur noch 440 Euro pro Monat geben (so viel wie Asylwerber in der Grundversorgung bekommen). Die Kürzungen sollen jene treffen, die nur einen befristeten Asylstatus oder subsidiären Schutz zugesprochen bekommen. In Salzburg gibt es für subsidiär Schutzberechtigte schon seit einigen Jahren keine Mindestsicherung, anerkannte Flüchtlinge erhalten sie aber.

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Menschenrechte auf dem Prüfstand

Schwerpunkt Migration
Schwerpunkt Migration

Mit dem geltenden Völker- und Europarecht lässt sich die aktuelle Flüchtlingskrise nicht bewältigen. Österreichs Obergrenze für Flüchtlinge könnte am Beginn eines Umbruchs im Menschenrechtsbereich stehen.

Zu diesem Ergebnis kommt Peter Hilpold, Professor für Völkerrecht an der Universität Innsbruck, in seinem Beitrag in der „Presse“.

Demgegenüber vertritt Menschenrechtsexperte Manfred Nowak in seinem Beitrag im „Standard“ die Meinung, dass die österreichische Politik mit ihrer Obergrenzen-Entscheidung Völker- und Europarecht missachtet. Er stellt fest, dass Artikel 18 der Europäischen Grundrechtecharta, die Teil des Lissabonner Vertrags ist und vom Verfassungsgerichtshof ebenso direkt angewendet wird wie österreichisches Verfassungsrecht, ein Grundrecht auf Asyl enthält und verweist bei seiner Ausgestaltung ausdrücklich auf die Genfer Flüchtlingskonvention 1951 und deren Zusatzprotokoll 1967.

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90.000 Asylanträge: Behörde unter Druck

Schwerpunkt Migration
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Von den mehr als 36.000 entschiedenen Asylanträgen sind 2015 knapp 14.000 in der ersten Instanz positiv bewertet worden. Dazu wurde noch rund 2.200 Personen subsidiärer Schutz gewährt, geht aus der Jahresbilanz hervor.

Die erstinstanzliche Behörde war mit insgesamt 90.000 Anträgen konfrontiert. Der Leiter des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl, Wolfgang Taucher, fasste das so zusammen: „Wir haben mit einem Drittel mehr Personal doppelt so viele Entscheidungen getroffen, allerdings gab es dreimal so viele Anträge.“

Damit ist mittlerweile ein gehöriger Rückstau von zu bearbeitenden Anträgen entstanden. Laut Taucher sind es 60.000 Fälle, wobei 55 Prozent des „Rucksacks“ in den Monaten August bis Dezember entstanden seien. Abhilfe könnten jene rund 500 Mitarbeiter bringen, die im Laufe des Jahres zusätzlich ins Bundesamt kommen sollen. Damit läge man Ende 2016 bei etwa 1.400 Mitarbeitern.

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Obergrenzen unzulässig ?

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, bringt sich in die Diskussion um eine Obergrenze für Flüchtlinge ein. Asylrecht gilt aus seiner Sicht für jeden und kann daher auch nicht beschränkt werden. Wie es seinem Amt entspricht, hält sich Voßkuhle mit einer Bewertung der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung zurück. Dazu müssen sich die beiden ehemaligen Bundesverfassungsrichter Udo …

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Flüchtlingszahlen sollen gedeckelt werden

Österreich will heuer nur noch 37.500 Asylwerber aufnehmen, bis 2019 sollen es insgesamt maximal 127.500 sein. Das beschlossen Regierung und Landeshauptleute gestern beim Asylgipfel im Kanzleramt. Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) sprach von einem „Richtwert“, Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) von einer „Obergrenze“. Dazu sollen zwei Rechtsgutachten in Auftrag gegeben werden, kündigte die Regierungsspitze an – laut …

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EUGH- Präsident sieht keine Obergrenzen für Flüchtlinge

Schwerpunkt Migration
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Eine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen würde nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) europäischem Recht zuwiderlaufen.

In einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ sagte EuGH-Präsident Koen Lenaerts, „man muss folgendes beachten: Immer wenn jemand asylberechtigt ist, hat er nach dem Unionsrecht das Anrecht darauf, als Flüchtling anerkannt zu werden. Das ist schwer vereinbar mit irgendeiner Zahl oder Obergrenze“.

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Asylgesetz: Höchstgerichte brauchen mehr Geld

presse-logoDurch die geplante Asylgesetznovelle – mit „Asyl auf Zeit“ und Verschärfungen beim Familiennachzug – rechnet der Verwaltungsgerichtshof mit sehr viel mehr Arbeit.

Dafür würden für zwei Richter und vier wissenschaftliche Mitarbeiter mehr gebraucht. Auch die Verfassungsrichter sehen sich durch die zahlreichen Asylverfahren stark belastet. Die Verlängerung der Verfahrensdauer um einen Tag koste bei 1500 anhängigen Verfahren 28.000 Euro pro Tag.

Beim Verwaltungsgerichtshof gab es im Vorjahr rund 1000 Asylverfahren, für heuer wird mit bis zu 1.500 gerechnet. Aktuell sind im dort 15 Richter (von 53) im Asylbereich tätig, bereinigt um sonstige Zuständigkeiten kommt man auf zehn „Asyl“-Vollzeitkräfte. Für die Novelle müsste also um mindestens ein Fünftel aufgestockt werden – nur für die „Asyl auf Zeit“-Bestimmung.

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Schwerpunkt Migration: Rechtsschutz von Asylsuchende gegen verweigerte Grundversorgung

Schwerpunkt Migration
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Auf Grund des Antrages eines durch die Diakonie vertretenen minderjährigen syrischen Asylsuchenden hatte sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Frage auseinanderzusetzen, welcher Rechtsschutz Asylsuchenden gegen die Nichtgewährung der Grundversorgung zur Verfügung steht.

Nach dem Vorbringen der Diakonie musste der Minderjährige seit seiner Antragstellung auf internationalen Schutz in Traiskirchen im Zelt am Boden schlafen, habe keine Kleidung erhalten und werde weder psychologische noch pädagogische betreut. Der Jugendliche sei damit in seinem durch das Grundversorgungsgesetz und die EU- Aufnahmerichtlinie gewährleisteten Rechten verletzt.

Es wurde beim BVwG eine Verhaltensbeschwerde wegen „rechtswidrigen Unterlassens der Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse von schutzbedürftigen Personen und entsprechend adäquater Unterbringung“ eingereicht und beantragt, das Bundesverwaltungsgericht möge mittels Beschluss verfügen, dass der Antragsteller vorläufig in einer speziell für Minderjährige geeigneten Unterkunft i.S.d. Aufnahmerichtlinie untergebracht und dem Kindeswohl entsprechend versorgt bzw. betreut werde.

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Richter sollen Flüchtlinge unterrichten

Schwerpunkt Migration
Schwerpunkt Migration

Mit zunehmenden Flüchtlingszahlen wächst auch die Sorge, ob die Werte und Grundregeln unseres Rechtsstaats von den Menschen, die zu uns kommen, beachtet werden.

Das sagt Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU).  Deshalb werde das Land ab dem kommenden Jahr unter dem Motto „Fit für den Rechtsstaat – Fit für Hessen“ landesweit sogenannte Rechtsstaatsklassen für registrierte Asylsuchende anbieten, für die eine Bleibeperspektive bestehe. Richter und Staatsanwälte sollen dafür gewonnen werden, die Werte des Rechtsstaates den Flüchtlingen ehrenamtlich zu vermitteln.

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