An der Spitze der zu beschließenden Gesetze stand in der Plenarsitzung des Nationalrats vom 30.1.2013 das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2012. In diesem Gesetzespaket werden die Verfahrensregeln für die neuen Verwaltungsgerichte festgelegt, die ab 2014 ihre Tätigkeit aufnehmen sollen (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz). Das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz dient dazu, Überleitungsbestimmungen im Hinblick auf die Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit zu verankern. Den Artikel auf …
Der Nationalrat hat am Mittwoch mit den Stimmen aller Fraktionen außer dem BZÖ eine höhere Obergrenze für Organstrafmandate beschlossen. Ebenfalls unter Dach und Fach gebracht wurden die Verfahrensregeln für die neuen Verwaltungsgerichte. Organstrafmandate und Strafverfügungen können künftig empfindlich teurer werden. Die Obergrenze für Organmandate wird von 36 auf 90 Euro hinaufgesetzt und für Strafverfügungen ein …
Große Übereinstimmung gab es dann in der Diskussion um die Änderungen der Landesverfassung. Sie betreffen (u.A.) die Verankerung des Landesverwaltungsgerichts, das ab 2014 den Unabhängigen Verwaltungssenat in Bregenz ersetzen wird. orf.at …
Pilotprojekt startet im Bundesverwaltungs- und Bundesfinanzgericht
„Wenn es um die Ausübung des Richteramts geht, verstärken sich die Vorurteile und Ängste gegenüber blinden und sehbehinderten Menschen: Ein blinder Mensch kann sich von seinem Gegenüber ja kein objektives Bild machen, wie soll da ein Lokalaugenschein durchgeführt werden können?“, meinte ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg heute, Mittwoch, im Zuge der Plenardebatte zur Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Während es in Deutschland etwa 60 blinde Richter gebe, seien in Österreich blinde und stark sehbehinderte Menschen bislang von der Ausübung des Richterberufes ausgeschlossen. Huainigg zeigte sich erfreut, dass nun im Zuge der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle blinde und stark sehbehinderte Richter möglich werden sollen.
Die Gesetzesvorlage enthält die zur Einrichtung des Landesverwaltungsgerichtes in Salzburg erforderlichen Organisations- und Dienstrechtsbestimmungen. Art 135 Abs. 1 B-VG räumt die Möglichkeit ein, in Bundes- oder Landesgesetzen die Mitwirkung von Laienrichtern an der Rechtsprechung vorzusehen. Die Vorlage enthält außerdem die entsprechenden organisatorischen Vorkehrungen für die Mitwirkung von Laienrichtern an der Rechtsprechung. Neu vorgesehen ist auch …
Wien: Der Start in die neuartige Kontrolle der Verwaltung durch zwei Verwaltungsgerichte des Bundes und neun der Länder läuft in Wien nicht rund. Die Oppositionsparteien FPÖ und ÖVP wollen das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien mit einem Drittelantrag aus dem Landtag beim Verfassungsgerichtshof anfechten. Das Gericht wird ab 2014 den Unabhängigen Verwaltungssenat ablösen. Seine Unabhängigkeit ist nach Einschätzung der Opposition aber nicht gewährleistet.
Für die Abgeordneten Dietbert Kowarik (FP) und Wolfgang Ulm (VP) reichen die Probleme von der Führung des Gerichts bis zu den Rechtspflegern. Die beiden kritisieren, dass der vierköpfige Geschäftsverteilungsausschuss vom politisch bestellten Präsidium beherrscht werde: Der Präsident kann bei Stimmengleichheit mit seinem Dirimierungsrecht im Verein mit dem Vizepräsidenten die beiden anderen Richter überstimmen und die Geschäftsverteilung provisorisch erlassen; dann folgt eine Neuwahl der gewählten Mitglieder. „Präsident und Vizepräsident entscheiden im Alleingang, wer für welche Agenden zuständig ist“, sagt Ulm zur „Presse“. Außerdem stößt er sich an der „großen Macht der Rechtspfleger“, die faktisch viele Verfahren dominieren würden. Dabei unterstünden sie dienst- und besoldungsrechtlich weiter dem Magistrat, dessen Entscheidungen sie zu überprüfen hätten. Diese Mitarbeiter würden nicht einmal aus den bisherigen Magistratsabteilungen ins Gebäude der Richter übersiedeln, sondern nur ihr Briefpapier austauschen. „Die SPÖ und der Magistrat wollen ihre Macht nicht aufgeben“, so Ulm.
Wiens gebührenpflichtige Kurzparkzonen könnten laut dem namhaften Juristen Martin Kind verfassungswidrig sein. Die Stadt Wien hätte einen Formalfehler beim Parkometergesetz 2006 begangen.
von Martin Stuhlpfarrer (Die Presse)
Wien. Der Traum zahlreicher Autofahrer könnte Wirklichkeit werden: parken in den gebührenpflichtigen Wiener Kurzparkzonen, ohne dafür einen Cent zu zahlen. Und wenn ein Strafzettel hinter dem Scheibenwischer liegt, einfach milde lächeln. Zumindest behauptet das der Jurist Martin Kind in einem „Profil“-Interview. Die Stadt Wien hätte einen Formalfehler beim Parkometergesetz 2006 begangen. Damals hätte eine Höchstgrenze für die Parkgebühren festgelegt werden müssen – was nicht passiert ist, so Kind.
Bis die Landesverwaltungsgerichte Anfang 2014 ihre Arbeit aufnehmen, müssen noch viele Fragen geklärt werden
DER STANDARD, 20.12.2012
Bis zuletzt versuchte die Wiener Opposition, das Gesetz für das neue Verwaltungsgericht zu verhindern, und blockierte vergangene Woche die Beschlusssitzung im Landtag.
Vor wenigen Tagen war es dennoch so weit: SP und Grüne beschlossen das Gesetz mit einfacher Mehrheit in einer außerplanmäßigen Sitzung. Freiheitliche und Volkspartei wollen nun gemeinsam den Verfassungsgerichtshof anrufen und das Gesetz weiter bekämpfen. Der Wiener Entwurf sei „demokratiepolitisch höchst bedenklich“, kritisiert VP-Chef Manfred Juraczka, die FP spricht sogar von Verletzung der Menschenrechte, „weil faire Verfahren nicht mehr gewährleistet sind“, so der Klubchef Johann Gudenus. Die Opposition ist mit ihrer Kritik nicht allein: Schon während der Begutachtungsfrist im Oktober hagelte es negative Kommentare von vielen Seiten.
Opposition will Gesetz beim VfGH bekämpfen, SPÖ versteht Kritik nicht.
Von Christian Rösner
Die Wiener Landtagsabgeordneten haben sich am Montag zu einer außerplanmäßigen Sitzung treffen müssen, um noch einmal über den Gesetzesentwurf zum Verwaltungsgericht Wien abzustimmen. Ursprünglich hätte das Regelwerk bereits am Donnerstag abgesegnet werden sollen, doch ÖVP und FPÖ lehnten es in der zweiten Lesung ab und verzögerten so den Beschluss.
Nach nun doch erfolgtem Beschluss will die Opposition jetzt das Gesetz beim Verfassungsgericht anfechten.
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