Seit Mitte November 2016 wird nach Berichten auf orf.at auf Ebene des Europarates – und damit sind auch Russland und die Türkei einbezogen – über ein Update der „Konvention zu Cybercrime“ von 2001 für das Zeitalter des Cloud Computing verhandelt.
Während der ersten Monate 2017 soll ein Zusatzprotokoll der Konvention zum „Zugriff auf Beweismittel in der Cloud“ ausgearbeitet werden. Dabei sollen auch ausländische Strafverfolger Provider von Internetservices direkt dazu veranlassen können, Daten bestimmter Nutzer herauszugeben. (Siehe dazu auch: Der Staat wird zum Hacker).