Neue Gerichte: Opposition in Wien will Gesetz anfechten

UVS Wien Gang2
Foto: PAP-Archiv

„Die Presse“, Print-Ausgabe, 28.01.2013

Wien: Der Start in die neuartige Kontrolle der Verwaltung durch zwei Verwaltungsgerichte des Bundes und neun der Länder läuft in Wien nicht rund. Die Oppositionsparteien FPÖ und ÖVP wollen das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien mit einem Drittelantrag aus dem Landtag beim Verfassungsgerichtshof anfechten. Das Gericht wird ab 2014 den Unabhängigen Verwaltungssenat ablösen. Seine Unabhängigkeit ist nach Einschätzung der Opposition aber nicht gewährleistet.

Für die Abgeordneten Dietbert Kowarik (FP) und Wolfgang Ulm (VP) reichen die Probleme von der Führung des Gerichts bis zu den Rechtspflegern. Die beiden kritisieren, dass der vierköpfige Geschäftsverteilungsausschuss vom politisch bestellten Präsidium beherrscht werde: Der Präsident kann bei Stimmengleichheit mit seinem Dirimierungsrecht im Verein mit dem Vizepräsidenten die beiden anderen Richter überstimmen und die Geschäftsverteilung provisorisch erlassen; dann folgt eine Neuwahl der gewählten Mitglieder. „Präsident und Vizepräsident entscheiden im Alleingang, wer für welche Agenden zuständig ist“, sagt Ulm zur „Presse“. Außerdem stößt er sich an der „großen Macht der Rechtspfleger“, die faktisch viele Verfahren dominieren würden. Dabei unterstünden sie dienst- und besoldungsrechtlich weiter dem Magistrat, dessen Entscheidungen sie zu überprüfen hätten. Diese Mitarbeiter würden nicht einmal aus den bisherigen Magistratsabteilungen ins Gebäude der Richter übersiedeln, sondern nur ihr Briefpapier austauschen. „Die SPÖ und der Magistrat wollen ihre Macht nicht aufgeben“, so Ulm.

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Burgenland: Weichen für Landesverwaltungsgericht gestellt

Manfred Grauszer
Manfred Grauszer

Ab 2014 wird ein Landesverwaltungsgericht den Unabhängigen Verwaltungssenat ablösen

Der Landtag hat am 24.1.2013 eine erste und wesentliche Entscheidung zur Vorbereitung der am 1.1.2014 vorgesehenen Aufnahme der Tätigkeit des Burgenländischen Landesverwaltungsgerichts getroffen. Er hat ein Landesverwaltungsgerichts-Übergangsgesetz beschlossen, das es der Landesregierung erlaubt, schon in Kürze den Präsidenten, Vizepräsidenten und die RichterInnen dieses neuen Gerichts zu bestellen. Sie sollen aus dem Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland (UVS) übernommen werden und wegen der personellen Kontinuität für ein hohes Qualitätsniveau der Rechtsprechung auch beim neuen Gericht sorgen. „Zusätzliche RichterInnen können auch schon heuer bestellt werden, damit sie sich auf ihre Aufgabe vorbereiten können“, erklärt Mag. Manfred Grauszer, Präsident des Unabhängigen Verwaltungssenats Burgenland.

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Sozialhilfeantrag abgewiesen: Beamter niedergestochen

Graz: Ein 49-jähriger Grazer Magistratsbeamter ist am Donnerstag von einem 21-Jährigen mit einem Messer attackiert und schwer verletzt worden. Hintergrund des Angriffs dürfte die Abweisung eines Mindestsicherungsantrags sein.

Der 21-jährige Mann sei bereits davor aufgefallen, heißt es vom Magistrat: Der geborene Iraner hatte im Laufe des Vormittags erklärt bekommen, dass ihm noch Unterlagen für den Antrag auf Mindestsicherung fehlen würden. Außerdem wollte er Geld für einen Führerschein. Laut Magistratsdirektor Martin Haidvogl habe er dann herumgeschrien, sodass die Rathauswache eingreifen musste.

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Wien: VwG-PräsidentIn ausgeschrieben

Frauen sind besonders nachdrücklich zur Bewerbung eingeladen.

Die Ernennung erfolgt durch die Landesregierung aufgrund einer vom Amt der Landesregierung vorgenommenen öffentlichen Ausschreibung nach Begutachtung der Bewerberinnen und Bewerber durch eine Kommission, der Vertreterinnen und Vertreter aus der Gerichtsbarkeit, Wissenschaft und Verwaltung angehören, nach Maßgabe der höheren Befähigung, der besseren Verwendbarkeit sowie der Leitungseignung. Die Ernennung erfolgt unbefristet. Für die zu besetzende Stelle gebührt ein gemäß § 9 Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz festgelegtes Gehalt.

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Ermittlungen gegen die Diakonie

In einer  Spenden­erklärung verzichten die Flüchtlinge auf den vom UVS zugesprochenen Kostenersatz in der Höhe von 660,80 Euro zugunsten des Diakonie Flüchtlingsdienstes. Anzeige wegen Betruges – die Diakonie spricht von unterschiedlicher Rechtsauffassung.

De Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ermittelt unter der Zahl 2 St 130/12g gegen den Diakonie-Flüchtlingsdienst wegen des Verdachtes des gewerbsmäßigen Betruges. Die Diakonie soll Flüchtlingsberatungen mehrfach verrechnet haben. Diakonie-Direktor Michael Chalupka spricht von unterschiedlichen Rechtsauffassungen.

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Tirol: Christoph Purtscher und Albin Larcher werden zum Präsidenten bzw. Vizepräsidenten des Landesverwaltungsgerichts ernannt.

Landesverwaltungsgericht wird zügig umgesetzt. Gestern wurden von der Landesregierung die personellen Weichen gestellt.

Im Oktober 2012 legte die Tiroler Landesregierung mit einem entsprechenden Beschluss die gesetzlichen Grundlagen für das neue Landesverwaltungsgericht. Um Zeitverzögerungen durch die bevorstehende Landtagswahl zu vermeiden, wurden bereits heute von der Landesregierung auf Antrag von LH Günther Platter und LR Johannes Tratter die personellen Weichen gestellt. Die künftigen Verwaltungsrichter Dr. Christoph Purtscher und Dr. Albin Larcher werden zum Präsidenten bzw. Vizepräsidenten des Landesverwaltungsgerichts ernannt.

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Spitzenjurist: Wiener Kurzparkzone ungültig

Wiens gebührenpflichtige Kurzparkzonen könnten laut dem namhaften Juristen Martin Kind verfassungswidrig sein. Die Stadt Wien hätte einen Formalfehler beim Parkometergesetz 2006 begangen. 

von Martin Stuhlpfarrer (Die Presse)

Wien. Der Traum zahlreicher Autofahrer könnte Wirklichkeit werden: parken in den gebührenpflichtigen Wiener Kurzparkzonen, ohne dafür einen Cent zu zahlen. Und wenn ein Strafzettel hinter dem Scheibenwischer liegt, einfach milde lächeln. Zumindest behauptet das der Jurist Martin Kind in einem „Profil“-Interview. Die Stadt Wien hätte einen Formalfehler beim Parkometergesetz 2006 begangen. Damals hätte eine Höchstgrenze für die Parkgebühren festgelegt werden müssen – was nicht passiert ist, so Kind.

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Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Ukraine wegen der unzulässigen Absetzung eines Richters

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die Ukraine wegen der unzulässigen Absetzung eines Richters verurteilt. Die Tatsache, dass über die Entlassung des Richters nicht von einem unabhängigen und unparteilichen Tribunal befunden wurde, stellt dabei den Kern der Kritik dar.

Karl-Otto Sattler, Strassburg
Neue Züricher Zeitung
 

Das Urteil zeigt einmal mehr die mangelnde Gewaltenteilung und andere rechtsstaatliche Probleme im osteuropäischen Land auf.

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Politik – Hände weg von der Justiz

Das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Rechtsprechung wird auch sehr stark vom Anschein mitbestimmt.

von Werner Zinkl

RZ Editorial 01/2013

Das war der Sukkus des Richtertages, der am 22. Und 23. November 2012 in Graz stattfand. Diese entsprechend unseren Satzungen alle fünf Jahre zu grundsätzlichen Fragen des Rechtsstaates und der Gerichtsbarkeit abzuhaltende Veranstaltung setzte sich diesmal mit dem Thema „Justiz und Politik, Justizpolitik, politische Justiz?“ auseinander.

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