Noch 300 Tage und viele ungelöste Probleme – ein Mängelkatalog

Die neuen Verwaltungsgerichte werden mit 1. Jänner 2014 ihre Arbeit aufnehmen. Das sind noch 300 Tage.

Während für das Bundesverwaltungsgericht und das Finanzgericht die Vorbereitungen auf Hochtouren laufen, alle Richterinnen und Richter bereits ernannt (oder ex lege übergeleitet) wurden, das Dienst- und Besoldungsrecht der RichterInnen beschlossen ist, die Gerichtsgebäude bereits fertiggestellt , die neuen Tätigkeitsfelder erhoben, das neue Verfahrensrecht und neue Arbeitsabläufe diskutiert werden, zeigen sich die Bundesländer mit der Einrichtung der Verwaltungsgerichte auf Länderebene mehr oder weniger überfordert.

Hier ein – keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebender – Mängelkatalog:

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Vorarlberg: Grünes Licht für ein Gericht

Landeshauptmann Wallner (l.), FPÖ-Chef Egger: Doch noch Konsens in Sachen Landesverwaltungsgericht.
Landeshauptmann Wallner (l.), FPÖ-Chef Egger: Doch noch Konsens in Sachen Landesverwaltungsgericht.

Die Opposition, die zuvor vergebens auf die Pragmatisierung der neuen Richter gedrängt hatte, gibt die politische Gegenwehr auf. Und warum?

Weil, wie Grünen-Chef Johannes Rauch sagt, zwei wesentliche Verbesserungen vorgenommen worden seien, die die Unabhängigkeit des neuen Gerichts nun doch sicherstellen würden.

von Andreas Dünser, Vorarlberger Nachrichten

Doch breite Mehrheit im Landtag für Landesverwaltungsgericht. Gefahr droht aus Wien.

Bis zuletzt umstritten, gibt es nun doch einen Konsens in Sachen Landesverwaltungsgericht – im Landtag werden ÖVP, FPÖ und Grüne heute das entsprechende Gesetz beschließen. Dabei hatte sich die Opposition lange um die Unabhängigkeit des neuen Gerichtshofs gesorgt – der ja ab Jänner 2014 den bisherigen Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) ersetzen soll, angereichert mit neuen Kompetenzen.

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Vorarlberg: Angst um Kompetenzen

Der Landtag wird am Mittwoch das Gesetz zur Einrichtung eines Landesverwaltungsgerichtes beschließen. Föderalisten warnen jedoch davor, dass der Bund den neuen Gerichten Kompetenzen wegnehmen wolle. Auch LH Markus Wallner ist besorgt

Mit den Landesverwaltungsgerichten werden die Länder zum ersten Mal an der Ausübung der Staatsgewalt der Gerichtsbarkeit beteiligt. Jedoch gibt es eine ellenlange Liste von Materien und Verwaltungsverfahren, bei denen sich Bundesministerien wünschen, dass die Landesverwaltungsgerichte nicht zuständig sind, führt Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) aus. Betroffen seien nahezu alle Bereiche – von Schule über Verkehr bis hin zur Wirtschaft. Die Bundesseite lasse beim Versuch, die Landesverwaltungsgerichte von Anfang an auszuhöhlen, kaum einen Bereich aus, so Wallner.

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Salzburger Landesverwaltungsgerichtsgesetz kundgemacht

Gesetz über die Organisation des Landesverwaltungsgerichtes in Salzburg (Salzburger Landesverwaltungsgerichtsgesetz – S.LVwGG Dies macht auch eine Änderung des Salzburger Landes-Verfassungsgesetzes 1999 notwendig. Mit der Novelle ist auch in der Landesverfassung geregelt, dass sich die Vollziehung des Landes nicht mehr nur auf die Vollziehung durch die Landesregierung beschränkt. Neben die Vollziehung der Gesetze und der Verordnungen …

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Salzburg: Vorlage für Landesverwaltungsgerichtsgesetz angenommen

Beschluss des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses des Salzburger Landtages Am Beginn der Ausschussberatungen, die in einer Unterbrechung der Plenarsitzung nach der Mittagspause stattfanden, nahm am Mittwoch dem 6. Februar der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Salzburger Landtages unter dem Vorsitz von LAbg. Arno Kosmata (SPÖ) eine Vorlage der Landesregierung für ein Gesetz über die Organisation des Landesverwaltungsgerichts in Salzburg …

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Nationalrat bringt neue Verwaltungsgerichte in die Zielgerade

An der Spitze der zu beschließenden Gesetze stand in der Plenarsitzung des Nationalrats vom 30.1.2013 das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2012. In diesem Gesetzespaket werden die Verfahrensregeln für die neuen Verwaltungsgerichte festgelegt, die ab 2014 ihre Tätigkeit aufnehmen sollen (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz). Das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz dient dazu, Überleitungsbestimmungen im Hinblick auf die Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit zu verankern. Den Artikel auf …

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Nationalrat: Höhere Obergrenze für Organstrafmandate

Der Nationalrat hat am Mittwoch mit den Stimmen aller Fraktionen außer dem BZÖ eine höhere Obergrenze für Organstrafmandate beschlossen. Ebenfalls unter Dach und Fach gebracht wurden die Verfahrensregeln für die neuen Verwaltungsgerichte. Organstrafmandate und Strafverfügungen können künftig empfindlich teurer werden. Die Obergrenze für Organmandate wird von 36 auf 90 Euro hinaufgesetzt und für Strafverfügungen ein …

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Erstmals Einsatz von blinden Richtern in Österreich

justiziaPilotprojekt startet im Bundesverwaltungs- und Bundesfinanzgericht

„Wenn es um die Ausübung des Richteramts geht, verstärken sich die Vorurteile und Ängste gegenüber blinden und sehbehinderten Menschen: Ein blinder Mensch kann sich von seinem Gegenüber ja kein objektives Bild machen, wie soll da ein Lokalaugenschein durchgeführt werden können?“, meinte ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg heute, Mittwoch, im Zuge der Plenardebatte zur Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Während es in Deutschland etwa 60 blinde Richter gebe, seien in Österreich blinde und stark sehbehinderte Menschen bislang von der Ausübung des Richterberufes ausgeschlossen. Huainigg zeigte sich erfreut, dass nun im Zuge der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle blinde und stark sehbehinderte Richter möglich werden sollen.

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Salzburg: Landesregierung beschließt einstimmig Vorlage für ein Landesverwaltungsgerichtsgesetz

Die Gesetzesvorlage enthält die zur Einrichtung des Landesverwaltungsgerichtes in Salzburg erforderlichen Organisations- und Dienstrechtsbestimmungen. Art 135 Abs. 1 B-VG räumt die Möglichkeit ein, in Bundes- oder Landesgesetzen die Mitwirkung von Laienrichtern an der Rechtsprechung vorzusehen. Die Vorlage enthält außerdem die entsprechenden organisatorischen Vorkehrungen für die Mitwirkung von Laienrichtern an der Rechtsprechung. Neu vorgesehen ist auch …

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