Vorarlberg: Grünes Licht für ein Gericht

Landeshauptmann Wallner (l.), FPÖ-Chef Egger: Doch noch Konsens in Sachen Landesverwaltungsgericht.
Landeshauptmann Wallner (l.), FPÖ-Chef Egger: Doch noch Konsens in Sachen Landesverwaltungsgericht.

Die Opposition, die zuvor vergebens auf die Pragmatisierung der neuen Richter gedrängt hatte, gibt die politische Gegenwehr auf. Und warum?

Weil, wie Grünen-Chef Johannes Rauch sagt, zwei wesentliche Verbesserungen vorgenommen worden seien, die die Unabhängigkeit des neuen Gerichts nun doch sicherstellen würden.

von Andreas Dünser, Vorarlberger Nachrichten

Doch breite Mehrheit im Landtag für Landesverwaltungsgericht. Gefahr droht aus Wien.

Bis zuletzt umstritten, gibt es nun doch einen Konsens in Sachen Landesverwaltungsgericht – im Landtag werden ÖVP, FPÖ und Grüne heute das entsprechende Gesetz beschließen. Dabei hatte sich die Opposition lange um die Unabhängigkeit des neuen Gerichtshofs gesorgt – der ja ab Jänner 2014 den bisherigen Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) ersetzen soll, angereichert mit neuen Kompetenzen.

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Vorarlberg: Angst um Kompetenzen

Der Landtag wird am Mittwoch das Gesetz zur Einrichtung eines Landesverwaltungsgerichtes beschließen. Föderalisten warnen jedoch davor, dass der Bund den neuen Gerichten Kompetenzen wegnehmen wolle. Auch LH Markus Wallner ist besorgt

Mit den Landesverwaltungsgerichten werden die Länder zum ersten Mal an der Ausübung der Staatsgewalt der Gerichtsbarkeit beteiligt. Jedoch gibt es eine ellenlange Liste von Materien und Verwaltungsverfahren, bei denen sich Bundesministerien wünschen, dass die Landesverwaltungsgerichte nicht zuständig sind, führt Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) aus. Betroffen seien nahezu alle Bereiche – von Schule über Verkehr bis hin zur Wirtschaft. Die Bundesseite lasse beim Versuch, die Landesverwaltungsgerichte von Anfang an auszuhöhlen, kaum einen Bereich aus, so Wallner.

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VfGH: Zweifel an internen Bankregeln

Vgfh2Eine  UVS-Entscheidung könnte weiterreichende Folgen haben – nämlich die Aufhebung dieser Bestimmungen im WAG (§35) wegen Verfassungswidrigkeiten.

Renate Graber, Der Standard

Die Verfassungsrichter prüfen Bestimmungen zu internen Regeln in Banken. Ausgelöst hat das Ex-Raiffeisen-Bankchef Ludwig Scharinger, nachdem er zu 9000 Euro Verwaltungsstrafe verdonnert worden war.

Wien – Der Ex-Chef der Raiffeisen Landesbank Oberösterreich (RLB OÖ), Ludwig Scharinger, hat Ende 2011 eine Verwaltungsstrafe über 9000 Euro ausgefasst. Grund: Die Bank hatte zuvor interne Leitlinien zur Vermeidung von Interessenkonflikten innerhalb des Instituts nicht angewendet, Scharinger als Chef war dafür verantwortlich. Das hat damals der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) rechtskräftig entschieden; und damit im Wesentlichen einen Strafbescheid der Finanzmarktaufsicht (FMA) bestätigt.

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Ab März haben Wiener Apotheken länger offen

Neue Verordnung erlaubt Öffnung unter der Woche bis 19 und am Samstag bis 18 Uhr. Die Diskussion um längere Öffnungszeiten wurde von einer Wiener Innenstadtapotheke losgetreten. Sie hatte sich gegen die geltenden Betriebszeiten unter anderem mit einer Beschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) zur Wehr gesetzt. WienerZeitung.at …

Kärnten: Erweiterung der Flächen des UVS

Die durch die Übersiedlung der Behindertenanwaltschaft frei gewordenen Räumlichkeiten in der Fromillerstraße werden dem angrenzenden Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) zur Verfügung gestellt und entsprechend adaptiert. „Der bisherige UVS wird ja ab 1.1.2014 als neues Landesverwaltungsgericht seine Arbeit aufnehmen. Ab diesem Zeitpunkt hat er auch zusätzliche Aufgaben wahrzunehmen“, so Finanzreferent LR Harald Dobernig. knt.gv.at …

Personal für das neue Mega-Gericht gesucht

Anderer Amtsweg: Am 1. Jänner 2014 muss es startklar sein. Da übernimmt das Bundesverwaltungsgericht Aufgaben, die bisher der Verwaltung vorbehalten waren. Das hat Folgen für die Bürger. Kern des neuen Gerichtes sind der Asylgerichtshof und das Bundesvergabeamt. Deren Präsidenten – Harald Perl und Michael Sachs – werden an der Spitze des Gerichtes stehen, in dem …

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Vorarlberg: Umstrittenes Landesverwaltungsgericht

Der Unabhängige Verwaltungssenat wird bald von einem Landesverwaltungsgericht abgelöst. Künftig ist es für Berufungen gegen Entscheidungen von Bezirkshauptmannschaften zuständig. Der Gesetzesentwurf ist nach wie vor umstritten.

Daorf wiens neue Landesverwaltungsgericht ist auch zuständig Entscheidungen von Gemeinden und bei strittigen öffentlichen Auftragsvergaben. Im Gesetzesentwurf, der am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtags diskutiert wurde, wird von 13 Mitgliedern ausgegangen – gegenüber zehn des derzeitigen UVS – und von jährlichen Kosten von etwa 460.000 Euro. Der Entwurf blieb heute im Ausschuss weiter umstritten.

Opposition vermisst unabhängige Richter

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Vorarlberg: Bürgernah und doch umstritten

UVS Vorarlberg Neues Landesverwaltungsgericht ein juristischer Murks? Kontroverse in Vorarlberg.

von Andreas Dünser (Vorarlberger Nachrichten)

Das neue Gericht wird ab 2014 über Beschwerden der Bürger gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörden im Land entscheiden. Doch politisch ist das neue Konstrukt umstritten. Denn die Opposition bemängelt nicht nur, dass der Instanzenzug auf Gemeindeebene nicht verkürzt wurde. Sie sorgt sich auch um die Unabhängigkeit des neuen Gerichts.

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Sitzenbleiber sollen vor Gericht berufen

Lehrer warnen vor Folgen im Schulalltag, im Unterrichtsministerium versteht man die Aufregung nicht. Der Vorteil sei, „dass Eltern und Schüler bei den neuen Verwaltungsgerichten unabhängiger und schneller zu ihrem Recht kommen“. Im Klartext: Eltern sind nicht mehr nur der Schulbehörde ausgeliefert. Denn einige Inspektoren sind eher gegenüber ihren Lehrerkollegen loyal als gegenüber den Schülern. Ein …

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ÖAAB-Mangl: Schülerprobleme vor dem Verwaltungsgericht

Verwaltungsalbtraum durch realitätsfremde Regelungen erwartet Wien (OTS)

Dort wo bisher der Lehrkörper und die Schulaufsicht Entscheidungen getroffen haben soll in Zukunft, bei einem Einspruch, das Verwaltungsgericht bemüht werden. Wurde bis dato zum Beispiel die Beeinspruchung des Nichtaufsteigens einer Schülerin oder eines Schülers in die nächsthöhere Klasse von pädagogischer Seite behandelt, so wird dies in Zukunft, von der Gerichtsbarkeit entschieden.

In einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem SLÖ-Vorsitzenden RR Reinhard Dumser äußerte sich Mag. Ulrike Mangl, Wiener Landesobfrau der ÖAAB-Pflichtschullehrer,  im Cafe Landtmann kritisch.

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