Die mit dem verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetz (COVID-19-VwBG), BGBl. I
Nr. 16/2020, geschaffene Möglichkeit der Durchführung von Verhandlungen (und anderen
Amtshandlungen) mittels Videokonferenz soll mit dieser Novelle zum AVG und VStG unabhängig von der epidemischen Lage in das Dauerrecht übernommen werden.
Die Zielsetzung der in diesem Entwurf vorgeschlagene Regelung soll jedoch – im Gegensatz zum in der Zeit der Pandemie eingeführten COVID-19-VwBG in erster Linie die Förderung der Verfahrenseffizienz sein. Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren soll diese Möglichkeit eröffnet werden, wobei sichergestellt werden soll, dass das (Grund-)Recht auf ein faires Verfahren (gemäß Art. 6 Abs. 1 EMRK und Art. 47 GRC) in jedem Fall gewährleistet ist.
Außerdem sollen im AVG mit der Post und im elektronischen Verkehr eingebrachte Anbringen hinsichtlich des Fristenlaufs gleichgestellt werden.
Stellungnahmen können bis zum 26.05.2023 eingebracht werden.