Kärntner Landesverwaltungsgerichts-Überleitungsgesetz

Entwurf eines Kärntner Landesverwaltungsgerichts-Überleitungsgesetzes (K-LvwGÜG in) Begutachtung

Aus den Erläuterungen:

„Diese bundesverfassungsrechtlichen Änderungen ziehen eine Anpassung der Landesrechtsordnung im bisher nicht dagewesenen Umfang nach sich. Zum einen muss ein Landesverwaltungsgerichtsgesetz geschaffen werden, das die organisations- und dienstrechtlichen Rahmenbedingungen enthalten wird, zum anderen müssen eine Vielzahl von Landesgesetzen an die geänderten Grundsätze und Verfahrensregelungen angepasst werden.
 
 
Da die Erlassung all dieser Normen einen längeren Zeitrahmen in Anspruch nehmen wird, soll mit der Erlassung eines Überleitungsgesetzes sichergestellt werden, dass das Landesverwaltungsgericht am 1. Jänner 2014 voll funktionsfähig ist.
 
Im Hinblick auf die Fülle der mit 1. Jänner 2014 neu zu bewältigenden Aufgaben (man denke etwa an die Weiterführung der mit 31. Dezember 2013 bei den aufgelösten Verwaltungsbehörden anhängigen Verfahren) ist die Besetzung der Leitungsfunktionen erhebliche Zeit vor dem Stichtag 1. Jänner 2014 unbedingt erforderlich, um die entsprechenden organisatorischen Überleitungsmaßnahmen zu treffen.“
 
 
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