Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien hat beim Verfasungsgerichtshof den Antrag gestellt, § 66 Abs. 1 zweiter Satz StVO als verfassungswidrig aufzuheben.
Nach dieser Bestimmung können Radfahrer verantwortlich gemacht werden, ihr Fahrrad in einem Zustand zu erhalten, der den Anforderungen der Produktsicherheitsbestimmungen entspricht. Im Anlassfall wurde ein Radfahrer von der Polizei bestraft, weil sein Fahrrad seitlich keine gelben Rückstrahler hatte.
„Ich wollte, der Richterin die Hilflosigkeit vermitteln, die ich selbst verspürt habe“, sagt Preiss. „Und wenn ich eine Waffe in der Hand habe, fühlt sie sich sicher hilflos.“ Er war als Querulant amtsbekannt.