Soziale Netze sollen „elektronische Beweismittel“ liefern

schwerpunkt-digitalisierung-logoSeit Mitte November 2016 wird nach Berichten auf orf.at  auf Ebene des Europarates – und damit sind auch Russland  und die Türkei einbezogen –  über ein Update der „Konvention zu Cybercrime“ von 2001 für das Zeitalter des Cloud Computing verhandelt.

Während der ersten Monate 2017 soll ein Zusatzprotokoll der Konvention zum „Zugriff auf Beweismittel in der Cloud“ ausgearbeitet werden. Dabei sollen auch ausländische Strafverfolger Provider von Internetservices direkt dazu veranlassen können, Daten bestimmter Nutzer herauszugeben. (Siehe dazu auch: Der Staat wird zum Hacker).

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Autonomes Fahren: EU-Verordnung sieht Einführung von Unfalldatenschreiber vor

schwerpunkt-digitalisierung-logoEuropäisches Parlament und Europäischer Rat haben bereits eine Verordnung zur Regelung des autonomen Fahrens von Fahrzeugen in der gesamten Europäischen Union ausgearbeitet.

Neben der Genehmigung und der Marktüberwachung enthält diese Verordnung auch Bestimmungen zur verpflichtenden Einführung von Unfalldatenschreibern. Die aufgezeichneten Daten sollen auch unabhängigen Dritten, beispielsweise der gegnerischen Versicherung, zugänglich gemacht werden müssen, wenn die Daten „zur Geltendmachung, Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen […] benötigt werden“.

 

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Europäische Charta der digitalen Grundrechte vorgestellt

schwerpunkt-digitalisierung-logoWie lässt sich die Souveränität und Freiheit des Einzelnen in der digitalen Welt schützen – gegen die Totalüberwachung durch den Staat, aber ebenso auch gegen den Zugriff mächtiger Konzerne?

Als Antwort auf diese Frage haben 27 Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen 14 Monaten gemeinsam eine Europäische Charta der digitalen Grundrechte erarbeitet, die gestern zum ersten Mal in ganzseitigen Anzeigen in der ZEIT, der Süddeutschen Zeitung, der Welt, dem Tagesspiegel und anderen Zeitungen vorgestellt wurde.

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Tests mit selbstfahrenden Autos in Österreich ab Dezember

schwerpunkt-digitalisierung-logoEine Verordnung zum Kraftfahrgesetz ist letzte Woche in Begutachtung gegangen: Mit wird auch in Österreich automatisiertes Fahren künftig ermöglicht werden. Mitte Dezember wird die Verordnung in Kraft treten, ab dann sind Tests mit selbstfahrenden Autos möglich.

Grundlage für die selbstfahrenden Autos war eine Novelle zum Kraftfahrgesetz.

Der Verordnung liegen drei Anträge zugrunde: Vom Bundesheer, das selbstfahrende Heeresfahrzeuge testen will, von AVL für einen Autobahnpiloten mit automatischem Spurwechsel sowie von Salzburg Research für einen selbstfahrenden Kleinbus im urbanen Bereich.

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