Nationalrat: Höhere Obergrenze für Organstrafmandate

Der Nationalrat hat am Mittwoch mit den Stimmen aller Fraktionen außer dem BZÖ eine höhere Obergrenze für Organstrafmandate beschlossen. Ebenfalls unter Dach und Fach gebracht wurden die Verfahrensregeln für die neuen Verwaltungsgerichte. Organstrafmandate und Strafverfügungen können künftig empfindlich teurer werden. Die Obergrenze für Organmandate wird von 36 auf 90 Euro hinaufgesetzt und für Strafverfügungen ein Limit von 600 Euro (bisher 365) festgelegt. Für Anonymverfügungen gilt künftig eine Strafgrenze von 365 Euro (bisher 200).

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