Auf Grund der parlamentarischen Diskussion über die Organisation der zukünftigen Verwaltungsgerichte sah sich der Nationalrat veranlasst, zeitgleich mit der B-VG-Novelle zur Einrichtung der Verwaltungsgerichte eine Entschließung über die „ Sicherstellung der höchsten Unabhängigkeit und Einheitlichkeit der Organisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz“ zu verabschieden.
In dieser Entschließung, die von allen Parlamentsparteien unterstützt wurde, wird die Ausarbeitung gemeinsamer Standards zur Herstellung eines einheitlichen Richterbildes in Österreich gefordert, um so die Unabhängigkeit der Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen sowie die Einheitlichkeit des Organisations- und Dienstrechts der Verwaltungsgerichte des Bundes und der Länder zu gewährleisten.
Theo Öhlinger war Vorstand des Instituts für Staats und Verwaltungsrecht der Universität Wien, Ersatzmitglied des VfGH, Mitglied des Committee of Independent Experts der Europäischen Sozialcharta, Mitglied des Österreich-Konvents und Mitglied der Arbeitsgruppe Verfassungsreform im Bundeskanzleramt.
In einem Online-Interview mit der „Zeitschrift der Unabhängigen Verwaltungssenate“ (ZUV) hat er zu wesentlichen Fragen der richterlichen Unabhängigkeit wie Diensthoheit, dienst- und besoldungsrechtlichen Rahmenbedingungen, Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von Rechtspflegern, Stellung genommen.