Pilotprojekt startet im Bundesverwaltungs- und Bundesfinanzgericht
„Wenn es um die Ausübung des Richteramts geht, verstärken sich die Vorurteile und Ängste gegenüber blinden und sehbehinderten Menschen: Ein blinder Mensch kann sich von seinem Gegenüber ja kein objektives Bild machen, wie soll da ein Lokalaugenschein durchgeführt werden können?“, meinte ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg heute, Mittwoch, im Zuge der Plenardebatte zur Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Während es in Deutschland etwa 60 blinde Richter gebe, seien in Österreich blinde und stark sehbehinderte Menschen bislang von der Ausübung des Richterberufes ausgeschlossen. Huainigg zeigte sich erfreut, dass nun im Zuge der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle blinde und stark sehbehinderte Richter möglich werden sollen.
Erstmalig solle ein Pilotprojekt ins Leben gerufen werden, welches stark sehbehinderten und blinden Personen die Ausübung des Berufs als Verwaltungsrichter bei den jetzt neu geschaffenen Bundesverwaltungs-und Bundesfinanzgerichten ermögliche. Dazu sollen rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen, wie technische Hilfsmittel oder Assistenzleistungen, geschaffen und erprobt werden.