Die Steiermark ist das erste Bundesland mit Landesverwaltungsrichterinnen und –richter
Mit Beschluss der Landesregierung vom 7. Februar 2013 wurden alle Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenates Steiermark, welche einen Antrag auf Ernennung gestellt hatten, gem. § 1 Abs. 5 des Steierm. Landesverwaltungsgericht-Überleitungsgesetz zu Richtern ernannt.