Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 27.9.2014, B 113/2014 u.a. die im Jahr 2012 vorgenommene Verschärfung des Pensionsrechts als rechtmäßig angesehen.
Auch wenn der hiedurch bewirkte Eingriff für den Beschwerdeführer als plötzlich zu qualifizieren wäre, sei er nicht derart intensiv, dass daraus die Verfassungswidrigkeit der Regelungen folge.
Nach Auffassung des VfGH handelt es sich bei den „plötzlichen“ Maßnahmen (faktisches Hinausschieben des Pensionsantritts und Erhöhung des Preises für den Nachkauf von Schul- und Studienzeiten) um solche, die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Pensionssystems „unvermeidlich“ sind.
Die Vermittlung von rund 4000 diplomierten Pflegekräften an Spitäler und Pflegeheime in ganz Österreich ist derzeit Gegenstand eines
Manfred Burgstaller, einer der drei im Weisenrat des Justizministers, begrüßt dessen gesetzliche Fixierung und befürwortet die Beibehaltung des ministeriellen Weisungsrechts.
Das Bundesverwaltungsgericht hat gegen das Vergabeverfahren des Wirtschaftsministeriums eine einstweilige Verfügung erlassen
Ein katholisches Krankenhaus darf einen Chefarzt entlassen, weil er nach seiner Scheidung erneut heiratete. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Der Rechtsstreit könnte aber weitergehen.
Bezirksrichter Oliver Scheiber über Richter als Sozialarbeiter, die Tragik des Glücksspiels, die Rolle der Rache im Recht und die heuchlerische Gesellschaft