VfGH betont Parteistellung eines „übergangenen Bewerbers“ – im Schulrecht

Aus Sicht der Standesvertretung sollte aus denselben rechtsstaatlichen Überlegungen eine nachprüfende Kontrolle auch für jene Personen bestehen, die in einem Besetzungsvorschlage für einen richterlichen Planposten aufgenommen wurden.

Im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2014 widmet sich der Verfassungsgerichtshof im Kapitel „Wahrnehmungen“ ausführlich der Rechtsstellung übergangener Bewerber im Auswahlverfahren.

Der Gerichtshof verweist auf seine Rechtsprechung, nach der Personen, die sich um die Verleihung der Planstelle eines Schulleiters beworben haben und in einen verbindlichen Besetzungsvorschlag aufgenommen werden, eine „Verwaltungsverfahrensgemeinschaft“ bilden; sie haben das Recht, an dem durch den Besetzungsvorschlag konkretisierten Ernennungsverfahren als Parteien teilzunehmen (so die mit VfSlg. 6151/1970 beginnende, ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes; zB VfSlg. 12.868/1991, 14.298/1995, 15.832/2000, 15.926/2000).

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Ein fröhliches Weihnachtsfest …

… und ein  zufriedenes Jahr 2015 wünscht allen Leserinen und Lesern die verwaltungsrichter.at -Redaktion [youtube https://www.youtube.com/watch?v=sWEfszb9h8Q?rel=0&w=560&h=315]

Verwaltungsgerichte und richterliche Standesvertretung

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„Le juge est la bouche de la loi“ – Der Richter  ist der Mund des Gesetzes (Montesquieu)

VerwaltungsrichterInnen sind es also, die dem Gesetz, dem Willen des Volkes, Stimme und Ausdruck verleihen. Damit erhebt sich aber die Frage, ob auch jemand für die VerwaltungsrichterInnen spricht und deren Interessen Ausdruck verleiht?

Beim 2. “Forum Verwaltungsgerichtbarkeit” hat sich Markus Thoma als Vertreter des Dachverbandes der VerwaltungsrichterInnen (DVVR) mit der Frage beschäftigt, ob Verwaltungsrichterinnen und Richter eine Interessenvertretung brauchen.

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Rechtsstaat in Not

Verwaltungsgericht Thessaloniki
Verwaltungsgericht Thessaloniki

Griechenland befindet sich nach wie vor in einer tiefen Krise. Was als Finanzkrise begonnen hat, ist zur sozialen Krise und letztlich zur Krise des Rechtsstaats geworden, die auch auf die persönlichen Lebensverhältnisse der Richterinnen und Richter massiven Einfluss hat. Das zeigten die Vorträge und Diskussionen bei unserem mehrtätigen Studienaufenthalt in Thessaloniki.

Das Programm begann mit dem Besuch der griechischen Richterakademie, die sich in Thessaloniki und nicht in Athen befindet. Diese wird von einem Richter des Staatsrates geleitet, Ausbildungs- und Fortbildungsprogramme werden von Richtern organisiert und durchgeführt. Dort erfolgt die Aufnahme und Ausbildung aller Richter, getrennt nach den Sparten Zivil-, Straf-, und Verwaltungsrecht.

Die Kandidaten müssen sich bereits bei der Aufnahmeprüfung für eine der Sparten entscheiden, ein späterer Wechsel ist nicht mehr möglich. Die Ausbildung dauert 18 Monate und endet mit einer Abschlussprüfung. Mindestalter für eine Bewerbung ist das Erreichen des 28. Lebensjahrs und eine mindestens zweijährige Anwaltspraxis.

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Braucht die Verwaltungsgerichtsbarkeit eine richterliche Standesvertretung ?

Beim 2. „Forum Verwaltungsgerichtbarkeit“ wird auch der Dachverband der VerwaltungsrichterInnen (DVVR) einen Programmpunkt bestreiten. Vor dem Hintergrund, dass den RichterInnen an den Verwaltungsgerichten elf verschiedene Dienstgeber gegenüberstehen, die RichterInnen an den Bundesgerichten über keine Personalvertretung verfügen und die Anliegen der RichterInnen in den Ländern von der „allgemeinen“ Personalvertretung vertreten werden müssen, soll diskutiert werden, wie …

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Dachverband wird von Mitgliedern der Bundesregierung empfangen

Schnizer-Blaschka, Gerstgrasser, Ostermayer, Hanschitz, Thoma
Schnizer-Blaschka, Gerstgrasser, Ostermayer, Hanschitz, Thoma

Der Dachverband der Verwaltungsrichterinnen und Richter (DVVR) wurde vom Bundesminister für Justiz, Dr. Wolfgang Brandstetter, und vom Bundesminister im BKA, Dr. Josef Ostermayer, empfangen.

Gegenstand der Gespräche, die beide in einer von Wohlwollen und Wertschätzung geprägten Atmosphäre stattfanden, waren Maßnahmen zur Umsetzung der Vereinheitlichung der Dienst- und Organisationsrechte für Verwaltungsrichter, die Schaffung einer Richterakademie für eine gemeinsame Aus- und Fortbildung aller Richterinnen und Richter in Österreich, und die effektive Einbeziehung der Standesvertretungen in die Entscheidungen der politischen Mandatsträger.

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Drachenbootrennen der Gerichtsbarkeit als gelungenes „Team-Building“

VRV-Sporting Team3Auch ein Gewittersturm konnte dem Ehrgeiz der Teilnehmer am diesjährigen Drachenbootrennen der Richtervereinigung (Sektion Wien) nichts anhaben.

Die 12 teilnehmenden Bootsbesatzungen zeigten sich vom Wetter völlig unbeeindruckt. Sobald es Blitz und Donner erlaubten, wurde das Rennen auf der Alten Donau fortgesetzt.

Erstmals schickten dieses Jahr drei Verwaltungsgerichte ihre Boote ins Rennen: Der Verwaltungsgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht und – als jüngstes Gericht – das Verwaltungsgericht Wien. Mit der Entscheidung hatten diese Boote letztlich nichts zu tun – das Boot des Verwaltungsgerichtshofes landete auf dem undankbaren vierten Platz – die Vorbereitung der Siegermannschaft des BM für Justiz („Zentralgestirn“) war offenkundig zu professionell für die anderen Teilnehmer.

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