von Hanna Kordik (Die Presse)
Das Arbeitsmarktservice (AMS) muss seine EDV dringend aufrüsten. Doch die vor zweieinhalb Jahren erfolgte Ausschreibung gerät zum juristischen Krieg. Nach einem Etappensieg der unterlegenen Bieter passierte Merkwürdiges: Im Bundesvergabeamt ist seit Kurzem nicht mehr der „Senat 4“ für die Causa verantwortlich.
Dabei geht es um jenen Senat, der zu Beginn sehr engagiert die Zuschlagsentscheidung für nichtig erklärt hat. Auf Anordnung des Chefs des Bundesvergabeamtes, Michael Sachs, wurde der „Senat 12“ mit der Sache betraut.
Österreichs Behörden sind beim Tabakgesetz säumig. Der Rauchsheriff hat den Korruptionsstaatsanwalt eingeschaltet .