
Die Association of European Administrative Judges (AEAJ) erklärt ihre volle Unterstützung für die Aktionswoche für den Rechtsstaat vom 12. bis 16. Oktober 2026 in Österreich. Die AEAJ erinnert daran, dass jeder Rechtssuchende nach Art. 6 EMRK Anspruch auf ein faires Verfahren innerhalb angemessener Frist hat. Dies setzt voraus, dass die Gerichte ausreichend finanziert und personell ausgestattet sind.
Dabei verweist die AEAJ auf die klaren europäischen Standards: Der Ministerrat des Europarates empfiehlt, den Gerichten eine ausreichende Zahl an Richter:innen sowie qualifiziertem Unterstützungspersonal zur Verfügung zu stellen. Das Europäische Netzwerk der Räte für das Justizwesen (ENCJ) fordert dahingehend, die Budgets der Gerichte an deren Arbeitsbelastung anzupassen.
Besonders deutlich warnt die AEAJ vor den Folgen einer dauerhaften Unterbesetzung: Sie führt zu einer übermäßigen Arbeitsbelastung der einzelnen Richter:innen und beeinträchtigt in weiterer Folge die Qualität und die zeitgerechte Erledigung gerichtlicher Entscheidungen.
Zugleich bekräftigt die AEAJ ihr Aussage in der Erklärung von Lissabon zur Richterbesoldung. Eine angemessene, stabile und sachgerechte Besoldung der Richter:innen ist danach eine wesentliche Garantie für richterliche Unabhängigkeit und der Rechtsstaatlichkeit.
Die AEAJ fordert daher die österreichische Bundesregierung und das Parlament auf, den Gerichten jene finanziellen Mittel sowie jene Zahl an Richter:innen und sonstigem Personal zur Verfügung zu stellen, die sie dafür benötigen.
Hier geht es zum Statement der AEAJ …
Siehe auch: Empfehlung des Ministerrates CM/Rec(2020)12
ENCJ Report 2023-2024 Independence, Accountability and Quality of the Judiciary
CCJE, Opinion No. 28 (2025), par 14 and 21