Gemäß § 4 des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien werden Dienstposten für Landesrechtspflegerinnen und Landes-rechtspfleger des Verwaltungsgerichtes Wien ausgeschrieben.
Der mit den zu besetzenden Dienstposten verbundene Aufgabenbereich umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:
– Mitarbeit bei den den Mitgliedern des Verwaltungsgerichtes Wien als Einzel-richterin bzw. Einzelrichter, der oder dem sie jeweils zugeordnet sind, zugewiesenen Angelegenheiten, insbesondere die eigenständige Erledigung von Geschäften (vgl. § 25 VGWG).
– Eigenständige Führung und Erledigung der Verfahren über Beschwerden in den in Arbeitsgebieten zusammengefassten Angelegenheiten, sofern die Angelegen-heit dem Mitglied, dem die Landesrechtspflegerin bzw. der Landesrechtspfleger zugeordnet ist, als Einzelrichterin bzw. Einzelrichter zugewiesen ist (vgl. § 26 VGWG).
Formale Kriterien:
– Österreichische Staatsbürgerschaft; – Einreihung in die Verwendungsgruppe B im Sinne der Anlage 1 der BO 1994; – Erfolgreiche Ablegung der Dienstprüfung für den Fachverwaltungsdienst oder den technischen Fachdienst; – Mindestens sechsjährige Dienstzeit bei der Stadt Wien; – Mindestens „sehr gute Dienstleistung“; – Mindestens einjährige Tätigkeit als Geschäftsabteilungsleiterin oder Geschäfts-abteilungsleiter des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien oder als Bedienste-te oder Bediensteter des Fachverwaltungsdienstes oder des technischen Fach-dienstes im Rechtsmittelverfahren oder mindestens fünfjährige Tätigkeit als Be-dienstete oder Bediensteter des Fachverwaltungsdienstes oder des technischen Fachdienstes im erstinstanzlichen Verwaltungsverfahren.Bewerbungsfrist bis 22. Februar 2013
Erlass MD – 89359/13 vom, 31. Jänner 2013