Mit den Stimmen der SPÖ und der grünen und blauen Opposition ist im Landtag das Gesetz zum Landesverwaltungsgericht beschlossen worden. Die ÖVP spricht von Postenschacher und verlangt, die Posten von Präsident und Vizepräsident öffentlich auszuschreiben.
Die Regelung sieht vor, alle Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenates (UVS) in das Landesverwaltungsgericht zu übernehmen. Die ÖVP wollte die Position von Präsident und Vizepräsident öffentlich ausschreiben. Der Landtag hat das Gesetz zum neuen Landesverwaltungsgericht nun völlig überraschend mit der Mehrheit von Sozialdemokraten, Freiheitlichen und Grünen beschlossen.
Sehr zum Ärger von ÖVP-Landtagsabgeordneten Christian Stöckl.
„Am Beginn unseres Vorhabens zur Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit waren viele skeptisch, ob eine so umfassende Neustrukturierung gelingen kann. Wir haben es versucht, haben langwierige Diskussionen nicht gescheut und letztlich ist es uns gemeinsam gelungen, einen sehr guten Kompromiss zu finden.
Beschluss des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses des Salzburger Landtages Am Beginn der Ausschussberatungen, die in einer Unterbrechung der Plenarsitzung nach der Mittagspause stattfanden, nahm am Mittwoch dem 6. Februar der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Salzburger Landtages unter dem Vorsitz von LAbg. Arno Kosmata (SPÖ) eine Vorlage der Landesregierung für ein Gesetz über die Organisation des Landesverwaltungsgerichts in Salzburg …
An der Spitze der zu beschließenden Gesetze stand in der Plenarsitzung des Nationalrats vom 30.1.2013 das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2012. In diesem Gesetzespaket werden die Verfahrensregeln für die neuen Verwaltungsgerichte festgelegt, die ab 2014 ihre Tätigkeit aufnehmen sollen (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz). Das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz dient dazu, Überleitungsbestimmungen im Hinblick auf die Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit zu verankern. Den Artikel auf …
Der Nationalrat hat am Mittwoch mit den Stimmen aller Fraktionen außer dem BZÖ eine höhere Obergrenze für Organstrafmandate beschlossen. Ebenfalls unter Dach und Fach gebracht wurden die Verfahrensregeln für die neuen Verwaltungsgerichte. Organstrafmandate und Strafverfügungen können künftig empfindlich teurer werden. Die Obergrenze für Organmandate wird von 36 auf 90 Euro hinaufgesetzt und für Strafverfügungen ein …
Ein Grazer versucht seit 2007 vergeblich, ein Grundstück zu bebauen. Der Bescheid der Baubehörde auf eine Berufung aus dem Jahr 2007 wurde erst jetzt zugestellt. Die Vorgehensweise der Behörde empfindet er als „Schikane“. Es ist vor allem das Datum auf dem Brief, das den Puls von Hubert Bischof steigen lässt: Der Grazer wollte auf seinem …
Große Übereinstimmung gab es dann in der Diskussion um die Änderungen der Landesverfassung. Sie betreffen (u.A.) die Verankerung des Landesverwaltungsgerichts, das ab 2014 den Unabhängigen Verwaltungssenat in Bregenz ersetzen wird. orf.at …
Pilotprojekt startet im Bundesverwaltungs- und Bundesfinanzgericht
„Wenn es um die Ausübung des Richteramts geht, verstärken sich die Vorurteile und Ängste gegenüber blinden und sehbehinderten Menschen: Ein blinder Mensch kann sich von seinem Gegenüber ja kein objektives Bild machen, wie soll da ein Lokalaugenschein durchgeführt werden können?“, meinte ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg heute, Mittwoch, im Zuge der Plenardebatte zur Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Während es in Deutschland etwa 60 blinde Richter gebe, seien in Österreich blinde und stark sehbehinderte Menschen bislang von der Ausübung des Richterberufes ausgeschlossen. Huainigg zeigte sich erfreut, dass nun im Zuge der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle blinde und stark sehbehinderte Richter möglich werden sollen.
Wien: Der Start in die neuartige Kontrolle der Verwaltung durch zwei Verwaltungsgerichte des Bundes und neun der Länder läuft in Wien nicht rund. Die Oppositionsparteien FPÖ und ÖVP wollen das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien mit einem Drittelantrag aus dem Landtag beim Verfassungsgerichtshof anfechten. Das Gericht wird ab 2014 den Unabhängigen Verwaltungssenat ablösen. Seine Unabhängigkeit ist nach Einschätzung der Opposition aber nicht gewährleistet.
Für die Abgeordneten Dietbert Kowarik (FP) und Wolfgang Ulm (VP) reichen die Probleme von der Führung des Gerichts bis zu den Rechtspflegern. Die beiden kritisieren, dass der vierköpfige Geschäftsverteilungsausschuss vom politisch bestellten Präsidium beherrscht werde: Der Präsident kann bei Stimmengleichheit mit seinem Dirimierungsrecht im Verein mit dem Vizepräsidenten die beiden anderen Richter überstimmen und die Geschäftsverteilung provisorisch erlassen; dann folgt eine Neuwahl der gewählten Mitglieder. „Präsident und Vizepräsident entscheiden im Alleingang, wer für welche Agenden zuständig ist“, sagt Ulm zur „Presse“. Außerdem stößt er sich an der „großen Macht der Rechtspfleger“, die faktisch viele Verfahren dominieren würden. Dabei unterstünden sie dienst- und besoldungsrechtlich weiter dem Magistrat, dessen Entscheidungen sie zu überprüfen hätten. Diese Mitarbeiter würden nicht einmal aus den bisherigen Magistratsabteilungen ins Gebäude der Richter übersiedeln, sondern nur ihr Briefpapier austauschen. „Die SPÖ und der Magistrat wollen ihre Macht nicht aufgeben“, so Ulm.
Ab 2014 wird ein Landesverwaltungsgericht den Unabhängigen Verwaltungssenat ablösen
Der Landtag hat am 24.1.2013 eine erste und wesentliche Entscheidung zur Vorbereitung der am 1.1.2014 vorgesehenen Aufnahme der Tätigkeit des Burgenländischen Landesverwaltungsgerichts getroffen. Er hat ein Landesverwaltungsgerichts-Übergangsgesetz beschlossen, das es der Landesregierung erlaubt, schon in Kürze den Präsidenten, Vizepräsidenten und die RichterInnen dieses neuen Gerichts zu bestellen. Sie sollen aus dem Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland (UVS) übernommen werden und wegen der personellen Kontinuität für ein hohes Qualitätsniveau der Rechtsprechung auch beim neuen Gericht sorgen. „Zusätzliche RichterInnen können auch schon heuer bestellt werden, damit sie sich auf ihre Aufgabe vorbereiten können“, erklärt Mag. Manfred Grauszer, Präsident des Unabhängigen Verwaltungssenats Burgenland.
Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern bzw. darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Der Zugriff oder die technische Speicherung ist unbedingt für den rechtmäßigen Zweck erforderlich, um die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Abonnenten oder Nutzer ausdrücklich angefordert wurde, oder für den alleinigen Zweck der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Voreinstellungen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Nutzer beantragt wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Aufforderung, die freiwillige Zustimmung Ihres Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht zu Ihrer Identifizierung verwendet werden.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.