Mit einem Entwurf für ein UVS-Zuständigkeiten-Erweiterungsgesetz sollen diverse Berufungszuständigkeiten der Landesregierung im Bereich der Landesabgaben, des Landwirtschafts-, Tourismus- und des Sozialrechts dem UVS übertragen werden.
In den Erläuterungen wird dazu ausgeführt, es erscheine zweckmäßig, schon zum gegebenen Zeitpunkt bisherige zweitinstanzliche Zuständigkeiten der Landesregierung dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) zu übertragen, um dort die Fachkompetenz aufzubauen, die im Rahmen des Landesverwaltungsgerichts erforderlich sein wird.