Manfred Burgstaller: „Staatsanwälte müssen Manns genug sein“

 

BurgstallerManfred Burgstaller, einer der drei im Weisenrat des Justizministers, begrüßt dessen gesetzliche Fixierung und befürwortet die Beibehaltung des ministeriellen Weisungsrechts.

von Benedikt Kommenda  (Die Presse)

„Eine parteipolitische Beeinflussung der Staatsanwälte, sollte sie überhaupt stattfinden, geschähe schon heute sicher nicht über das Weisungsrecht. Das Weisungsrecht ist gegen Missbrauch extrem gut abgesichert. Weisungen sind schriftlich niederzulegen und im Strafakt für alle Verfahrensparteien zugänglich. Wie sollte ein Justizminister so dumm sein und eine parteipolitische Entscheidung auf diese Weise dokumentieren?“

Wenn eine Beeinflussung vorkomme, dann geschehe das über vorauseilenden Gehorsam. Und dieser werde befeuert vom Wunsch, Karriere zu machen, oder von der Hoffnung, mehr Ressourcen zu bekommen. Nur dann, wenn man mit dem Weisungsrecht auch die Hoheit darüber mitverlagerte, „würde das Ganze demokratiepolitisch Sinn ergeben“, so Burgstaller.

Wie kann man aber dem vorauseilenden Gehorsam entgegenwirken? „Die einzige Möglichkeit besteht darin, Staatsanwälte stark zu fördern, die Manns genug sind, unsachlichen Beeinflussungsversuchen zu widerstehen.“ Außerdem bedürfe es entsprechender dienstrechtlicher Absicherungen: „Ein Staatsanwalt muss sich seinen Widerstand leisten können. Da ist in den vergangenen Jahren allerhand geschehen, da ist aber noch Spielraum nach oben.“

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