Kritik gibt es am Plan der Regierung, Verstöße gegen das Glücksspielgesetz im Zweifelsfall von den Verwaltungsbehörden anstatt von den ordentlichen Gerichten verfolgen zu lassen.
Illegales Glücksspiel kann derzeit sowohl nach den Verwaltungsstrafbestimmungen des Glücksspielgesetzes (§52) als auch nach den gerichtlichen Strafbestimmungen des Strafgesetzbuches (§168) verfolgt werden. Weil nur eines von beiden angewandt werden darf (Doppelbestrafungsverbot), will die Regierung nun im Zweifelsfall den Verwaltungsstrafbestimmungen im Glücksspielgesetz Vorrang vor Polizei und Justiz einräumen.
Nichtrauchern ist der Weg durch Raucherbereiche in Lokalen, etwa auf dem Weg zum WC, zumutbar
Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 stellt mit der Einrichtung echter Verwaltungsgerichte in Österreich einen historischen Schritt für den Ausbau des Rechtsschutzes in Österreich dar.
Die an den Verwaltungsgerichten tätigen richterlichen Interessenvertretungen haben am 15. Jänner 2014 die Gründung eines gemeinsamen Dachverbandes beschlossen.
Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 3.10.2013, Rechtssache C-378/12, ausgesprochen, dass die Verbüßung einer Freiheitsstrafe keinen rechtmäßigen Aufenthalt darstellt.