
Anlässlich des Verfassungstages am 1. Oktober 2026 haben Verfassungsgerichtshofpräsident Christoph Grabenwarter und Bundespräsident Alexander Van der Bellen die Bedeutung demokratischer Institutionen und einer unabhängigen Justiz hervorgehoben.
Der Verfassungsgerichtshof erinnert mit dem jährlichen Festakt an den Beschluss des Bundes-Verfassungsgesetzes am 1. Oktober 1920. Festredner war in diesem Jahr der Verfassungsrechtler und ehemalige Richter des deutschen Bundesverfassungsgerichts Dieter Grimm.
Unabhängigkeit der Justiz muss höchste Priorität bleiben und Kundmachungskompetenz von Aufhebungsentscheidungen gefordert
VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter betonte, dass die Wahrung der Unabhängigkeit der Justiz auch angesichts einer prekärer werdenden Finanzsituation oberste Priorität bleiben müsse. Rechts- und Verfassungsstaat seien bedroht, während Staaten die durch das Völkerrecht eingehegte internationale Ordnung offen infrage stellten.
Zur Stärkung der Unabhängigkeit des Verfassungsgerichtshofes und zur Sicherung seiner umfassenden Wirksamkeit schlug Grabenwarter unter Hinweis auf die Erfahrungen der vergangenen 15 Jahre in Ungarn und Polen vor, auch dem Verfassungsgerichtshof die „subsidiäre“ Kompetenz zur Kundmachung von Gesetzesaufhebungen gesetzlich einzuräumen. Wenn die Regierung die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes nicht veröffentliche, könne so der Gerichtshof dies tun und die Rechtswirksamkeit und den Rechtsstaat sicherstellen.
Grabenwarter ging zudem auf den Umgang mit Künstlicher Intelligenz ein, der Verfassungen und Gerichte gleichermaßen fordere. Notwendige internationale Vereinbarungen über die Entwicklung von KI seien derzeit nicht in Sicht, jedoch dringend erforderlich. Der AI Act der Europäischen Union erfasse lediglich die Verwendung von KI und stelle daher keine Lösung dar.
Auf die liberale Demokratie achten
Bundespräsident Alexander Van der Bellen verwies darauf, dass es auch in Österreich Strömungen gebe, die gezielt Misstrauen in demokratische Institutionen säten. Deshalb gelte es, auf die Verfassung und die liberale Demokratie besonders zu achten.
Die Auslegung der europäischen Werte durch den EuGH
Festredner Dieter Grimm setzte sich mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom April 2026 zum ungarischen Anti-LGBTIQ-Gesetz auseinander. Der EuGH stellte darin erstmals einen eigenständigen Verstoß gegen Art. 2 EUV und damit gegen die Grundwerte der Europäischen Union fest.
Grimm bezeichnete die Entscheidung als einen beträchtlichen Terraingewinn für das Unionsrecht und verwies auf mögliche Folgen für die nationalen Verfassungen. Zwar beruhten diese auf denselben Werten wie Art. 2 EUV, das Verständnis dieser Werte könne jedoch von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich sein.