Maiforum 2014 (2)

„Das Diskriminierungsverbot im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und seine Umsetzung im Dienstrechtsverfahren“ Zusammenfassung des Vortrags von Heinrich Zens (Verwaltungsgerichtshof) und der Diskussionen im Workshop durch Christa Hanschitz (Verwaltungsgericht Kärnten). Als PDF …

Maiforum 2014 (1)

„Die Bindung des Verwaltungsgerichtes an Beschwerdepunkte und Beschwerdegründe“ Zusammenfassung des Vortrags von Karl Eder (Verwaltungsgerichtshof) und der Ergebnisse der Diskussionen im Workshop durch Alexandra Schrefler-König (Bundesverwaltungsgericht). als PDF …

Verwaltungsgerichte – die ersten 100 Tage

100Eine Zeitspanne von hundert Tagen ist sicher zu kurz um seriös beurteilen zu können, wie gut die neuen Verwaltungsgerichte mit den geänderten organisatorischen und verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen zu Recht kommen, diverse “ Problemzonen“ zeichnen sich aber bereits ab.

Einige davon werden mit der Zeit entschärft werden, andere wohl nur durch strukturelle Änderungen beseitigt werden können.

Vollzugsdefizite in der Verwaltung werden sichtbar

Bereits zu Zeiten der Unabhängigen Verwaltungssenate konnte immer wieder beobachtet werden, dass bei der Übertragung neuer Materien von den Berufungsbehörden auf die UVS eine Vielzahl unerledigt gebliebener Berufungsverfahren der aufgelösten Berufungsinstanzen ans Tageslicht kam. Bei der Einführung der Verwaltungsgerichte ist es nun nicht anders: Viele Berufungsinstanzen hatten zum Teil schon ein bis zwei Jahre vor der Übertragung keine Verfahren mehr entschieden, oft deshalb, weil die dafür zuständigen Beamten im Hinblick auf die Übertragung der Kompetenzen auf die Verwaltungsgerichte sofort von der Berufungsbehörde abgezogen wurden. So haben alle Verwaltungsgerichte mit einem mehr oder weniger großen Anfall von Altfällen zu kämpfen, die oft jahrelang unerledigt geblieben sind, zum Teil sogar Jahrzehnte (!), wie etwa Verfahren im Wasserrecht.

Problemzone Justizverwaltung

Die Justizverwaltung der ordentlichen Gerichte in Österreich zählt zu den effizientesten und modernsten in Europa. Es wäre daher naheliegende gewesen, sich bei der Organisation der neuen Verwaltungsgerichte Fachexpertise von dort zu holen.

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„Gemeinsame Erklärung der richterlichen Interessenvertretungen zur Gründung eines Dachverbandes“

DVVR Logo KopieDie Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 stellt mit der Einrichtung echter Verwaltungsgerichte in Österreich einen historischen Schritt für den Ausbau des Rechtsschutzes in Österreich dar.

Die Verfassungsnovelle ist Ausdruck einer Entwicklung Österreichs von einem Verwaltungsstaat zu einem modernen Justizstaat. Alle Bürgerinnen und Bürger haben nunmehr das Recht, jede Entscheidung einer Verwaltungsbehörde von einem unabhängigen Gericht überprüfen zu lassen.

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Die Zeit ist reif

Nur eine ausreichend ausgestattete Justiz, die unabhängig und frei von politischem Einfluss arbeiten kann, wird die hohen Qualitätsansprüche erfüllen können.   Editorial 2014-01 von Werner Zinkl, Martin Ulrich & Gerhard Jarosch   Den speziellen Bedürfnissen der Justiz muss endlich Rechnung getragen werden. Besondere Personalanforderungen erfordern besondere rechtliche Rahmenbedingungen, gleiches gilt für IT-Einsatz und sachliche und …

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Landesverwaltungsgericht Tirol: Ein neues Gericht in einem alten Justizgebäude

tirol-wappen-11In den letzten Wochen und Monaten vor dem 1. Jänner 2014 wurde in Innsbruck eifrig an der Adaptierung des neuen Sitzes für das Landesverwaltungsgericht Tirol gearbeitet.

 Schon bisher war der UVS Tirol an einem ehemaligen Gerichtsstandort untergebracht: Gebaut in den Jahren 1887 bis 1890 beherbergte das Gebäude Michael Gaismair Straße 1 in Innsbruck zunächst die Landes-Gebärklinik und die Hebammenschule, bevor es von 1925 bis 1973 als Sitz für das Landes- bzw. Bezirksgericht für Zivilrechtssachen gedient hat. Von 1938 bis 1945 war in diesem Gebäude das Landgericht und das Amtsgericht Innsbruck, dem das Erbgesundheitsgericht Innsbruck angegliedert war, untergebracht. Seit dem Jahr 1973 wurde das Haus dann wieder vom Amt der Tiroler Landesregierung genutzt, es beherbergt beispielsweise auch in Zukunft das Tiroler Landesarchiv.

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Rückblick 2013

Unsere Homepage wurde im Jahr 2013 etwa 120.000 mal besucht. In 2013 gab es 377 neue Beiträge, damit vergrößerte sich das Archiv  auf 917 Beiträge.  Mit 1.509 Besuchern war der 8. Juli der geschäftigste Tag des Jahres.  

Hanschitz: Funktionierende Verwaltungsgerichtsbarkeit braucht unabhängige Gerichte

Aus Anlass der Gründung der Verwaltungsrichter-Vereinigung nahm die neu gewählte Präsidentin Christa Hanschitz zur Umsetzung der Verfassungsreform Stellung.

„Die Einrichtung der Verwaltungsgerichte wird für die Bürger nur dann eine glaubwürdige Verbesserung des Rechtsschutzes bringen, wenn an der Unabhängigkeit der neuen Gerichte keine Zweifel bestehen“, so Hanschitz. Nach wie vor sei aber in einigen Ländern die dienstrechtliche Stellung der Landesverwaltungsrichter nicht ausreichend abgesichert und gebe es angreifbare Konstruktionen beim Disziplinarrecht und im Bereich der Justizverwaltung der Gerichte.

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VUVS wird Verwaltungsrichter-Vereinigung

VRV-Logo IVBei ihrer jährlichen Vollversammlung hat die UVS-Vereinigung eine umfangreiche Änderung ihrer Statuten beschlossen.

Ziel war es, die Arbeit der Interessenvertretung den geänderten Rahmenbedingungen, welche durch das Inkrafttreten der B-VG-Novelle zur Einrichtung neuer Verwaltungsgerichte eingetreten sind, anzupassen. Nach den Statuten können künftig alle Richter an den Verwaltungsgerichten erster Instanz Mitglieder werden, unabhängig davon, ob es sich um Bundesverwaltungs- oder Landesverwaltungsrichter handelt.

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Verwaltung: Neue Ära am Höchstgericht

Die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit führt den Verwaltungsgerichtshof ab Jahresbeginn auf seine Kernfunktion zurück.

 (Die Presse)

Bild: (c) APA/BUNDESHEER/PETER LECHNER (BUNDESHEER/PETER LECHNER)
Bild: (c) APA/BUNDESHEER/PETER LECHNER

Rudolf Thienel, der zum Jahreswechsel vom Vizepräsidenten zum Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) aufrückt, und seine neue Stellvertreterin Anna Sporrer übernehmen die Führung des Hauses in einer Schlüsselphase: Ab sofort soll sich der VwGH nämlich stärker auf seine Kernfunktion konzentrieren, als Höchstgericht wichtige Rechtsfragen zu klären.

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