Streit über Lärm. Gerichte wiesen Unterlassungsklage vorschnell ab, entschied der OGH.
von Benedikt Kommenda (Die Presse)
Wenn Hunde auffallend laut sind und ihre Besitzer jede Rücksichtnahme auf die Umwelt vermissen lassen, können Nachbarn mit Unterlassungsklage gegen die Besitzer vorgehen. Theoretisch. Praktisch erweist sich der Schutz vor Immissionen in Form von Hundegebell allerdings mitunter als schwierig. Das zeigt ein Streit zwischen Nachbarn in Wien Floridsdorf, wo eine Hauseigentümerin die gesamte Nachbarschaft seit 2009 durch einen Hund terrorisiert sieht. Der Fall ging bereits durch drei Instanzen und wurde jetzt an die zweite Instanz zurückverwiesen. Denn noch ist unklar, ob der Hund wirklich zu laut und zu lang bellt und jault, wie die Klägerin findet.