Ärzte-Bewertungsportal muss Daten löschen

DPA

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt das Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit

Neben Gastronomen oder Hoteliers sind auch Ärzte längst daran gewöhnt, das Feedback ihrer Kundschaft im Netz nachlesen zu können. In Deutschland gibt es mit  „richterscore.de“  auch für Richter ein Bewertungsportal.

Eine Ärztin in Deutschland wollte nicht mehr im Ärztebewertungsportal „Jameda“ auftauchen. Sie fühlte sich durch Werbung für Kollegen benachteiligt.  Nach der deutschen Rechtsprechung mussten es Ärzte aber wegen des öffentlichen Interesses und im Sinne der freien Arztwahl hinnehmen, dass sie in solchen Portalen auftauchen und dort – unter Einhaltung bestimmter Standards – von Patienten bewertet werden.

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„Transparency International“: Österreich braucht ein Informationsfreiheitsgesetz

Entschlossene Maßnahmen für Transparenz und gegen Korruption fehlen

In einem aktuellen Ranking von „Transparency International“ wird Österreich  erst auf Platz 16 geführt, in einer Gruppe mit Australien, Island, Belgien, den USA und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Als „very clean“ werden jene Länder bezeichnet, in denen Korruption im öffentlichen Sektor als am geringsten wahrgenommen wird. Das sind im aktuellen Ranking zwölf Länder, die von Neuseeland, Dänemark und Finnland angeführt werden. Österreich ist aktuell nicht unter den „sehr sauberen“ Staaten zu finden.

Gesetzliche Maßnahmen notwendig  

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