Morgen, 14.5.2020, 15 Uhr findet ein online Seminar zu Fragen der Führung von Disziplinarverfahren/Ermittlung bei Fehlverhalten gegen Richter statt.
Details siehe unten.
Eine Anmeldung selbst ist nicht erforderlich.
Morgen, 14.5.2020, 15 Uhr findet ein online Seminar zu Fragen der Führung von Disziplinarverfahren/Ermittlung bei Fehlverhalten gegen Richter statt.
Details siehe unten.
Eine Anmeldung selbst ist nicht erforderlich.

Gendergerechte Justiz
Ein weiterer Schwerpunkt der Konferenz waren Beiträge von Vertreterinnen der „International Association of Women Judges“ (IAWJ) für eine gendergerechte Justiz.
Anhand konkreter Beispiele wurde deutlich, wie unterschiedlich die Problemstellungen in diesem Bereich sein können. So besteht für Richterinnen in Südkorea das größte Problem darin, dass sie verpflichtet sind, für bestimmte Perioden von einem Stadtgericht auf ein Landgericht zu wechseln, weil es für die Gerichte am Land viel zu wenige Bewerberinnen und Bewerber gibt. Auf Grund der traditionellen Rollenbilder stellen diese Wechsel Richterinnen, die Kinder oder zu betreuende Angehörige haben, vor schwierige Herausforderungen, welche Männer nicht haben. Die Richterinnen in Südkorea fordern daher einen Systemwechsel.
In Mexiko versucht die Justiz, für Richterinnen und nichtrichterlichen weiblichen Bediensteten in jedem Gericht Still-Räumlichkeiten und Kinderbetreuungen einzurichten, da viele davon Alleinerzieherinnen sind und diese sonst ihren Beruf nicht ausüben könnten. In Madagaskar besteht das größte Problem dagegen darin, dass es viel zu wenige männlichen Bewerber für das Richteramt und daher eine Männerquote (20%) eingeführt wurde.
„Justitia“ ist eine Frau

Politische Einflussnahme auf die Justizsysteme
Breiten Raum gab die Konferenz Fragen der Richterauswahl und Ernennung sowie den neue Herausforderungen, welche die aktuellen politischen Entwicklungen für die richterliche Unabhängigkeit mit sich bringen. Auch wenn viele nationale Besonderheiten und unterschiedliche Blickwinkel bestehen, so zeigten die Vorträge und Diskussionsbeiträge doch nachdrücklich, dass Versuche politischer Einflussnahmen auf ein Justizsystem mittlerweile nicht nur ein nationales oder europäisches, sondern ein globales Phänomen sind.
Lozan Panov, Präsident der Obersten Kassationsgerichtshofes in Bulgarien und Teilnehmer am Maiforum 2018 in Salzburg, erklärte, gegen ihn werde ein Verfahren geführt, weil er am „Marsch der 1000 Roben“ in Warschau im Jänner dieses Jahr teilgenommen hatte, welcher sich gegen die polnische Justizreform richtete. Ihm werde vorgeworfen, durch seine Teilnahme das Ansehen der bulgarischen Justiz geschädigt zu haben.
Das „Global Judicial Integrity“ – Netzwerk wurde im Jahr 2018 auf Initiative des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) in Wien gegründet. Ziel war es, die Zielsetzungen der sog. „DOHA-Declaration“ aus dem Jahr 2015 mit Leben zu erfüllen.
Das Netzwerk sollte insbesondere durch die Ausarbeitung eines universellen Ethik-Codex für Richter die nationalen Justizsysteme bei der Korruption-Prävention unterstützen.
Die in der letzten Februarwoche in DOHA stattgefundene 2. Konferenz des Netzwerkes zeigte allerdings, dass die Herausforderungen für richterliche Integrität weit über reine Korruptions-Prävention hinausgehen. Zukünftige Herausforderungen sind auch der Umgang von Richterinnen und Richtern mit sozialen Medien, elektronische Aktenführung bei den Gerichten, der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Rechtsprechung, gendergerechte Justizsysteme und die versuchte politische Einflussnahme auf die Justizsysteme.

All diese Themen wurden sowohl im Plenum (600 Teilnehmer aus 117 Staaten) als auch in den verschiedenen Panels behandelt. Als Vertreter der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung nahmen Edith Zeller und Siegfried Königshofer an der Konferenz teil.
Richter/innen und soziale Medien
Als „Gesicht“ eines Justizsystems sind Richterinnen und Richter zur Einhaltung der höchsten Standards für Integrität und Unparteilichkeit verpflichtet, da nur so das Vertrauen in das Funktionieren eines Justizsystems gewährleistet ist. Umso wichtiger ist es, bestehende ethische Dilemmas zu identifizieren und effektive Lösungen zu entwickeln.
Eines dieser Dilemmas ist der Umgang mit sozialen Medien. Das zeigte eine Vielzahl von Statements und Diskussionsbeiträgen. Soziale Medien sind unstrittig Teil des gesellschaftlichen Lebens geworden, ist doch in der Zeit zwischen 2004 und 2017 die Zahl der Menschen, die sozialen Medien nützen, auf 1,7 Milliarden gestiegen. In den Diskussionen bestand Übereinstimmung, dass Richterinnen und Richter nicht von der Nutzung dieser Medien ausgeschlossen werden können. Dies würde einerseits in Widerspruch zum Recht auf Meinungsfreiheit stehen, andererseits würden sie sich von einem Teil der gesellschaftlichen Entwicklungen abschotten. (Siehe auch: UN-Sonderberichterstatter – Leitlinien für Richter und Staatsanwälte zur Ausübung ihrer Grundfreiheiten)
Gefahr des „social profiling“
Unter dem Motto „Die Goldenen Zwanziger“ bot der ausverkaufte Juristenball 2020 neuen Schwung und gute Laune.

Neben vielen Prominenten, angeführt von Bundeministerin Alama Zadić, Ex-Kanzlerin Brigitte Bierlein und dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Christoph Grabenwarter, beim festlichen Einzug des Ehrenkomitees: unsere Kollegen Edith Zeller, Präsidentin der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (vom Ball direkt zur Konferenz des Global Judicial Integrity Network in Doha, Qatar), Siegfried Königshofer, Präsident der Österreichischen Verwaltungsrichtervereinigung (im Frack!) und, trotz Gipsbein entschlossen und äußerst würdevoll, Gabriele Krafft, Präsidentin der Finanzrichtervereinigung.
Beste Stimmung auch am gut besuchten Tisch der Verwaltungsrichtervereinigung im Zeremoniensaal – in diesem Zusammenhang vielen Dank an unseren Kollegen und Vorsitzenden des Ballkomitees Reinhard Hohenecker. Sein Ziel, dem als etwas verstaubt geltenden Juristenball ein neues Image zu verleihen, ist zweifellos erreicht, wie das zahlreich erschienene, junge und ausgelassen feiernde Publikum bewies.
Die Verwaltungsgerichte im Spannungsfeld zwischen Unabhängigkeit und Effizienz Anforderungen – Herausforderungen Aufgrund der von der Bundesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus getroffen Maßnahmen, deren zeitliche Dauer realistischer Weise kaum einschätzbar ist, haben die richterlichen Standesvertretungen beschlossen, das 26. Maiforum auf vorerst unbestimmte Zeit zu verschieben.
DER JURISTENBALL FINDET AM 22. FEBRUAR 2020 IN DER HOFBURG VIENNA STATT. MOTTO: DIE GOLDENEN ZWANZIGER Prächtiges Ambiente, wunderbarer Blumenschmuck, internationales Publikum, traumhafte Roben der Damen und die Eleganz der Herren machen auch in diesem Jahr den Ball für unsere Gäste wieder zu einem unvergesslichen Erlebnis. Hier gehts zum Veranstalter …
Weihnachtsclubbing am Dach des Justizpalasts
am 20. 12. 2019
am Dach des Justizpalasts
Die Tanzmusik kommt von Frau Sommer, Herrn Mäder und den Gastgebern Waldi & Wolf
Projekt „Justiz macht Schule“ soll jungen Menschen Grundkompetenzen über Funktionsweise des Rechtsstaats vermitteln
Am Dienstag, den 26.11.2019, besuchten Bundeskanzlerin Dr. Brigitte Bierlein, Bildungsministerin Dr. Iris Rauskala und Justizminister Dr. Clemens Jabloner, gemeinsam mit einer Klasse des Albertus Magnus Gymnasiums den Justizpalast im Rahmen einer Veranstaltung des Projekts „Justiz macht Schule“. Dabei präsentierte das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz einen Lehrfilm für junge Menschen zu dem Projekt „Was ist Justiz“.
Nach der Begrüßung durch OLG-Präsident Dr. Gerhard Jelinek boten Senatspräsident Dr. Reinhard Hinger vom Oberlandesgericht und die Präsidentin der Vereinigung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Mag. Cornelia Koller einen Einblick in den Alltag ihrer Berufsgruppen.
Anlässlich des Erscheinens des aktuellen Schwerpunktheftes Polizei lädt die Zeitschrift juridikum zu einer Podiumsdiskussion zum Thema Kontrolle der Polizei.
Montag 2.12.2019, 18:30
ReWi Hörsaal, Schenkenstraße 8-10, 4.OG, 1010 Wien
Zum Thema:
Die Polizei übt durch Befehls- und Zwangsgewalt das staatliche Gewaltmonopol aus. Aus rechtsstaatlicher Perspektive sind dabei Transparenz und Kontrollmöglichkeiten unentbehrlich, und doch gibt es Probleme. Aktuelle Fälle von Polizeigewalt und „Racial Profiling“ stellen das Vertrauen in die Institution in Frage.