Nachdem das deutsche Bundesverfassungsgericht eine neuerliche Überprüfung des Auswahlverfahrens für die Präsidentenstelle am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster angeordnet hat, sollen nun alle drei Bewerber neu beurteilt werden, womit das Beschwerdeverfahren des unterlegenen Kandidaten, in dem hochrangige Politiker als Zeugen geladen worden seien, eingestellt habe werden können.
Wie LTO berichtet, sei das Verfahren um den Präsidentenposten am OVG Münster eingestellt worden, nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt hatten. Anlass des Verfahrens sei gewesen, dass Landesjustizminister Limbach (Grüne) eine Bekannte als neue Präsidentin ausgewählt und vom Kabinett habe bestätigen lassen, die von ihm erst später ins Bewerbungsverfahren einbezogen worden sei. Zwei unterlegene Bewerber seien gegen die Besetzungsentscheidung des Ministers vor Gericht gezogen, einer sei schließlich vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gewesen und habe nun das OVG das Auswahlverfahren neu überprüfen müsse.
Die Angelegenheit sei auch politisch aufgearbeitet worden. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss sei von der Opposition eingesetzt worden und habe schließlich hervorgebracht, dass eine Beurteilungsrichtlinie des Landesinnenministeriums nicht eingehalten worden sei. Diese Richtlinie enthalte die Regelungen, nach denen Beurteilungen zur Vorbereitung von Personalmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Danach wäre eine Stellungnahme einer vormaligen Vorgesetzten der auserwählten Kandidatin einzuholen gewesen, was aber unterblieben sei.
Dies habe schließlich dazu geführt, dass das Besetzungsverfahren gestoppt worden sei und nun für alle drei Bewerber eine neue Beurteilung angefordert werden soll. Der Landtag diskutiere inzwischen Neuregelungen für Besetzungen.
Mit Ende Oktober 2024 sei nunmehr auch der Vizepräsident des OVG in Pension und damit sei auch seine Position vakant, nachdem bereits seit Juni 2021 die Stelle des Präsidenten nicht besetzt sei. Die Leitung übernehme nun die Vorsitzende Richterin am OVG Kathrin Junkerkalefeld (50). Sie sei bereits für Personalangelegenheiten zuständig und habe nach LTO-Informationen damit die notwendige Verwaltungserfahrung für diese Position.
Die zügige Neubesetzung der Präsidentenstelle sei dringend erforderlich, um im Dialog mit den anderen Staatsgewalten über die notwendigen Ressourcen und die Grenzen des Machbaren auf Augenhöhe zu sein und die Gerichtsbarkeit an allen Standorten im Land bestmöglich aufzustellen, habe das OVG mitgeteilt.