Wiener Politik will Zugriff auf neue Gerichte

Die Bundesländer tun sich schwer, unabhängige Verwaltungsgerichte zu akzeptieren. Insbesondere Wien nützt die Reform zum Versuch, Einfluss zu nehmen: Ein politisch bestellter Präsident soll zentrale Aufgaben erhalten.

INGO RISS (Die Presse)

Die Erfahrungen der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern, die – je nach Bundesland – oft jahrelang um ihre Unabhängigkeit gegenüber den mächtigen Landesverwaltungen kämpfen mussten, dürften den Abgeordneten im Nationalrat noch gut in Erinnerung gewesen sein. Denn in einer Entschließung forderten alle fünf Parlamentsparteien einstimmig Maßnahmen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz. Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit den Bundesländern dafür gemeinsame Standards zu erarbeiten. Mit anderen Worten, der Nationalrat will, dass dort, wo „Gericht“ draufsteht, auch „Gericht“ drin ist. Man wollte vermeiden, dass die Länder zur Achillesferse der Verfassungsreform werden.

Sieht man die bisher vorliegenden Entwürfe der Länder zur Organisation der neuen Verwaltungsgerichte durch, stellt man fest: Die Bedenken des Nationalrates waren berechtigt.

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Entwurf: Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2012

Erlassung folgender Ausführungsregelungen zur Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. Nr. 51/2012: – Erlassung eines Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes; – Erlassung eines Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes; – Erlassung sonstiger einfachgesetzlicher Ausführungs- und Anpassungsregelungen. Ermöglichung einer effizienteren Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren, insbesondere jener mit Auslandsbezug, durch Änderung des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 – VStG, BGBl. Nr. 52/1991, und Durchführung des Rahmenbeschlusses 2009/299/JI durch Änderung des EUVerwaltungsstrafvollstreckungsgesetzes   Der …

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ZUV – Zeitschrift der Unabhängigen Verwaltungssenate

Zeitschrift der Unabhängigen Verwaltungssenate

Beiträge und Entscheidungen zum öffentlichen Recht

Herausgeber: VUVS

Die Informationsplattform für jene Rechtsbereiche, mit denen die Unabhängigen Verwaltungssenate im Speziellen befaßt sind und ein Ort für standespolitische Anliegen.

Aktuelle Ausgabe  2012/ Nr. 3

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Emotionale Diskussion über Verwaltungsgerichtsbarkeit

Wird die kommunale Selbstverwaltung bedeutungslos? Dieser Frage gingen Fachleute und Politiker auf der Bundesfachtagung des Fachverbandes der leitenden Gemeindebediensteten (FLGÖ) nach, die im Rahmen des Österreichischen Gemeindetages stattfand. Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer warnte insbesondere vor diesem Weg, die innergemeindliche Entscheidungsebene abzuschaffen. Damit würden die Entscheidungen von der Politik auf die Gerichtsbarkeit verlagert werden. BehördenSpiegel.at …

Kärntner Landesverwaltungsgerichts-Überleitungsgesetz

Entwurf eines Kärntner Landesverwaltungsgerichts-Überleitungsgesetzes (K-LvwGÜG in) Begutachtung

Aus den Erläuterungen:

„Diese bundesverfassungsrechtlichen Änderungen ziehen eine Anpassung der Landesrechtsordnung im bisher nicht dagewesenen Umfang nach sich. Zum einen muss ein Landesverwaltungsgerichtsgesetz geschaffen werden, das die organisations- und dienstrechtlichen Rahmenbedingungen enthalten wird, zum anderen müssen eine Vielzahl von Landesgesetzen an die geänderten Grundsätze und Verfahrensregelungen angepasst werden.
 

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Salzburg: UVS-Zuständigkeiten-Erweiterungsgesetz

Mit einem Entwurf für ein UVS-Zuständigkeiten-Erweiterungsgesetz sollen diverse Berufungszuständigkeiten der Landesregierung im Bereich der Landesabgaben, des Landwirtschafts-, Tourismus- und des Sozialrechts dem UVS übertragen werden.

In den Erläuterungen wird dazu ausgeführt, es erscheine zweckmäßig, schon zum gegebenen Zeitpunkt bisherige zweitinstanzliche Zuständigkeiten der Landesregierung dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) zu übertragen, um dort die Fachkompetenz aufzubauen, die im Rahmen des Landesverwaltungsgerichts erforderlich sein wird.

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Öhlinger: Landesgesetzgeber müssen Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte gewährleisten

Auf Grund der parlamentarischen Diskussion über die Organisation der zukünftigen Verwaltungsgerichte sah sich der Nationalrat veranlasst, zeitgleich mit der B-VG-Novelle zur Einrichtung der Verwaltungsgerichte eine Entschließung über die „ Sicherstellung der höchsten Unabhängigkeit und Einheitlichkeit der Organisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz“ zu verabschieden. In dieser Entschließung, die von allen Parlamentsparteien unterstützt wurde, wird die Ausarbeitung …

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