Mit einem Entwurf für ein UVS-Zuständigkeiten-Erweiterungsgesetz sollen diverse Berufungszuständigkeiten der Landesregierung im Bereich der Landesabgaben, des Landwirtschafts-, Tourismus- und des Sozialrechts dem UVS übertragen werden.
In den Erläuterungen wird dazu ausgeführt, es erscheine zweckmäßig, schon zum gegebenen Zeitpunkt bisherige zweitinstanzliche Zuständigkeiten der Landesregierung dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) zu übertragen, um dort die Fachkompetenz aufzubauen, die im Rahmen des Landesverwaltungsgerichts erforderlich sein wird.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl I Nr 51, sieht die Abschaffung des administrativen Instanzenzugs und anstelle dessen die Möglichkeit vor, nach der erstinstanzlichen verwaltungsbehördlichen Entscheidung im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde nur nach Maßgabe besonderer gesetzlicher Regelung das neu zu schaffende Landesverwaltungsgericht anzurufen. In den Übergangsbestimmungen ist vorgesehen, dass die Mitglieder der bisherigen Unabhängigen Verwaltungssenate grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Übernahme in das Landesverwaltungsgericht haben.
Diese gravierende Reform im österreichischen Verwaltungsvollzug wird mit 1. Jänner 2014 in Kraft treten.